Beitrag vom 05.12.2008, 17:20 Uhr; Rechtspolitische Einordnung der Freilassung des "Ex-Terroristen" Christian Klar
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Hier ist wieder sehr gut zu erkennen, wie in der deutschen Rechtsprechung mit zweierlei Maß gemessen wird, oder könnte man vielleicht schizoide Tendenzen vermuten? Letzteres überlasse ich den dafür zuständigen Experten.
Bei Mehrfachmördern mit "lebenslanger" Haftstrafe, wobei schon der faktisch unsinnige Begriff "lebenslang" dazu führt, dass man das System eigentlich nicht ernst nehmen kann, beruft sich das Bundesverfassungsgericht auf Art.1 des Grundgesetzes und dessen Grundsatz zur Unantastbarkeit der Menschenwürde. Man ist dort der Auffassung, dass es gegen die Menschenwürde verstoße, jemanden tatsächlich bis an sein faktisches Lebensende eingesperrt zu lassen.
Zusätzlich existieren reihenweise Urteile deutscher Gerichte, in welchen Täter zu Bewährungsstrafen und/oder unbedeutenden Geldstrafen verurteilt wurden, die Menschen, beispielsweise im Straßenverkehr, getötet haben oder deren Opfer ihr Leben lang unter schwersten Traumata zu leiden haben werden, also eigentlich kein lebenswertes Leben mehr führen können, wie beispielsweise Vergewaltigungs- oder andere Opfer von Gewalttaten.
Hier stellt sich ganz klar die Frage:
Was ist mit der Menschenwürde der Opfer? Scheinbar haben die nach Ansicht der Rechtsprechung keine, oder zumindest weniger als die Täter... Möglicherweise hat es sich ja auch noch nicht zu allen Richtern herumgesprochen, dass Art.1 GG (Grundgesetz) für alle(!) gilt...
Solange in diesem Land offensichtlich Täterschutz vor Opferschutz rangiert, dürfte man eigentlich ger nicht von einem Rechtsstaat sprechen. Das derartige Messen mit zweierlei Maß, bei dem dann sogar noch die Rechtsbrecher eine klare Bevorteilung erfahren, widerspricht aller deutlichst rechtsstaatlichen Grundsätzen... Was daraus abzuleiten ist braucht wohl nicht mehr gesondert erwähnt zu werden.
Und übrigens, wo sind denn all die Medienvertreter, die ansonsten zu allem unbedeutenden Unfug "ihren Senf beitragen", wenn es um die sachgerechte Aufklärung der Bevölkerung bei diesen Misständen geht? Was ist mit der journalistischen Informationsverpflichtung und dem Berufsethos, oder ist letzterer vielleicht gar ein Mythos?