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Recht-zeitig
Heinrich Schmitz 24. Oktober 2015 Recht klar
Unsere Justiz muss schneller werden, wenn sie die Anforderungen der Bevölkerung an den Rechtsstaat erfüllen will. Kommt das Recht zu spät, ist es oft kein Recht mehr. Das steigert die Gefahr von Selbstjustiz. Die Zeit drängt.
(...)
http://diekolumnisten.de/2015/10/24/recht-zeitig/>> Größere Änderungen der Zivilprozessordnung, die zu einer Beschleunigung der Verfahren führen könnten, sind ohne Verlust für die Richtigkeit der Entscheidungen kaum denkbar. <<
Doch doch ...
Man könnte absichtlich missbräuchliche Rechtsverfolgungen (Prozessverschleppung durch Beklagte und Prozesshanseleien aller Art) massiv zurückdrängen und die Gerichte deutlich entlasten, wenn Zivilrichtern die Mittel dazu in die Hand gegeben würden. Wenn man einer wirtschaftlich schwachen Partei wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs die PKH verweigern kann, kann man auch allen anderen mutwilligen Rechtsverfolgungen einen Riegel vorschieben - z. B. durch Missbrauchsgebühren wie vor dem BVerfG und / oder Sicherheitsleistung / Hinterlegung in Höhe des Streitgegenstands, die erkennbar auf Zeit spielende Beklagte zu Beginn des Verfahrens erbringen müssten, um eine sofortige Titulierung ganz offenkundig berechtigter Ansprüche zu verhindern.
Siehe auch:
>> Mit einer Missbrauchsgebühr bis zum Faktor 10 für das Gericht und 2 oder 3 für den gegnerischen Anwalt und/oder seine Partei würden die herkömmlichen Prozeßhansel sich das künftig 3 x überlegen, ob sie anderen Leuten die Zeit stehlen.
Viel wichtiger als die Prozesshansel sind aber die absichtlichen Missbräuche im Geschäftsleben, die Kammern für Handelssachen brauchen über die Hälfte ihrer Zeit für Fälle, in denen der Beklagte nur Zeit schinden will und überhaupt keine echte Verteidigungsposition hat oder für solche Fälle, in denen eine wirtschaftlich starke Partei die schwächere "verhungern" lassen will, meist um windige Vergleiche zu erpressen. Da müsste man richtig reingrätschen, das würde den jetzt schon gegebenen positiven Standortfaktor einer gut funktionierenden Zivirechtspflege noch einmal deutlich verstärken. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Missbrauchsgebühren sehe ich nicht. Das BVerfG praktiziert das ja, wenn dadurch das rechtliche Gehör verletzt würde, wäre das da bestimmt schon jemandem aufgefallen. <<
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