Klimawandel, Natur- u. and. Katastrophen (z. B. Covid-2019)

Hier können aktuelle Themen getrennt voneinander auf gesonderten threads erörtert werden.

Covid-2019 Statistiocs - Update for Germany (Kurzversion)

Beitragvon Excubitor » Mi 5. Aug 2020, 17:13

Die aktuellen Zahlen für SARS-CoV-2-Infektionen in Deutschland lauten:

Wichtige Hinweise:

:arrow: NEU: Das ausführliche Update inklusive Erläuterungen, zahlreicher alter und neuer Links für Belege, Graphiken, Hintergrundwissen, Recherche, sowie internationale Vergleiche, finden Sie ab sofort unter folgender Adresse:
:arrow: http://taeglich-ueberleben.xobor.de/ (Das Board ist auch für Mobilgeräte optimiert!!!) :!:
:arrow: NEU in der ausführlichen Version: Corona-Dashboard NRW. :!:

Die Reproduktionszahlen

:arrow: Laut aktuellem RKI-Lagebericht ist die 4-Tage-Reproduktionsrate weiter auf 4-Tage-R = 0,90 gefallen, vorbehaltlich einer statistischen Schwankungsbreite von 0,71- 1,05 :!:
:arrow: Die "Trendänderungsbewertung" befindet sich, unter Berücksichtigung der statistischen Schwankungsbreite, weiter knapp im kritischen Bereich :!:
"Mit Datenstand 05.08.2020 , 0:00 Uhr wird der 4-Tage-R-Wert auf 0,9 (95%-Prädiktionsintervall: 0,71 - 1,05) geschätzt."
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile
:arrow: Abbildung des Infektionsgeschehens vor etwa einer bis zwei Wochen :!:

:arrow: Laut aktuellem RKI-Lagebericht ist die 7-Tage-Reproduktionsrate weiter auf 7-Tage-R = 0,97 gefallen, vorbehaltlich einer statistischen Schwankungsbreite von 0,86 - 1.05 :!:
:arrow: Die geglättete "Langzeit-Bewertung" befindet sich, unter Berücksichtigung der statistischen Schwankungsbreite, weiter knapp im kritischen Bereich :!:
"Mit Datenstand 05.08.2020, 0:00 Uhr wird der 7-Tage-R-Wert auf 0,97 (95%- Prädiktionsintervall: 0,86 - 1,05) geschätzt."
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile
:arrow: Abbildung des Infektionsgeschehens vor etwa einer bis zweieinhalb Wochen :!:


Stand 05.08.2020 17.37 Uhr
213319 bestätigte Infektionen - 9690 Personen akut in Behandlung befindlich - 194456 Genesene - 9173 Todesfälle


Quelle(n):
Covid-19-Operations Dashboard des Johns Hopkins CSSE (Center for Systems Science and Engineering an der Johns Hopkins University, Baltimore, Maryland, USA)
https://coronavirus.jhu.edu/map.html

Das ausführliche Update unter:
:arrow: http://taeglich-ueberleben.xobor.de/ (Das Board ist auch für Mobilgeräte optimiert!!!)
:!:
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Warnung von Virologe Drosten

Beitragvon Excubitor » Mi 5. Aug 2020, 17:55

Excubitor hat geschrieben:WELT - "Das ist Drostens Plan für den Herbst"
"Der Virologe Christian Drosten hat in einem Gastbeitrag für die „Zeit“ erklärt, wie Deutschland seiner Ansicht nach am besten durch eine mögliche zweite Corona-Welle käme. Die erste Welle habe man vergleichsweise gut überstanden und „besser als viele andere kontrollieren können“, schreibt Drosten. Grund dafür sei gewesen, dass in Deutschland früh getestet worden sei und es zudem zwischen Gesellschaft, Politik und Wissenschaft mehr Vertrauen gebe als andernorts. Der Lockdown sei „früh und kurz“ gewesen und habe „der Wirtschaft viel Schaden erspart“. Jetzt aber laufe man Gefahr, diesen „Erfolg zu verspielen“.

Man lerne zwar viel über das Virus, setze die Erkenntnisse aber nur „zögerlich“ um: „Die Herausforderung besteht darin, unseren Handlungsspielraum zu kennen für die Ausnahmezeit, die bis zur Verfügbarkeit der Impfung vergeht“, schreibt Drosten. Ein „unsauber abgesteckter Durchseuchungskurs“ könnte die bisherigen Erfolge zunichtemachen, die medizinischen wie die ökonomischen.

[...]"

