Uel hat geschrieben:Aber was soll das bringen? Die Würde ist heute schon unantastbar, da Kinder Menschen sind. Aber wollte man sie zu kleinen Erwachsenen machen, so wäre das ein Rückschritt ins Mittelalter, vor die Zeit der geniale Erfindung der Kindheit.
Mit der Skepsis bist Du nicht allein. Nur zwei von vielen kritischen Stimmen:
Kinderrecht im Grundgesetz
Eine Frechheit
Von Christian Geyer
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Natürlich kann man das wollen: Kinderrechte in der Verfassung. Aber dann müssen mit denselben symbolpolitischen Argumenten auch alle anderen gesellschaftlichen Gruppen folgen dürfen, die aus ihren Merkmalen gesonderte, eigens festzuschreibende Rechte ableiten möchten, vom Zeugen Jehovas über den Transsexuellen bis zum Rentner. Der Witz des Menschenwürdeschutzes, den unsere Verfassung verspricht, liegt freilich darin, dass Merkmale nicht zählen. In der Abstraktion von Alter, Geschlecht und Herkunft behauptet der Mensch seine Würde – und mit ihm das Kind.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 57358.html… und:
Berlin
Kritik an Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz
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So erklärte die CDU-Bundestagsabgeordente Sylvia Pantel jüngst, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sei „ein Angriff auf die Selbstbestimmtheit, auf die Subsidiarität und die Harmonie der Familie“. Der Staat entmachte die Eltern. Pantel nahm damit Bezug auf einen Bericht der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, den das Justizministerium zuvor veröffentlicht hatte.
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https://www.die-tagespost.de/politik/ak ... 315,202532Ich glaube dagegen durchaus, dass ein expliziter Schutz von Kinderrechten im Grundgesetz die Situation vieler Kinder verbessern könnte - aber auch nur, weil der bereits dem aktuellen Grundrechtekatalog (Art. 1, 3, 4 u. a.) zwingend zu entnehmende Rechtsschutz von Kindern in ihrer Eigenschaft als Menschen, deren Rechte unter Beachtung ihrer spezifischen sozialen Situation zu interpretieren sind, schlecht funktioniert.
Je schwächer die politische Lobby einer Gruppe ist, desto weiter klaffen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit auseinander. Wo dem Verfassungsanspruch nicht genüge getan wird, könnten vielleicht besonders deutliche, in eherne Verfassungslettern gegossene Worte irgendwie hilfreich sein. Ein Armutszeugnis für eine Verfassungsdemokratie ist das aber allemal.