von Uel » Di 30. Mai 2023, 18:40
Seit wann muss ein Arbeitgeber begründen, warum er jemanden eingestellt hat gegenüber einem abgelehnten Kandidaten, außer der Begründung, er sei besser für die Firma/Tätigkeit/Rolle geeignet gewesen? Die Eignung müsste dem Betriebszweck und -wohl entsprechen, da kann ein guter Kandidat oftmals besser sein, als ein von sich eingenommener brillianter Kandidat, dessen Bewerbung man das oportunistische Job-Hoppen schon entnehmen kann, oder?
Wenn es um andere Fähigkeiten als den angemessenen beruflichen Fertigkeiten geht, dann wird es problematisch. Da man in dem Fall offenbar geeignte Kandidaten gefunden hatte, was hat das Geschlecht dann da zu suchen? Es geht um nur 2 Darsteller, in der gesamten Produktion des Stückes werden reichlich Frauen vertreten sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn ein Drehbuch einen Mörder fordert, dass je eine Schauspielerin ein Theater machen würde, dass man es für eine Möderin umschreiben müsse. Es geht allein um die Symbolkraft und das erntbare Renomee dieses weltbekannten Stückes "um den rätselhaften Godot", um das scheinheilige Prinzip des allzeitigen Genderns, also nicht um die Sache sondern den Skandalwert.
Ganz nebenbei, ich bezweifle, dass eine oder zwei Frauen sich je so lange so lapidar, absurd und wortkarg unterhalten könnten, jedenfalls die Gefahr der Unglaubwürdigkeit der Darstellung wird sehr groß sein und der Autor wird sich bestimmt seine Gedanken gemacht haben, um nur Männer in den Rollen zu fordern.
Liebe Grüße
von Uel
Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!