von Excubitor » Sa 6. Feb 2021, 22:44
News > Aktuelle News > Coronavirus - "Zwangsunterbringung für Quarantäne-Verweigerer – nun greifen die Länder durch" (Video)
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- Wer gegen Quarantäne-Auflagen verstößt, muss mit Zwangsmaßnahmen rechnen.
- Schleswig-Holstein und andere Länder bringen Quarantäne-Verweigerer in speziellen Einrichtungen unter.
- Verstöße können jedoch nur schwer kontrolliert werden.
[...] Dabei soll die Zwangsunterbringung nur als aller letztes Mittel angewandt werden. Und das auch nur bei Personen, die sich erkennbar weigern, die Quarantäne-Bestimmungen einzuhalten.
Und doch bereiten sich die Bundesländer darauf vor, Quarantäne auch mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen. Rechtsgrundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. Das gab es übrigens schon lange vor der Corona-Pandemie.
Infektionsschutzgesetz regelt Zwangsunterbringung
Das Gesetz besagt, dass Personen, bei denen Ansteckungsgefahr besteht, sich in Quarantäne begeben müssen. Leistet die betroffene Person der Anordnung jedoch nicht Folge, wird sie in einer dafür geeigneten Einrichtung abgesondert. In einzelnen Fällen wurde dies auch schon früher umgesetzt.
Die Hürden, bis es zu einer Zwangsunterbringung kommt, sind groß. Zuerst erfolgt eine sogenannte "Gefährderansprache" in Anwesenheit der Polizei.
"Es muss mindestens zwei Mal gegen die Absonderungsanordnung verstoßen werden", sagt Schulz. "In der Regel sind weitere Verstöße dokumentiert." Schließlich bedarf es einer gerichtlichen Anordnung, um den Quarantäne-Arrest durchzuführen.
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Doch wie kann man überhaupt kontrollieren, ob eine Quarantäne ordnungsgemäß eingehalten wird? "Es gibt keine spezielle Kontrolle für die Einhaltung von Absonderungsanordnungen", so Schulz "Das wäre personell nicht tragbar."
Stattdessen führen Gesundheitsämter oder Polizei stichprobenartige Kontrollen durch. Oft ist es einfach der Zufall, der die Behörden auf die Spur bringt.
Quarantäneverweigerung kann als (versuchter) Totschlag ausgelegt werden
Die zwangsweise Absonderung dauert maximal 14 Tage – entsprechend der eigentlichen Quarantäne. Davon sei aber eine Vorlaufzeit abzurechnen, sagt Schulz, für den mindestens zweimaligen Verstoß samt Gefährderansprache und der gerichtlichen Anordnung. Letztendlich werde die Unterbringung nur wenige Tage dauern.
Im Extremfall könne ein vorsätzlicher Verstoß gegen Quarantäne-Auflagen sogar ein Fall für das Strafrecht sein. Darauf weist Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hin. "Wer durch einen solchen Verstoß das Virus weiterverbreitet, kann nach § 74 Infektionsschutzgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden."
Wer über eine eigene Infektion Bescheid weiß und sich trotzdem bewusst in eine Situation begibt, in der er andere anstecken kann, begehe damit unter Umständen eine Körperverletzung, sagt Buermeyer. "Gehört das Opfer noch dazu einer Risikogruppe an, ist selbst eine Strafbarkeit wegen (versuchten) Totschlags oder Mordes nicht ausgeschlossen."
Kommentar
Bei der Überschrift weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll ...
Bedenkt man, wie viele Menschen in der Zwischenzeit angesteckt werden könnten, so ist die gesamte gesetzliche Regelung untauglich die eigentliche (so aber nur angebliche] Schutzabsicht zu erreichen. Erst Gefährderansprache, dann noch zwei nachgewiesene Verstöße und danach erst mögliche Zwangsmaßnahmen. Das ist schlicht Vortäuschung eines damit nicht erreichbaren Gesundheitsschutzes.
Und diese Weichzeichner-Regelung wird dann von den Ländern auch noch butterweich ausgeführt, wenn überhaupt.
Darüber hinaus sind dieser Art Verstöße ohnehin kaum oder gar nicht zu überprüfen und ist es zumeist dem Zufall überlassen, ob so etwas auffällt, weshalb jedem Bürger in dieser Ausnahmelage gegenüber der Allgemeinheit die Verpflichtung obliegt einzuschreiten, wenn ihm/ihr so etwas zur Kenntnis kommt.
Jeder Bürger, dem so etwas zur Kenntnis kommt, sollte insbesondere ob der möglicherweise eigenen Gefährdung von den strafrechtlichen Möglichkeiten umgehend Gebrauch machen. Die verantwortlichen Behörden wären sogar dazu verpflichtet. So wie bisher wird man jedenfalls keine Ordnung in die Pandemie bekommen, sondern immer mehr Verweigerer und Renitente erzeugen; siehe auch die im Gegensatz zu denen anderer Länder viel zu niedrigen und daher nicht ernstgenommenen Bußgelder.
© TU Graz Solidarität mit den Menschen in der UkraineWer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)