Ausführlich weiter unter:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/c ... li=BBqg6Q9


Kommentar
Grundsätzlich erscheint die Strategie nachvollziehbar und durchaus zielführend. Doch leider, wie so oft, funktioniert das Ganze nur dann, wenn sich alle konsequent daran beteiligen, [...] ...


Ausführlicher unter: http://taeglich-ueberleben.xobor.de/t17 ... tml#msg320
Zuletzt geändert von Excubitor am Mi 5. Aug 2020, 18:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hinweis zur Novelle: CoSchV NW ab 01.07.2020

Beitragvon AlexRE » Mi 5. Aug 2020, 18:16

Excubitor hat geschrieben:Der von mir häufiger bemühte § 14 der Corona-Schutzverordnung Nordrhein-Westfalens ist mittlerweile § 17 CoSchVO NW :!:

https://www.land.nrw/sites/default/file ... 7.2020.pdf


Ansonsten hat sich nichts geändert: Nach wie vor haben Gesundheits- und Ordnungsämter und Polizei keinen Ermessenspielraum, d.h. das Aussprechen nur einer Verwarnung im Falle eines Verstoßes gegen die Verordnungsvorgaben ist selbst rechtswidrig. Denn eine Verwarnung wäre kaum energisch und schon gar nicht konsequent, was die Durchsetzung der Verordnung betrifft ... :!:


Und hier das aktuelle Beispiel für das bislang konsequent mutmaßlich rechtswidrige vorgehen:

FOCUS ONLINE Gesundheit - "Liveticker zur Corona-Pandemie"

"[...]

NRW plant Bußgeld für "Masken-Muffel"
Nordrhein-Westfalen will bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen künftig sofort ein Bußgeld von 150 Euro abkassieren. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) sagte der "Rheinischen Post" (Mittwoch): "Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen. Wir wollen eine Verschärfung, so dass unmittelbar beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist." Bisher werden Bußgelder nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz Aufforderung weigerten, die Maske aufzusetzen. Wüst sagte, man wolle "keine lange Diskussion mehr mit Masken-Muffeln".

[...]"

Mehr unter:
https://www.focus.de/gesundheit/news/ne ... GESUNDHEIT

Kommentar
Offensichtlich hat man sich bislang selbst nicht an die eigene Verordnung gehalten, welche ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen zwingend vorgibt. Da darf man sich nicht wundern, wenn auch Bürger sich nicht willens zeigen, sich an die Vorgaben der Verordnung zu halten ...


Was ist mutmaßlich rechtswidrig, das Fehlen eines Ermessensspielraumes? Das glaube ich nicht. Jeder Verstoß ist unmittelbar lebensgefährlich für Dritte, da gibt es im jeweiligen Einzelfall nicht viel abzuwägen. Wenn die Gerichte dennoch verfassungsrechtliche Bedenken haben sollten, werden wir das sehr bald erfahren. Hier geht es ja um eine Rechtsverordnung einer Landesregierung und nicht um ein Parlamentsgesetz. Jeder erstinstanzliche Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann ohne Vorlage an das BVerfG die Anwendung der Verordnung ablehnen, wenn er sie für verfassungswidrig hält. Nur ein seiner Auffassung nach verfassungswidriges Parlamentsgesetz erfordert zwingend eine Richtervorlage an das BVerfG.

Dass viele Politiker und andere "Großkopferte" in aller Öffentlichkeit die Seuchenschutzvorschriften verletzt haben, ändert nichts an ihrer Rechtsgültigkeit. Es gibt keine Gleichheitsansprüche im Unrecht, niemand kann nach einer Rechtsverletzung verlangen, unbehelligt zu bleiben, weil andere Rechtsverletzer auch nicht verfolgt werden. Widersprüchliches Verhalten von Politikern gehört im politischen Raum und nicht vor Gericht besprochen. In einer Demokratie kann jeder von Bußgeldern bedrohte Wähler sich das merken und bei der nächsten Wahl Konsequenzen ziehen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Konsequentes Versagen

