FOCUS ONLINE Politik - "Weg aus dem Shutdown - Geschäfte, Veranstaltungen, Schulen: Diese Corona-Regeln verkündete Merkel fürs Land"
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Kontaktbeschränkungen bleiben
Im Kampf gegen das Coronavirus werden die seit Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen für die Menschen in Deutschland grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert. Darauf verständigten sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch.
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Die Bewegungsfreiheit für Bewohner und Besucher von Regionen mit sehr hohen Infektionsraten können zudem eingeschränkt werden. Dazu gehöre neben Hilfe für die betroffenen Regionen auch, dass die derzeitigen, umfassenden Kontaktbeschränkungen dort aufrechterhalten oder nach zwischenzeitlichen Lockerungen lokal sofort wieder eingeführt würden.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt
Großveranstaltungen bleiben bis einschließlich 31. August untersagt. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden. Betroffen sind unter anderem Konzerte, Schützenfeste oder größere Volksfeste. Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Corona-Virus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine, hieß es.
"Bundesliga war kein Thema" - Auf private Reisen soll verzichtet werden
Für den deutschen Profi-Fußball hat die Konferenz nur wenig Erkenntnisse gebracht. Merkel und die Ministerpräsidenten einigten sich am Mittwoch zwar auf die Verlängerung des generellen Verbots von Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August. Betroffen sind davon in jedem Fall auch Sportereignisse mit Zuschauern - ob oder wo in der Bundesliga und 2. Liga Geisterspiele stattfinden dürften, blieb aber offen.
"Die Bundesliga war kein Thema", sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) während der gemeinsamen Pressekonferenz mit Merkel und verwies auf die laufenden Gespräche bei der Deutschen Fußball Liga. "Ob und in welcher Form Geisterspiele möglich sind", werde "sicherlich demnächst" zum Thema werden.
Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger in Deutschland ebenso weiter verzichten wie auf überregionale tagestouristische Ausflüge. Das wegen des Coronavirus verhängte Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
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Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bestehen
Das wegen des Coronavirus verhängte Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Auch in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.
Es gibt aber offenbar noch Diskussionsbedarf. Merkel kündigte noch für diese Woche ein Gespräch der Ministerpräsidenten mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) an, um Einvernehmen herzustellen.
Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen ab Montag wieder öffnen
In der Corona-Krise sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
Die Geschäfte sollen demnach unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen dürfen.
Schulbetrieb ab 4. Mai – Länder sollen ein Konzept vorlegen
Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Viele Länder gaben nach Merkels Auftritt bekannt, dass ab dem 20. oder 27. April zumindest Abschlussklassen wieder in die Schulen zurückkehren werden.
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) soll bis zum 29. April ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
Dabei solle neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Die Schulträger seien aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.
Masken keine Pflicht, aber „dringend“ empfohlen
Zudem haben Bund und Länder das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel „dringend“ empfohlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht gibt es aber nicht.
Alltagsmasken dienen laut Gesundheitsministerium dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben."
Quelle:
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 80832.html
Kommentar
Es gab kaum Unterschiede zu dem, was bereits durchgesickert war. Siehe oben viewtopic.php?f=66&t=2899&start=600#p112149
Völlig einig war man sich dennoch nicht. Dass es da noch Diskussisonsbedarf gibt, ist offensichtlich. Insbesondere in der Frage der Schul-Öffnung preschen wieder einige vor und wollen entgegen den angeblichen Vereinbarungen den Schulbetrieb für Abschlussklassen schon nächste Woche wieder starten lassen, so auch der bereits weiter oben in diesem Forum dafür kritisierte NRW Ministerpräsident Armin Laschet. So schnell kann man sich mühsam erworbenen Respekt wieder verscherzen ... Leute, die andere für etwas kritisieren, dass sie selbst tun, sind meines Erachtens nun einmal nicht respektabel ...