FOCUS ONLINE Urteile der Verwaltungsgerichte - Anwälte bringen Corona-Regeln zu Fall: „Lasse mich nicht von Söder einsperren“""Montag, 19.10.2020, 10:11
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Deutschland im Corona-Herbst: Draußen wird es kälter, die Zahl der Neuinfektionen schnellt in die Höhe. Bund und Länder mühen sich um den richtigen Kurs, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Die größte Sorge der Politik ist es, die Kontrolle zu verlieren. Es droht eine Überlastung der Gesundheitsämter. Polizei und Ordnungsämter kämpfen darum, dass Regeln eingehalten werden. Gerichte aber stoppen zentrale Maßnahmen. Einige Beispiele:
In Baden-Württemberg setzte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim das Beherbergungsverbot außer Vollzug, weil es ein unverhältnismäßiger Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei. In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot für rechtswidrig.In Berlin kippte das Verwaltungsgericht die vom Senat beschlossene Sperrstunde. Elf Gastronomen waren erfolgreich mit Eilanträgen vorgegangen. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts dürfen sie nun auch nach 23 Uhr noch Gäste bewirten, aber weiterhin keinen Alkohol mehr ausschenken.Anwalt: "Ich lasse mich nicht von Markus Söder daheim einsperren"Einer, der im Zuge der Pandemie mehrfach erfolgreich vor Verwaltungsgerichten geklagt hat, ist der bayerische Rechtsanwalt Stephan Vielmeier. In einem Interview mit der "Welt" kritisiert er, dass erhebliche Grundrechtseingriffe eigentlich durch Parlamente getroffen werden müssten. "Wenn die Corona-Pandemie aber zum Dauerzustand wird, wenn es um die schwierige Frage geht, wie wir dauerhaft mit der Krankheit leben wollen, wie wir Freiheit und Sicherheit in Einklang bringen, dann muss der Gesetzgeber ran", so der Rechtsanwalt. "Als Abgeordneter des Bundestags würde ich mich derzeit fragen, wofür ich eigentlich gewählt bin."
Nicht erforderlich gewesen ist in seinen Augen etwa das stadtweite Alkoholkonsumverbot in München. "Ein einsames nächtliches Bier in den Isarauen neben meiner Kanzlei gefährdet höchstens meine Leber, aber nicht den Infektionsschutz. Umgekehrt durfte der Spezi-Trinker und Shisha-Raucher weiter sitzen bleiben. Das passt hinten und vorne nicht", sagt Anwalt Vielmeier. Vor Ostern sorgte der Anwalt für Bayerns erste Demonstration während des Lockdowns. Seine Botschaft: "Ich lasse mich nicht von Markus Söder daheim einsperren."
"Es fehlt ein stimmiges Gesamtkonzept"Vielmeier äußert sich im "Welt"-Interview auch zum Thema sogenannter "atypischer Maßnahmen", etwa ein Ausreiseverbot. Der Anwalt findet, das Verbot eines ungefährlichen Verhaltens sei "untauglich" – und erklärt dies an einem Minirock-Beispiel. "Auch eine Pflicht, nach 20 Uhr Miniröcke zu tragen, hilft vielleicht irgendwie, weil es Frauen den Aufenthalt im Freien verleidet und sie zeitig nach Hause gehen. Trotzdem wird man so ein Gebot doch nicht ernsthaft für geeignet im Rechtssinne halten." Sein Hauptkritikpunkt: "Es fehlt ein stimmiges Gesamtkonzept."
Kneipen-Anwalt kritisiert fehlende FaktengrundlageAuch der Rechtsanwalt der Antragsteller gegen die Berliner Sperrstunde, Niko Härting, spricht von Unverhältnismäßigkeit und kritisiert die aus seiner Sicht fehlende Faktengrundlage. Er sagte dem RBB-Sender "radioeins": "Das zentrale Argument, dem sich jetzt auch das Verwaltungsgericht angeschlossen hat, ist, dass zu keinem Zeitpunkt auch nur der Versuch unternommen worden ist, einmal nachzuweisen, dass es Erkenntnisse gibt, dass sich Menschen nach 23 Uhr in Gaststätten, Bars und Restaurants vermehrt anstecken." Schon aus diesem Grund sei die Sperrstunde unverhältnismäßig.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht das anders. Er sagte, es sei "ohne Zweifel so", dass gerade in Großstädten Situationen in den späten Abendstunden, "gerade mit Alkohol", ein "Treiber des aktuellen Infektionsgeschehens" seien. Spahn forderte, dass Großstädte auf das Infektionsgeschehen angemessen reagieren können müssten. Er finde "den Gedanken hinter der Sperrstunde einen richtigen".