Beitragvon Excubitor » Mi 5. Aug 2020, 18:20

So läuft Gesundheitsschutz in Deutschland wirklich

1. Man redet lieber anstatt zu handeln, diskutiert fleißig über das Versammlungsrecht, während der Gesundheitsschutz auf der Strecke bleibt.
2. Man fordert härtere Strafen für Verweigerer der Corona-Schutzmaßnahmen und ist nicht einmal in der Lage konsequent die bestehenden Regeln durchzusetzen.
3. Man schafft härtere Strafen, nur die Durchsetzung ist völlig unrealistisch. In NRW beispielsweise sollen nicht die Kontrolleure in Bussen und Bahnen, sondern Ordnungsamt und Polizei die Strafen durchsetzen ... (Die bekommen schon jetzt nichts geregelt, wenn ich nur an die völlig unzureichenden Kontrollen in der Gastronomie denke, in der schon heute kaum Infektionsketten nachvollzogen werden könnten, da die Listen anscheinend kaum noch geführt werden, von völlig unzureichender Maskennutzung und mangelnden Abständen gar nicht erst anzufangen ...)
4. Noch interessanter ist es in der "Bundes"-Bahn, für die völlig neue Regeln geschaffen werden müssen. Sowohl Bundespolizei als auch Bahn selbst weigern sich, mit teils zutreffender Begründung, die Corona-Regeln durchzusetzen. Zuständig wären derzeit die jeweils örtlichen Ordnungsämter. Eine Bahnfahrt die ist lustig ... Man stelle sich nur vor wie das ablaufen soll ..
3. Während bereits jetzt tausende Reiserückkehrer für eine weitere Beschleunigung des Infektionsgeschehens sorgen können, tritt die Testpflicht nach Medienberichten erst nächste Woche ein.
4. Die Rücknahme des Risiko-Einschätzung für die türkischen Touri-Hochburgen hat wohl rein wirtschaftliche Aspekte, man ist wieder vor den jammernden Türken eingeknickt, und lag wohl weniger an tatsächlich niedrigen Infektionszahlen dort.


Und genau so verhindert man ganz sicher keine zweite Welle. Völlig egal was Virologen gerne hätten, es ist zum Scheitern verurteilt und es wäre reines Glück, wenn wir heil aus der Situation heraus kämen. Nur ist auch das recht unwahrscheinlich. Denn ein zweites Mal soviel Glück wie beim ersten Mal, als schon viele Fehler gemacht wurden, dürfte, zumindest statistisch, eher unwahrscheinlich sein ...
Zuletzt geändert von Excubitor am Mi 5. Aug 2020, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hinweis zur Novelle: CoSchV NW ab 15.07.2020

Beitragvon Excubitor » Mi 5. Aug 2020, 18:23

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Der von mir häufiger bemühte § 14 der Corona-Schutzverordnung Nordrhein-Westfalens ist mittlerweile § 17 CoSchVO NW :!:

https://www.land.nrw/sites/default/file ... assung.pdf


Ansonsten hat sich nichts geändert: Nach wie vor haben Gesundheits- und Ordnungsämter und Polizei keinen Ermessenspielraum, d.h. das Aussprechen nur einer Verwarnung im Falle eines Verstoßes gegen die Verordnungsvorgaben ist selbst rechtswidrig. Denn eine Verwarnung wäre kaum energisch und schon gar nicht konsequent, was die Durchsetzung der Verordnung betrifft ... :!:


Und hier das aktuelle Beispiel für das bislang konsequent mutmaßlich rechtswidrige vorgehen:

FOCUS ONLINE Gesundheit - "Liveticker zur Corona-Pandemie"

"[...]

NRW plant Bußgeld für "Masken-Muffel"
Nordrhein-Westfalen will bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen künftig sofort ein Bußgeld von 150 Euro abkassieren. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) sagte der "Rheinischen Post" (Mittwoch): "Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen. Wir wollen eine Verschärfung, so dass unmittelbar beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist." Bisher werden Bußgelder nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz Aufforderung weigerten, die Maske aufzusetzen. Wüst sagte, man wolle "keine lange Diskussion mehr mit Masken-Muffeln".

[...]"

Mehr unter:
https://www.focus.de/gesundheit/news/ne ... GESUNDHEIT

Kommentar
Offensichtlich hat man sich bislang selbst nicht an die eigene Verordnung gehalten, welche ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen zwingend vorgibt. Da darf man sich nicht wundern, wenn auch Bürger sich nicht willens zeigen, sich an die Vorgaben der Verordnung zu halten ...


Was ist mutmaßlich rechtswidrig, das Fehlen eines Ermessensspielraumes? Das glaube ich nicht. Jeder Verstoß ist unmittelbar lebensgefährlich für Dritte, da gibt es im jeweiligen Einzelfall nicht viel abzuwägen. Wenn die Gerichte dennoch verfassungsrechtliche Bedenken haben sollten, werden wir das sehr bald erfahren. Hier geht es ja um eine Rechtsverordnung einer Landesregierung und nicht um ein Parlamentsgesetz. Jeder erstinstanzliche Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann ohne Vorlage an das BVerfG die Anwendung der Verordnung ablehnen, wenn er sie für verfassungswidrig hält. Nur ein seiner Auffassung nach verfassungswidriges Parlamentsgesetz erfordert zwingend eine Richtervorlage an das BVerfG.

