DER SPIEGEL - "In Bayern darf wieder gegrillt werden - Alkoholverbot in München ausgesetzt"
"Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das pauschale nächtliche Alkoholverbot in München sowie das Grillverbot im ganzen Bundesland gekippt.
Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen hatte die Landesregierung im Juni das Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen untersagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die entsprechende Regelung in einem Normenkontroll-Eilverfahren nun vorläufig außer Vollzug.
Ein generelles Grillverbot unabhängig von der Zahl der Teilnehmer sei unverhältnismäßig, hieß es zur Begründung. In Bayern dürfen sich in der Öffentlichkeit derzeit Angehörige von zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen treffen - nun auch zum Grillen.
Alkoholverbot in ganz München ist unverhältnismäßig
Auch das nächtliche Alkoholverbot für den öffentlichen Raum in München sei unverhältnismäßig, teilten die Richter in einer zweiten Entscheidung mit.
Sie wiesen damit eine Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der gegen das Verbot geklagt hatte.
[...]
Zwar sei das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Ein Verbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, sei jedoch unverhältnismäßig.
Das Verwaltungsgericht sei demnach zu Recht davon ausgegangen, dass es ausreiche, wenn der Alkoholkonsum auf einzelnen, stark frequentierten Plätzen verboten ist.
[...]"
Ausführlich dazu:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/c ... li=BBqg6Q9
Kommentar
Das Urteil betreffend das Alkoholverbot hält einer Überprüfung durch die Realität nicht stand. Das einzige was die Richter erreicht haben, ist, dass nun an anderen Stellen der Stadt gesoffen wird, wenn nur partiell räumliche Alkoholverbote ausgesprochen werden dürfen. Im Sinn einer Infektionsrisikoreduktion der Pandemie macht ausschließlich ein totales Alkoholverbot in der Öffentlichkeit Sinn.
Es ist halt ein Problem, wenn Leute über Dinge urteilen sollen zu denen sie überhaupt keinen realen Bezug zu haben scheinen. Ganz besonders eklatant wird so etwas im Strafrecht (siehe die tatsächlichen und nachfolgend auch rechtlichen Verfehlungen der Notwehr-Rechtsprechung).