maxikatze hat geschrieben:Gegenargument hinsichtlich der Kritik und Androhung einer Klage duch U.v d L. kommt jetzt von Friedrich Merz.
Solange die EU-Mitgliedstaaten die wesentlichen Träger des europäischen Staatenverbundes seien, hätten die nationalen Verfassungsgerichte "das Recht und die Pflicht, das Handeln der Organe und Institutionen ihres jeweiligen Mitgliedstaates an den Maßstäben des nationalen Verfassungsrechts zu überprüfen"
Norbert Röttgen dagegen sagt:
"... dass das Bundesverfassungsgericht durch die äußerst kritische Rezeption und Diskussion dieser Entscheidung merkt, was es verursacht hat, und diesen Fehler in Zukunft nicht wiederholt"
Fehler? Seit wann ist das Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet, in allem zuzustimmen was der Europäische Gerichtshof sagt?
Den Verdacht habe ich schon lange: langfristiges Ziel, das Bundesverfassungsgericht zu entmachten?!
Mehr dazu:
https://web.de/magazine/politik/ezb-urt ... l-34694400Meine Skepsis habe ich schon vor 11 Jahren aufgeschrieben.
viewtopic.php?f=8&t=88&p=272#p272
Der Herr Röttgen ist selbst ein wandelnder Fehler. Herr Merz liegt da vollkommen richtig, keine europäische Institution kann die fortbestehende Souveränität der Mitgliedsstaaten aufheben. Eine substanzielle Einschränkung hätte der an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten europäischen Verfassung bedurft.
Übrigens ist das "bail - out - Verbot" immer noch ein fundamentaler Bestandteil der vertraglichen Grundlagen der Währungsunion, auch wenn das BVerfG es im Sonderfall Griechenland aufgeweicht hat. Was denken sie die Richter des EuGH, wenn sie angesichts dieser vorgegebenen Rechtslage souveräne Staaten gegen ihren erklärten Willen in eine Schuldenunion zwingen wollen? Richter haben dem in Gesetzen und Verträgen zum Ausdruck kommenden Willen zu folgen und nicht den Wünschen ihrer Einflüsterer. Die Gewaltentrennung kann auch von richterlicher Seite aus schwer beschädigt werden.
Vorliegend hat das BVerfG sich auch erlaubt, die Richter des EuGH wegen der abseitigen und handwerklich sehr schlechten Konstruktion ihrer Argumente ganz persönlich zu kritisieren. Wir haben es also mit einem doppelten Novum zu tun: Das BVerfG stellt sich nicht nur in der Sache offen gegen den EuGH (vorbehalten hat es sich das immer, siehe die "solange" - Urteile), sondern stellt dessen rechtsstaatliche Integrität in Frage. Das haben sie ganz sicher nicht so eben mal mit links und aus Versehen gemacht, sondern sehr überlegt und im Bewusstsein aller politischen Konsequenzen. Das heißt, dass sie sich nicht wegen der "äußerst kritischen Rezeption und Diskussion dieser Entscheidung" von einem Herrn Röttgen und anderen unterbelichteten strippenziehenden Parteibuchkarrieristen zurückpfeifen lassen werden.
In einem funktionierenden Rechtsstaat fallen größenwahnsinnige politische Hütchenspieler schon auf die Nase, wenn sie ganz normale Steuerfahnder zurückpfeifen, mithin also von der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten abhalten wollen. Wenn Herr Röttgen nun derartige Pläne mit dem BVerfG hat, ist ihm wohl jeglicher Realitätssinn abhanden gekommen.