Dass viele Politiker und andere "Großkopferte" in aller Öffentlichkeit die Seuchenschutzvorschriften verletzt haben, ändert nichts an ihrer Rechtsgültigkeit. Es gibt keine Gleichheitsansprüche im Unrecht, niemand kann nach einer Rechtsverletzung verlangen, unbehelligt zu bleiben, weil andere Rechtsverletzer auch nicht verfolgt werden. Widersprüchliches Verhalten von Politikern gehört im politischen Raum und nicht vor Gericht besprochen. In einer Demokratie kann jeder von Bußgeldern bedrohte Wähler sich das merken und bei der nächsten Wahl Konsequenzen ziehen.


Rechtswidrig ist seitens der Regel-Anwender hier einen Ermessenspielraum anzuwenden, den man laut Regel gar nicht hat. Man kann nicht lediglich eine nutzlose Verwarnung aussprechen, wenn man sofort Maßnahmen wie eine Bußgeldverhängung vorzunehmen hätte, sprich "energisch und konsequent" die Regelung vollziehen muss.
Zuletzt geändert von Excubitor am Mi 5. Aug 2020, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hinweis zur Novelle: CoSchV NW ab 01.07.2020

Beitragvon AlexRE » Mi 5. Aug 2020, 18:30

Excubitor hat geschrieben:Rechtswidrig ist seitens der Regel-Anwender hier, einen Ermessenspielraum anzuwenden, den man laut Regel gar nicht hat. Man kann nicht lediglich eine nutzlose Verwarnung aussprechen, wenn man sofort Maßnahmen wie eine Bußgeldverhängung vorzunehmen hätte, sprich "energisch und konsequent" die Regelung vollziehen muss.


Das sehe ich allerdings auch so. Wenn sich jemand infiziert und die Kausalität des Unterlassens der Durchsetzung der Regeln nachweisen kann, würde das sogar für eine Schadensersatzklage gegen das Bundesland oder die zuständige Kommune reichen.
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Re: Hinweis zur Novelle: CoSchV NW ab 01.07.2020

Beitragvon Excubitor » Mi 5. Aug 2020, 18:36

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Rechtswidrig ist seitens der Regel-Anwender hier, einen Ermessenspielraum anzuwenden, den man laut Regel gar nicht hat. Man kann nicht lediglich eine nutzlose Verwarnung aussprechen, wenn man sofort Maßnahmen wie eine Bußgeldverhängung vorzunehmen hätte, sprich "energisch und konsequent" die Regelung vollziehen muss.


Das sehe ich allerdings auch so. Wenn sich jemand infiziert und die Kausalität des Unterlassens der Durchsetzung der Regeln nachweisen kann, würde das sogar für eine Schadensersatzklage gegen das Bundesland oder die zuständige Kommune reichen.


Ich habe nachgebessert und in meinen Beiträgen die Links geändert: die neueste Version der CoSchVO NW stammt vom 15.07.2020. Die ändern das Ding ja ständig. Noch ist der entscheidende Passus in § 17 zu finden ...
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Covid-2019 Statistics - Daily Update for Germany Kurzversion

Beitragvon Excubitor » Do 6. Aug 2020, 17:32

Die aktuellen Zahlen für SARS-CoV-2-Infektionen in Deutschland lauten:

Wichtige Hinweise:

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:arrow: NEU in der ausführlichen Version: Corona-Dashboard NRW. :!:

Die Reproduktionszahlen

:arrow: Laut aktuellem RKI-Lagebericht ist die 4-Tage-Reproduktionsrate weiter auf 4-Tage-R = 0,99 gestiegen, vorbehaltlich einer statistischen Schwankungsbreite von 0,80- 1,26 :!:
:arrow: Die "Trendänderungsbewertung" befindet sich, unter Berücksichtigung der statistischen Schwankungsbreite, wieder deutlich im kritischen Bereich :!:
"Mit Datenstand 06.08.2020 , 0:00 Uhr wird der 4-Tage-R-Wert auf 0,99 (95%-Prädiktionsintervall: 0,80 - 1,26) geschätzt."
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile
:arrow: Abbildung des Infektionsgeschehens vor etwa einer bis zwei Wochen :!:

