Wernigerode/Magdeburg/dpa. An einer Schule in Wernigerode (Harz) haben Nacktfotos einer Lehrerin zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geführt. «Es wurden die Handys von drei Schülern sichergestellt, auf denen sich Nackfotos der Lehrerin befunden haben sollen, und Ermittlungen wegen Verletzung der Privatsphäre geprüft», bestätigte am Freitag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Magdeburg einen Bericht der «Bild-Zeitung». Die Schüler sollen demnach die Nacktbilder auf dem Handy der 56 Jahre alten Frau gefunden und weitergeschickt haben, als das Telefon unbeobachtet auf dem Lehrertisch lag.
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Die Pädagogin hatte laut dem Bericht zuvor Anzeige erstattet und von 19 Eltern Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro und Anwaltskosten in Höhe von 837,52 Euro verlangt. Zum Stand der Forderung konnte die Staatsanwaltschaft am Freitag nichts sagen.
Quelle: naumburger-tageblatt.de
Die Frau hat selbst die Aufsichtspflicht, passt auf ihr eigenes Handy nicht auf und die Eltern sollen haften. Dafür gibt es keinen §, den muss der Anwalt sich geschnitzt haben.
Auch Geschädigte, die nicht selbst die Aufsichtspflicht haben, können nicht die Eltern in Anspruch nehmen, wenn sie ihnen keine konkrete Aufsichtspflichtverletzung nachweisen.
Da haben sich wirklich die richtigen Vertreter zweier Berufsgruppen mit herausragender Verantwortung für die Gesellschaft gefunden.