FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Mietnebenkosten - Bis zu 5200 Euro pro Jahr: Wie Sie mit der Nebenkostenabrechnung Steuern sparen""[...]
Steuerlich absetzbar sind vor allem die Kosten für die Überprüfung, Wartung und Reinigung der Wohnung oder des Hauses. Dazu gehören, laut dem Portal „steuersparen.de“, Arbeiten, die Schornsteinfeger, Hausmeister, Reinigungsfirmen oder Wachdienste übernehmen:
die Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsräumen
Rasen mähen und Hecke stutzen
Räumen und Streuen im Winter
das Ablesen von Heizungs‐, Wasser- und Stromverbrauch
die Wartung von Aufzug, Feuerlöschern, Rauchmeldern und Elektro‐, Gas‐ oder Wasserinstallationen.
Als Nachweis akzeptiert das Finanzamt die Jahresabrechnung der Nebenkosten oder eine Bescheinigung des Vermieters. Auch wenn Sie für Ihre eigene Wohnung eine Haushaltshilfe oder Handwerker engagieren, können Sie das geltend machen. Zu letzteren zählen nicht nur Fußbodenleger oder Maler, sondern sogar Klavierstimmer oder Fernsehtechniker. Für diese müssen Sie aber eigene Rechnungen vorzeigen. [...]"
Mehr dazu unter der Quelle:https://www.focus.de/finanzen/steuern/m ... r_FINANZENRatgeber: Wie eine NKA auszusehen hat und wie man sie kontrolliert und ggf. dagegen vorgeht:
Apropos Nebenkostenabrechnung: 81% davon sollen bundesweit nach Erhebung des Internet-Portals Mineko falsch sein. Deshalb kontrollieren Sie alles, und zwar sorgfältig. Es lohnt sich. Viele NKAn sind schon formal ungültig. Wie eine solche aussehen muss erfahren Sie hier:
https://ratgeber.immowelt.de/a/nebenkos ... ieter.html
https://www.nebenkostenabrechnung.com/f ... brechnung/
https://www.nebenkostenabrechnung.com/i ... brechnung/
Vor allem messen Sie Ihre Wohnung nach. Das hat den weitreichendsten Einfluss auf Miete und Nebenkosten, wenn hier ein falscher Wert zu Ihren Ungunsten zugrundegelegt wurde. Und lassen Sie sich nicht mit der überholten 10%-Regel abspeisen: Früher galt mal die Regel, dass bis zu 10% Fehlberechnung unschädlich seien. Das gilt heute nicht mehr. Heute gilt grds. die tatsächliche Wohnfläche analog der Wohnflächenverordnung von 2004, die eigentlich für den geförderten Wohnungsbau geschaffen wurde, was deren Anwendung im freifinanzierten Bereich jedoch nicht ausschließt (es sei denn im Mietvertrag wäre die DIN 277 vereinbart worden). Diese zu berechnen finden Sie dort unter § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/WoFlV.pdf
Tiipp: Akzeptieren Sie keine "Vereinbarung nach DIN", denn die dort vereinbarte "Nutzfläche" ist deutlich größer als die Wohnfläche nach der WoflV". Siehe https://www.wohnen-im-eigentum.de/verbr ... ohnflaeche