:arrow: Laut aktuellem RKI-Lagebericht ist die 7-Tage-Reproduktionsrate wieder auf 7-Tage-R = 1,06 gestiegen, vorbehaltlich einer statistischen Schwankungsbreite von 0,95 - 1.20 :!:
:arrow: Die geglättete "Langzeit-Bewertung" befindet sich, unter Berücksichtigung der statistischen Schwankungsbreite, weiter knapp im kritischen Bereich :!:
"Mit Datenstand 06.08.2020, 0:00 Uhr wird der 7-Tage-R-Wert auf 1,06 (95%- Prädiktionsintervall: 0,95 - 1,20) geschätzt."
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile
:arrow: Abbildung des Infektionsgeschehens vor etwa einer bis zweieinhalb Wochen :!:

:arrow: Wie nicht anders zu erwarten war, steigen jetzt im Zuge der gestiegenen Fallzahlen auch die R-Werte wieder. :!:

Stand 06.08.2020 17.46 Uhr
214781 bestätigte Infektionen - 10453 Personen akut in Behandlung befindlich - 195148 Genesene - 9180 Todesfälle
:arrow: Über 1000 Neuinfektionen/24 h. :!: Präzise Angaben unter dem ausführlichen Update :!:

Quelle(n):
Covid-19-Operations Dashboard des Johns Hopkins CSSE (Center for Systems Science and Engineering an der Johns Hopkins University, Baltimore, Maryland, USA)
https://coronavirus.jhu.edu/map.html

Das ausführliche Update unter:
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:arrow: NEU in der ausführlichen Version: Corona-Dashboard NRW. :!:
Zuletzt geändert von Excubitor am Do 6. Aug 2020, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Pfllichttests für Reiserückkehrer ab Samstag

Beitragvon Excubitor » Do 6. Aug 2020, 20:15

Tagesspiegel - "Spahn ordnet Pflichttests für Rückkehrer an : Verweigerern drohen bis zu 25.000 Euro Bußgeld"
"Die Coronavirus-Infektionszahlen steigen, vielerorts enden die Ferien. Minister Spahn kündigte für Reisende aus Risikogebieten ab Samstag neue Regeln an.

Angesichts deutlich gestiegener Infektionszahlen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eindringlich an die Bundesbürger appelliert, im Kampf gegen das Coronavirus nicht nachzulassen und die Hygieneregeln einzuhalten. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei“, sagte Spahn am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Gleichzeitig kündigte er an, dass ab Samstag eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten gelte. Test-Verweigern drohe ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, so Spahn.

[...]"

Mehr dazu unter:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/c ... li=BBqg6Q9


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Ist ja alles ganz toll, nur leider wenigstens eine Woche zu spät. Denn bedauerlicherweise sind tausende von Urlaubern bereits wieder eingereist ...
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Covid-2019: Schulbeginn in NRW - So geht es weiter

Beitragvon Excubitor » Fr 7. Aug 2020, 16:20

RP ONLINE - "So geht es an den Schulen in NRW nach den Ferien weiter"
"Am 12. August beginnt in NRW das neue Schuljahr – auf Wunsch des Schulministeriums in allen Jahrgängen wieder „möglichst vollständig im Präsenzunterricht“. Wegen der Corona-Pandemie war der Schulbetrieb vor den Ferien stark eingeschränkt. Wenn die Schüler jetzt in die Schulen zurückkehren, gelten weiter besondere Regeln. Diese sollen, so das Ministerium, „einen an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb“ ermöglichen und so „das Recht der Kinder und jungen Menschen auf Bildung und Erziehung“ sichern. Ein Überblick.

Maskenpflicht An allen weiterführenden Schulen müssen die Schüler nach den Ferien einen Mund-Nasen-Schutz tragen – und zwar sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht. Auch die Lehrkräfte sind im Schulgebäude dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen, im Unterricht können sie diese abnehmen, wenn der empfohlene Sicherheitsabstand von anderthalb Metern eingehalten werden kann. Eine Ausnahme bilden die Grundschulen: Dort dürfen die Schüler im Unterricht auf die Maske verzichten, wenn sie an festen Plätzen sitzen. Zudem kann die Schule die Pflicht zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. Prüfungssituationen aussetzen, wenn das Tragen der Maske „mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist“, wie es in der aktuellen Handreichung des Schulministeriums heißt. Ein Gesichtsvisier ist allerdings keine Alternative zum eng angliegenden Mund-Nasenschutz.

[...]"

Den detaillierten Überblick finden Sie hier:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqgbZL
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