Bielefeld (dpa) - Die zahlreichen Freisprüche des Herforder Richters Helmut Knöner für Temposünder waren keine Rechtsbeugung.
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«Er hat das Gesetz anders interpretiert, aus unserer Sicht allerdings falsch», sagte Baumgart. «Rechtsbeugung ist es aber nur dann, wenn ein Richter sich bewusst an Maßstäben orientiert, die im Gesetz keinen Ausdruck gefunden haben», erklärte Baumgart.
Quelle: justiz.nrw.de
Das ist das normale Verfahren, nach Eingang einer oder mehrerer Strafanzeigen werden immer offizielle Ermittlungen aufgenommen und nach einer gewissen Zeit wieder eingestellt, wenn in dem angezeigten Sachverhalt keine strafbare Handlung liegt. Meist dauert das, wie in diesem Fall, ein paar Monate.
In Fällen von öffentlichem Interesse können deshalb Journalisten oder Forenschreiber während dieser Zeit immer wieder verkünden, dass gegen die betreffende Person wegen der Straftat xy ermittelt werde.
Es wäre m. M. n. eine Überlegung wert, für Fälle offensichtlich (z. B. politisch motivierter) missbräuchlicher Strafanzeigen eine Vorschrift in die StPO aufzunehmen, nach der die StA die Aufnahme von Ermittlungen ablehnen kann, wenn der angezeigte Sachverhalt auf den ersten Blick erkennbar keine Straftat darstellt.