Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

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Auf europäischer Ebene regt sich 'was

Beitragvon Excubitor » Fr 16. Mär 2018, 18:48

KURIER - "Rundfunkgebühr: Dänemark beschließt Abschaffung"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

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Das sollte man mal als positives Beispiel vermerken. Es geht also wenn man nur will. Klar, dass an bei 6-stelligen Jahreseinkommen der Intendanten und Rundfunk-Räte hier nicht will ...
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Uel » Sa 17. Mär 2018, 12:52

Aber nur weil ein Landesverfassungsgericht so urteilt, muss das noch nicht richtig sein. Man kann heute so viele begründete Zweifel an allen möglichen Urteilen haben, dass hier jeglicher Rahmen gesprengt würde.

Wie schon häufiger bemerkt hat dieses Land mit einem echten Rechtsstaat so gut wie nichts mehr zu tun. Lediglich die grobe formalrechtliche Ordnung lässt noch entfernt daran erinnern...


Wenn das alles so einfach wär, mit der Verfassungswidrigkeit! Das Verfassungsgericht war immer mal wieder für Überraschungen gut. Daher wundere ich mich immer über die Hellseher, die ganz genau wissen, was verfassungsgemäß ist und was nicht. Aber dass unsere Justiz "so gut wie Nichts mehr" mit einem Rechtstaat zu tun hat halte ich in seiner Maßlosigkeit für völlig übertrieben.

Zechpreller, Zahlungsverweigerer, Schnorrer und Lauschepper gab es immer und wird es immer geben. Leute, die Dienste in Anspruch nehmen wollen, aber gemäß der derzeitigen Schnäppchen-"Kultur" darauf aus sind, nicht zu zahlen bringen keinen Aspekt zur Problemlösung des Themas ö-r-TV auf die Waagschale!

Ich halte die "TV-Kultur" auf Seiten der "Privaten" durch ruinösen Wettbewerbs wegen viel zu vieler Anbieter für völlig zerstört, wo eine gesellschaftliche "Gesamtkultur" in "kulturelle Egotrips" verfällt. Die sind ja kaum noch in der Lage, Eigenproduktionen zu stemmen, sondern müssen abgenudelte US-Massenware ordern. Hier liegt der wesentliche Grund, den die Abschaffer des ö-r-TVs nicht begreifen: es geht nicht darum, wie perfekt ein ö-r-TV-Sender die persönlichen Vorlieben abbildet, sondern wie weit er in der Lage ist, kulturell notwendige Gemeinsamkeiten unter die Mehrheit zu bringen, damit eine Gemeinschaft sich nicht in Ego-Tripper auflöst und in Meinungsblasen isoliert.

Diese Aufgabe der ö-r-TVs hindert ja nicht daran, die Wirtschaftlichkeit und das Funktionieren zu untersuchen. Z. B. ob die Regionalsender wirklich Regionales senden und nicht den größten Teil der Sendezeit eine bundesweit kompatible Allgemeinunterhaltung senden, die genausogut im Hauptprogramm der ARD oder ZDF abgedeckt werden.

Man könnte das ö-r-TV ja auch auf Steuerfinanzierung umstellen und es gleich betrachten wie Museen, Theater und sonstige Einrichtungen, die der Staat zur Sicherstellung der Landeskultur und deren Erhalt finanziert.

Da sich die Gewohnheiten im Medienkonsum derzeit derart schnell ändern, sollte man ein funktionierende Struktur nicht ohne Not verschrotten, denn wer weiß, welche Wege die "umsonst-Dienste" noch erfinden müssen, um ans Geld zu kommen und ob es nicht viel teurer wird, wenn man die ö-r-TV-Elefanten geschlachtet und aus dem Wege hat. Bei mir gehen jedenfalls immer die Alarnleuchten an, wenn mich jemand mit "UMSONST" beglücken will. Und bei Privaten wird es bestimmt nie eine Kommission geben, die prüft ob Preiserhöhungen gerechtfertigt sind. Da gilt es, was der Markt hergibt und besonders erfolgrich wird man sein, wenn man genügend Leute für die eigene Ware angefixt hat.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » Sa 17. Mär 2018, 19:06

Uel hat geschrieben:
Aber nur weil ein Landesverfassungsgericht so urteilt, muss das noch nicht richtig sein. Man kann heute so viele begründete Zweifel an allen möglichen Urteilen haben, dass hier jeglicher Rahmen gesprengt würde.

Wie schon häufiger bemerkt hat dieses Land mit einem echten Rechtsstaat so gut wie nichts mehr zu tun. Lediglich die grobe formalrechtliche Ordnung lässt noch entfernt daran erinnern...


