maxikatze hat geschrieben:https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html
Auszug:
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Von Storch erstatte laut dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) Anzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung, der Nötigung und „weiterer in Betracht kommender Straftaten“ gegen den Schulleiter.
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Solange die AfD nicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich gebrandmarkt ist, sind diese Tatbestände tatsächlich verwirklicht. Auch die Polizeibeamten haben mit der Gefährderansprache, die ja ein bislang legales Tun unterdrücken soll, eine Nötigung begangen.
Da wird sich die zuständige Staatsanwaltschaft ganz schön winden müssen, um die Rechtslage auf Anordnung der übergeordneten Justizministerin (Linkspartei) wegzufabulieren.
Wenn diese feinen Herrschaften ganz großes Pech haben, erstattet das genötigte Mädchen bzw. deren Erziehungsberechtigte doch noch Anzeige und setzen der staatsanwaltlichen Abwimmelei ein Klageerzwingungsverfahren entgegen. Dann entscheidet am Ende ein Oberlandesgericht, das sich nicht so einfach von einer Justizministerin herumscheuchen lässt wie deutsche Staatsanwälte.