Tagesspiegel - "Geschäfte, Kitas und Schulen dicht, Feuerwerk verboten: Lockdown gilt ab Mittwoch – die Beschlüsse im Einzelnen""[...]
Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Sonntag hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärt, dass es einen harten Lockdown geben wird, der vom 16. Dezember bis zum 10. Januar gilt. Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen mache diesen Schritt nötig. „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch“, sagte Merkel.
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Das Vorhaben sei immer gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sagte Merkel. Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage.
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Das sehen die Beschlüsse im Einzelnen vor:-
Die Maßnahmen, die schon bestehen, sollen bis 10. Januar verlängert werden – also vor allem die Schließung der Gastronomie (mit Ausnahme von Außer-Haus-Verkauf) und der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außer Haus verkaufte Speisen dürfen allerdings nicht vor Ort verzehrt werden. Zusätzlich wird der Genuss von Alkohol im Freien für den gesamten Lockdown-Zeitraum bis 10.Januar untersagt. Verstöße werden mit Bußgeld belegt.
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Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder sind ausgenommen. An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember können die Länder das leicht lockern – indem die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben werden kann. Stattdessen werden Treffen mit bis zu vier Personen außerhalb des eigenen Hausstand möglich sein, die unter Vierzehnjährigen ebenfalls ausgenommen. Allerdings gilt das nur für Personen aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner, nichteheliche Gemeinschaft, Geschwister, deren Kinder plus Haushaltsangehörige - es ist wörtlich von "Verwandten in gerader Linie" die Rede. Damit sollen Zusammenkünfte in den Familien so flexibel wie möglich sein, aber auch so klein wie möglich bleiben. Der zusätzliche Appell lautet, "Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren" - also eine Art Teilquarantäne zum machen, bevor man Verwandte trifft.
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An Silvester und am Neujahrstag wird es ein bundesweites Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf allen "publikumsträchtigen" Plätzen, welche die Kommunen festlegen. De facto soll das Böllern allerdings generell unterbunden werden, indem der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten wird. Wo dies doch verfügbar sein sollte, wird vom Zünden von Feuerwerk dringend abgeraten. Söder verwies hier darauf, dass dieser Punkt auf einen Wunsch aus den Krankenhäusern zurückgehe, angesichts der Belastung mit Coronafällen am Jahreswechsel nicht noch mit den üblichen Feuerwerksverletzungen zu tun haben zu müssen.
Der Einzelhandel schließt am 16. Dezember weitgehend die Türen, wenn es bei der Beschlussvorlage bleibt. Ausgenommen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, also der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Alle anderen Läden und Märkte schließen bis 10. Januar. Weihnachtsbaummärkte dürfen offen bleiben.
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Körpernahe Dienstleistungen, wie der Begriff lautet, müssen ebenfalls schließen – also Frisiersalons, Massagepraxen, Tätowierstudios und ähnliche Betriebe. Medizinisch ausgerichtete Praxen wie die Podologie oder Physiotherapeuten können öffnen.
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Die Schulen und Kindertagesstätten sollen ebenfalls schließen, auch vom kommenden Mittwoch an. Oder es wird die Präsenzpflicht im Unterricht aufgehoben. Distanzlernen soll angeboten werden, ebenso eine Notbetreuung. Unklar ist noch, wie diese definiert wird - Söder benutzet die Formulierung "für alle, die sie brauchen". Im Frühjahrs-Lockdown war sie auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt worden. Eltern sollen die Möglichkeit haben, für die Betreuung ihrer Kinder daheim bezahlten Urlaub zu nehmen. Insgesamt bedeutet das, dass die Weihnachtsferien überall vom 16. Dezember bis 10. Januar reichen. Das hatte das Kanzleramt schon Ende November ins Gespräch gebracht, war damit aber am Widerstand in der Mehrheit der Länder gescheitert.
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Betriebe sollen, wo möglich, in der Zeit bis 10. Januar entweder Betriebsferien machen oder großzügige Home-Office-Lösungen anbieten. Das ist allerdings keine Vorschrift, sondern eine Bitte.-
Gottesdienste sind zulässig, aber unter Auflagen wie Mindestabstand, Maskenpflicht und Verzicht auf Gesang. Eventuell wird eine Anmeldepflicht für Besucher verlangt.