Wenn das alles so einfach wär, mit der Verfassungswidrigkeit! Das Verfassungsgericht war immer mal wieder für Überraschungen gut. Daher wundere ich mich immer über die Hellseher, die ganz genau wissen, was verfassungsgemäß ist und was nicht. Aber dass unsere Justiz "so gut wie Nichts mehr" mit einem Rechtstaat zu tun hat halte ich in seiner Maßlosigkeit für völlig übertrieben.

Zechpreller, Zahlungsverweigerer, Schnorrer und Lauschepper gab es immer und wird es immer geben. Leute, die Dienste in Anspruch nehmen wollen, aber gemäß der derzeitigen Schnäppchen-"Kultur" darauf aus sind, nicht zu zahlen bringen keinen Aspekt zur Problemlösung des Themas ö-r-TV auf die Waagschale!

Ich halte die "TV-Kultur" auf Seiten der "Privaten" durch ruinösen Wettbewerbs wegen viel zu vieler Anbieter für völlig zerstört, wo eine gesellschaftliche "Gesamtkultur" in "kulturelle Egotrips" verfällt. Die sind ja kaum noch in der Lage, Eigenproduktionen zu stemmen, sondern müssen abgenudelte US-Massenware ordern. Hier liegt der wesentliche Grund, den die Abschaffer des ö-r-TVs nicht begreifen: es geht nicht darum, wie perfekt ein ö-r-TV-Sender die persönlichen Vorlieben abbildet, sondern wie weit er in der Lage ist, kulturell notwendige Gemeinsamkeiten unter die Mehrheit zu bringen, damit eine Gemeinschaft sich nicht in Ego-Tripper auflöst und in Meinungsblasen isoliert.

Diese Aufgabe der ö-r-TVs hindert ja nicht daran, die Wirtschaftlichkeit und das Funktionieren zu untersuchen. Z. B. ob die Regionalsender wirklich Regionales senden und nicht den größten Teil der Sendezeit eine bundesweit kompatible Allgemeinunterhaltung senden, die genausogut im Hauptprogramm der ARD oder ZDF abgedeckt werden.

Man könnte das ö-r-TV ja auch auf Steuerfinanzierung umstellen und es gleich betrachten wie Museen, Theater und sonstige Einrichtungen, die der Staat zur Sicherstellung der Landeskultur und deren Erhalt finanziert.

Da sich die Gewohnheiten im Medienkonsum derzeit derart schnell ändern, sollte man ein funktionierende Struktur nicht ohne Not verschrotten, denn wer weiß, welche Wege die "umsonst-Dienste" noch erfinden müssen, um ans Geld zu kommen und ob es nicht viel teurer wird, wenn man die ö-r-TV-Elefanten geschlachtet und aus dem Wege hat. Bei mir gehen jedenfalls immer die Alarnleuchten an, wenn mich jemand mit "UMSONST" beglücken will. Und bei Privaten wird es bestimmt nie eine Kommission geben, die prüft ob Preiserhöhungen gerechtfertigt sind. Da gilt es, was der Markt hergibt und besonders erfolgrich wird man sein, wenn man genügend Leute für die eigene Ware angefixt hat.


Sorry - aber absolut nichts davon kann eine nutzungsunabhängige Zwangsabgabe rechtfertigen, die für Billiglöhner und Einkommensmillionäre den gleichen Betrag ausmacht. Das ist eine faktische Kopfsteuer und damit eine widerwärtige Verhöhnung des Gleichheitsgrundsatzes und damit der Verfassungs insgesamt. Wenn das BVerfG diesen Dreck durchwinkt, fügt es sich selbst bzw. seiner Integrität den größten Schaden seiner bisherigen Geschichte zu.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Uel » So 18. Mär 2018, 17:09

Sorry - aber absolut nichts davon kann eine nutzungsunabhängige Zwangsabgabe rechtfertigen, die für Billiglöhner und Einkommensmillionäre den gleichen Betrag ausmacht. Das ist eine faktische Kopfsteuer und damit eine widerwärtige Verhöhnung des Gleichheitsgrundsatzes und damit der Verfassungs insgesamt. Wenn das BVerfG diesen Dreck durchwinkt, fügt es sich selbst bzw. seiner Integrität den größten Schaden seiner bisherigen Geschichte zu.


Was ist das denn für ein merkwürdiges Argument? Der Gleichheitsgrundsatz hat doch nichts mit dem Sozialen zu tun, ansonsten wären unsere Probleme schlagartig gelöst, weil der Reiche bei jeder Möglichkeit des Bezahlens einen höheren Betrag rausrücken müsste.

