Uel hat geschrieben:Meine Meinung, wenn schon vom RA. gefragt wird:
Gefängnis finde ich übertrieben, aber Auflage zur Entfernung aus dem Polizeidienst hielte ich für angemessen. Wenn Frauen meinen, sie müssten unbedingt in solch ein "cooles" Berufsfeld, dann müssen sie auch die Schattenseiten in Kauf nehmen: in Deckung gehen und den Polizie-Kollegen helfen, und wenn es nur eine symbolische MPI-Salve in die Luft gewesen wäre, um die beiden Polizisten psychologisch zu stärken und den Täter größtmöglichst zu verunsichern. Wenn sie nicht automatisch wussten, was zu tun war, dann war die Ausbildung f. A.***. Die haben sogar vermutlich noch eine Unbeteiligte gefährdet, indem sie die Autofahrerin überflüssiger Weise anhielten, statt sie aus dem Gefahrenbereich wegzuschleusen.
*** sofort Deckung suchen, Waffe durchladen, Warnschuss abgeben und Kontakt aufnehmen um Aufgabe zu fordern ...
... das hätte man jedem BW-Wehrpflichtigen noch vor einigen Jahrzehnten beigebracht, SOFORT auf den Boden und wenn es mitten in einer Pfütze gewesen wäre ... und die spazieren zu einer Autofahrerin um Konversation zu betreiben ...
Jetzt hat das Berufungsgericht die Strafe von einem Jahr Gefängnis auf 4 Monate herabgesetzt:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... reduziert/
Bei einem Strafmaß von weniger als einem Jahr müssen Sie nicht zwingend aus dem Polizeidienst entlassen werden.