Caloderma hat geschrieben:es gehört mit zur Meinungsfreiheit !
Die Meinungsfreiheit hat Grenzen:
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
http://dejure.org/gesetze/GG/2.htmlWas würdest Du tun, wenn Dich jemand mit Klarnamen, Adresse und Foto im Internet wahrheitswidrig als Sittenstrolch oder Berufskriminellen vorführen würde?
Richtig - Du würdest zum Staatsanwalt laufen.
Genauso ist das mit den Vorstellungen der Braunen hinsichtlich der vermeintlichen biologischen Eigenschaften der meisten Menschen auf der Welt. Wenn deren Veröffentlichung nicht schon gegen den in unserem Recht speziellen Volksverhetzungs - Tatbestand verstoßen würde, wäre es immer noch Verleumdung, üble Nachrede oder Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Kriminell ist sowas auf jeden Fall, und zwar überall auf der Welt.