Dann musst Du auch die KFZ-Steuer bekämpfen, die ist auch für den Millionär oder Armen gleich, solange er den gleichen Autotyp fährt, unabhängig davon, ob man sein Auto das ganze Jahr in der Garage läßt oder jeden Tag Langstrecken fährt. Dass sich der Preisnachlass für Arme eingebürgert hat, ist schön aber bedeutet doch noch lange nicht, dass er substanziell etwas mit Gleichheit zu tun hat. Er ist das Gegenteil von Gleichheit, nämlich die Sonderbehandlung aus sozialen Gründen. Im Übrigen, hab ich unrecht gehndelt, dass ich das GEZ-Geld nur für meinen Haushalt und nicht auch für Frau und Kind bezahlte? Wenn das aber richtig war, dann ist das vergleichbar der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für Wasser, Energie und Kommunikation.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » So 18. Mär 2018, 19:24

Die KFZ - Steuer ist nicht nutzungsunabhängig. Nichts außer der Einkommenssteuer ist mit der vollkommen nutzungsunabhängigen Rundfunkabgabe vergleichbar. So eine Abgabe muss aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen nach Leistungsfähigkeit in unterschiedlicher Höhe erhoben werden. Gleiches muss gleich, Ungleiches dem Wesen der Ungleichheit nach ungleich behandelt werden. Das - und nur das - ist der Gleichheitsgrundsatz im verfassungsrechtlichen Sinne. Die Rundfunkabgabe ist dessen schamlose Verhöhnung und wenn das BVerfG diesen Dreck durchwinkt, schadet es sich selbst und der Integrität des Rechtsstaats mehr als mit dem Durchwinken der Rettungspakete trotz bail out - Verbot.
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Schön wär es schon ...

Beitragvon Excubitor » Di 17. Jul 2018, 16:03

FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Fällt morgen der Rundfunkbeitrag? Bundesverfassungsgericht will Urteil verkünden"
https://www.focus.de/finanzen/recht/bun ... r_FINANZEN

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Da bin ich mal gespannt was die sich jetzt wieder für Ausreden einfallen lassen, um die Zwangs-Steuer aufrecht zu erhalten ...
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Re: Schön wär es schon ...

Beitragvon AlexRE » Di 17. Jul 2018, 18:11

Excubitor hat geschrieben:FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Fällt morgen der Rundfunkbeitrag? Bundesverfassungsgericht will Urteil verkünden"
https://www.focus.de/finanzen/recht/bun ... r_FINANZEN

Kommentar
Da bin ich mal gespannt was die sich jetzt wieder für Ausreden einfallen lassen, um die Zwangs-Steuer aufrecht zu erhalten ...


Alle Steuern sind Zwangssteuern, hier handelt es sich um eine verfassungswidrige Kopfsteuer.
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Re: Schön wär es schon ...

Beitragvon Excubitor » Di 17. Jul 2018, 19:00

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Fällt morgen der Rundfunkbeitrag? Bundesverfassungsgericht will Urteil verkünden"
https://www.focus.de/finanzen/recht/bun ... r_FINANZEN

Kommentar
Da bin ich mal gespannt was die sich jetzt wieder für Ausreden einfallen lassen, um die Zwangs-Steuer aufrecht zu erhalten ...


Alle Steuern sind Zwangssteuern, hier handelt es sich um eine verfassungswidrige Kopfsteuer.


Danke, das war das Wort das ich eigentlich gesucht hatte ...
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » Mi 18. Jul 2018, 07:06

Das "kritische Hinterfragen" der Verfassungsrichter in der Verhandlung im Mai lässt erwarten, dass sie bestimmte Modifikationen des Rundfunkbeitrags verlangen werden, den wesentlichen Gesichtspunkt "Kopfsteuer" aber wohl ausblenden wollen. Wie gesagt - damit würden sie sich selbst und der Integrität des deutschen Rechtsstaats einen Schaden zufügen, der in keinem Verhältnis zu der wirtschaftlichen Bedeutung des Streitgegenstands steht.

Umstrittene Gebühr

Bundesverfassungsgericht fällt heute finales Urteil zum Rundfunkbeitrag

(...)

Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren steht in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Verfassungsrichter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hat der Senat vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen. So muss einer von ihnen den Beitrag als Single allein aufbringen. Außerdem hat der Mann eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlt - obwohl er ja niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann.

Unter den Klägern ist auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Auch für Dienstwagen wird kassiert.

(...)


https://www.focus.de/finanzen/recht/ums ... 73828.html
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Das (Skandal-)Urteil

Beitragvon Excubitor » Mi 18. Jul 2018, 17:15

stern - "Ehemalige GEZ: Recht muss nicht richtig sein - was nach dem Urteil über den Rundfunkbeitrag passieren muss"
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... li=BBqg6Q9

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Jedem ein wenig mit den tatsächlichen Abläufen in diesem Staat Vertrauten war gewiss, dass man die "Kopfsteuer" nicht abschaffen würde.
Zuletzt geändert von Excubitor am Do 19. Jul 2018, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
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