FOCUS ONLINE Gesundheit - "News zur Pandemie - Nach vorheriger Absage: Berliner Gericht kippt Demo-Verbot für Samstag unter Auflagen""[...]
Streit um Corona-Demonstration - Polizei legt Beschwerde beim OVG ein18.00 Uhr: Die Berliner Polizei akzeptiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Demonstration gegen die Corona-Politik zu erlauben, nicht. Sie legte am Freitagnachmittag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Begründung der Polizei werde noch bis 18.30 Uhr nachgereicht, hieß es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme. Voraussichtlich will das OVG noch am (heutigen) Freitagabend seine Entscheidung verkünden.
Sollte das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbots bestätigen und damit den Veranstaltern Recht geben, wäre diese Entscheidung rechtskräftig. Die Polizei hätte dann keine Möglichkeit mehr für einen Einspruch.
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Würde das OVG hingegen die Entscheidung der ersten Instanz aufheben und der Polizei mit ihrem Verbot Recht geben, könnten die Anmelder der Demonstration kurzfristig noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als dritte und letzte Instanz anrufen.
Die Verbotsverfügung der Polizei für die Demonstration war am Freitagnachmittag vom Verwaltungsgericht gekippt worden.
Die Veranstaltung am Samstag könne unter Auflagen des Infektionsschutzes stattfinden, hieß es. Für den Fall, dass es dabei bleibt, kündigte die Polizei strenge Auflagen für die Teilnehmer an, die konsequent durchgesetzt würden. 3000 Polizisten sollen bereitstehen, 1000 davon kommen aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Sollten sich die Demonstranten etwa nicht an Abstandsregeln halten, würden die Sicherheitskräfte "sehr zügig" räumen, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik.
Die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart hatte die Kundgebung mit 22 000 Teilnehmern auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet.
TOP-NEWS: Urteil im Saarland: Kontaktnachverfolgung ist verfassungswidrig17.32 Uhr: Die Vorschrift zur Kontaktnachverfolgung der saarländischen Corona-Verordnung ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes verfassungswidrig. Es handele sich dabei um einen "Grundrechtseingriff von einer derartigen Intensität, dass nur ein Parlamentsgesetz, nicht aber eine Rechtsverordnung der Landesregierung, ihn rechtfertigen kann", teilte der Gerichtshof am Freitag in Saarbrücken mit.
Die Vorschrift bleibe dennoch bis zu einer Neuregelung durch den Landtag vorübergehend - längstens aber bis zum 30. November 2020 - in Kraft. Solange dürften personenbezogene Daten, die nach der Vorschrift erhoben würden, nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung an die Gesundheitsbehörden übermittelt werden.
Die Verfassungsrichter führten aus, dass durch die Vorschrift persönliche Daten nicht nur beim Besuch von Gaststätten erhoben würden, sondern auch bei Gottesdiensten sowie politischen und gesellschaftlichen Zusammenkünften. Damit sei die Kontaktnachverfolgung durchaus geeignet, "Bürgerinnen und Bürger von der Ausübung grundrechtlicher Freiheiten entscheidend abzuhalten und Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen".
Über einen solchen Eingriff dürfe nicht nur die Exekutive allein entscheiden, hieß es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs. Vielmehr sei das Parlament berufen, "in öffentlicher, transparenter Debatte Für und Wider abzuwägen, vor allem aber die Verwendung der Informationen rechtssicher zu machen", hieß es.
Mit der Entscheidung reagierte der Gerichtshof auf eine Verfassungsbeschwerde eines im Saarland lebenden Bürgers, der sich durch die Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Kontaktnachverfolgung in seinen Grundrechten der allgemeinen Handlungsfreiheit und auf Datenschutz verletzt sah. Anders als die Vorschrift zur Kontaktnachverfolgung sei die Maskenpflicht verfassungsgemäß, hieß es.
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Mehr unter der Quelle:https://www.focus.de/gesundheit/news/ne ... 58783.htmlKommentar
Da kann man mal wieder sehen, wie realitätsfremd Richter sein können. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das Versammlungsverbot aufzuheben, geht fehl. Zum einen ist es kein Angriff auf das Versammlungsrecht, wenn Menschen in ihrer 'Körperlichen Unversehrtheit' geschützt werden sollen. Dieses Recht geht auch grundrechtlich vor. Zum anderen ist es völlig unmöglich, auf einer derartigen Großveranstaltung die Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzrechts konsequent aufrechtzuerhalten bzw. durchzusetzen. Damit nehmen auch die Richter des Berliner VerwG die Verletzung des Grundrechts auf Schutz der 'Körperlichen Unversehrtheit' in Kauf. In letzter Konsequenz zu Ende gedacht könnten sie sich damit bei Nachweis von Infektionsfällen sogar wegen einer Unterlassungsstraftat strafbar gemacht haben.
Es wäre gut, wenn das bis vor das BVerfG ging. Dann hätten wir einen aktuellen stand über den Wert der deutschen Rechtsprechung.
Das Urteil im Saarland könnte hingegen, bei entsprechenden Verfassungsregeln dort und Klagen insoweit, auch für andere Länder weitreichende Folgen haben, .