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Mehr dazu unter der Quelle:https://www.focus.de/finanzen/recht/urt ... 54800.htmlKommentar
Diese ganzen Quertreiber sind dafür mitverantwortlich, wenn es einen weiteren, und dann härteren Lockdown geben muss. Deshalb sollte man sich schon jetzt die Namen für Schadenersatzforderungen merken, wenn man sich in deren regionalem Handlungsgebiet aufhält und dadurch einen Schaden erleiden wird.
Zur Sache direkt:
Offensichtlich hat sich noch niemand die Mühe gemacht, die "Gerichtsurteile", die teils übrigens nur Beschlüsse waren, zu hinterfragen. Auch Richter machen nicht immer alles richtig, insbesondere wenn es um Grundrechtsabwägungen geht. Hier ist bei einigen "Urteilen" einiges sehr zweifelhaft, wie ich in anderen Beiträgen schon ausgeführt habe.
Die Argumentation des Münchener Anwalts ist völlig überzogen, da bislang durch irgendwelche Maßnahmen noch niemand tatsächlich (zu hause) eingesperrt worden ist oder werden wird. Da ist man in anderen Länder nicht so zimperlich. Richtig liegt er nur mit der Einschätzung, dass bei sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriffen Parlamente entscheiden müssten. Nur kann man sehr geteilter Meinung darüber sein, ob Eingiffe dieses Schweregrades bislang überhaupt vorgelegen haben.
Außerdem geht es gar nicht um den Einzelnen, der in den Isarauen ein Bierchen trinkt (worauf man auch gut mal verzichten können sollte), sondern um die Vielen, die sich von Alkohol enthemmt auf engstem Raum in Kneipen und Bars aufhalten.
Auch die Ansicht des Berliner Anwalts geht an der Stelle fehl, wo er fehlende Faktengrundlage anprangert. Solche Ausreden werden insbesondere von US-Anwälten gerne verwendet, obgleich sie das Ergebnis schon vorher kennen, um Geschworene zu verunsichern. Also, warum sollte man etwas sehr zeitaufwändig und kostenintensiv prüfen, was für jeden, der abends schon mal in einer Kneipe war, offensichtlich ist? Bars und Kneipen sind Pandemietreiber par excellence, da Alkohol enthemmt und sich das Publikum , das sich gewöhlich dort anfindet, nicht nur auf engem, schlecht gelüfteten Raum aufhält, sondern nach meinen Erkenntnissen bislang ohnehin nicht sehr Regelkonform verhalten hat.
Dazu ein tatsächlicher Vorfall (von vielen) von mir persönlich erlebt: Als ich am letzten Freitag Abend vom Büro nach Hause eine Abkürzung ging, kam ich an einer Kneipe vorbei wo die Frau eines Pärchens zwei vor der Tür sitzende Personen folgendermaßen ansprach, nachdem sie die Corona-Hinweise auf der Tür gelesen hatten: "Müssen wir die Maske aufsetzen? Aber wenn wir drin sind können wir die doch wieder abnehmen, oder?" Hat jemand, der nur ein Mindestmaß an Intelligenz aufweist, da da noch irgendwelche Fragen?
Hier hilft offensichtlich nur ein einziges Vorgehen, da Gerichte und Anwälte, die, wie man hier sieht, auch gerne mal egoistisch zu sein scheinen, die Pandemie noch anfachen:
1. Ordnungsbehörden müssen endlich zusätzliches Personal für Kontrollen einstellen, welches sich übrigens durch die Bußgelder selbst in kürzester Zeit finanziert, also keine zusätzlichen Kosten aufwirft.
2. Das bestehende Recht muss endlich durchgesetzt und Kneipen und Bars bei Verstößen eben dann auch vermehrt geschlossen werden, ohne wenn und aber.
3. Man darf sich nicht von Übergriffen einschüchtern lassen, sondern muss dann eben die notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen obendrauf satteln. Dann wird sich der Wille zur Renitenz, zumindest bei den derzeitig sehr häufig anzufindenden Mitläufern sehr schnell legen.
Im Sinn der Gesundheit Vieler, die in diesem Land bei einigen Verantwortlichen entgegen den grundgesetzlichen Vorgaben nur einen untergeordneten Stellenwert zu haben scheint, gibt es offensichtlich derzeit keine andere Möglichkeit. Denn, was die lieben Herrschaften ebenfalls nicht begriffen zu haben scheinen, ist, dass wir absolut keine Zeit haben, ständig über derartige Querelen Streitigkeiten auszufechten. Die gibt uns das Virus nicht. Im Gegenteil dürfte, wenn das ging, dessen evolutiuonsbiologische Freude darüber sehr groß sein, dass von Gerichten und Anwälten ständig neue Vermehrungsmöglichkeiten aufgetan werden. Das Virus sagt danke ...