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In Alten- und Pflegeheimen werden die Schutzmaßnahmen erhöht.So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.
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Reisen werden zwar nicht verboten, doch wird ein Appell beschlossen, nicht notwendige Reisen im Inland und ins Ausland bleiben zu lassen. Die Quarantäneregelung bei Einreisen aus Risikogebieten bleibt – sie läuft auf zehn Tage Quarantäne hinaus, die aber durch einen negativen Test nach fünf Tagen beendet werden kann.-
Ab Mittwoch dürfen keine alkoholischen Getränke mehr in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Das Verbot soll zunächst bis zum 10. Januar gelten. Verstöße sollen mit einem Bußgeld belegt werden.
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In allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, derzeit also im Großteil des Bundesgebiets, sollen zusätzliche Einschränkungen gelten, spätestens ab einem Inzidenzwert von 200 sollen zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geprüft werden-
Die finanzielle Unterstützung für geschlossene Unternehmen und für betroffene Selbständige wird ausgeweitet. Die schon beschlossene Überbrückungshilfe der Bundesregierung zur Deckung von Fixkosten wird daher auf maximal 500.000 Euro pro Monat erhöht. Wertverluste bei Waren sollen über besondere Abschreibungsregeln aufgefangen werden können. Zur Entlastung bei Mieten und Pachten wird eine Regelung eingeführt, wonach die Beschränkungen eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit wären für Mieter und Pächter Minderungen möglich.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) schwor die Menschen auf eine harte Zeit und Tage der Entbehrung ein. Die Berichte aus den Intensivstationen in Deutschland seien dramatisch, sagte Laschet am Sonntag in Düsseldorf.
Seit Oktober habe sich die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen in NRW vervierfacht. Seit Samstag sei ihre Zahl auf über 1000 gestiegen. Es seien nur noch 15 Prozent der Intensivkapazitäten verfügbar - „mit sinkender Tendenz“.[...]
Mit den neuen Regeln entfielen auch Pläne, den Bürgern für Familien-Besuche über Weihnachten Übernachtungen in Hotels zu erlauben, erläuterte Laschet.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) appellierte an die Bürger, die mit dem harten Lockdown beschlossenen Kontaktbeschränkungen im privaten Kreis eigenverantwortlich umzusetzen. In Hessen werde dies nicht die Polizei kontrollieren, sagte Bouffier am Sonntag in Wiesbaden. Der vom Grundgesetz gesicherte Schutz der eigenen Wohnung gelte selbstverständlich. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir mit Polizei unter dem Weihnachtsbaum Verordnungen durchsetzen müssen", sagte Bouffier.
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Siehe dazu ausführlich die Quelle:https://www.msn.com/de-de/nachrichten/c ... li=BBqg6Q9Anm.: Sehen sie länderspezifische Details auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung oder der örtlichen Gemeinde.Kommentar
Kurz gesagt, die Beschlüsse waren dringend nötig, kamen nur viel zu spät.
Es scheint etwas naiv darauf zu vertrauen, dass durch den gestoppten Handel alles Feuerwerk entfällt. Die glauben gar nicht, wo man überall Feuerwerkskörper herbekommen kann, von den Resten aus dem letzten Jahr mal ganz abgesehen. Wäre man konsequent, hätte man jede Feuerwerksaktivität zu Silvester untersagen müssen.
Auch der Appell von Herrn Bouffier scheint hilflos und einigermaßen naiv. Denn gerade in vertrautem Umfeld lassen die Menschen schnell alle Vorsicht beiseite. "Ach die kenne ich", oder "sind ja Verwandte, da wird mir schon nichts passieren", ist so ziemlich das Dümmste, was man dieses Jahr zu Weihnachten denken kann. Zur Erinnerung: Absolut niemand kann ohne Test wissen, dass er/sie/div. das Virus infektiös mit sich rumschleppt, bis Symptome auftreten, was leider in nicht unerheblicher Zahl trotz Infektion gar nicht eintritt.