Die Justizskandale nehmen kein Ende

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon maxikatze » Mi 5. Jun 2013, 13:09

Na prima, herzlichen Glückwunsch an die Tottreter. Der Prozess ist geplatzt. Bedanken können sich alle Angeklagten. Aber nicht etwa beim Schöffen, der seine persönliche Meinung gesagt hat, sondern bei den Winkeladvokaten, die einen Prozess zu verhindern wissen.
Es ging um diesen Satz:
"Sind Sie zu feige, eine Aussage zu machen, oder wollen Sie das Gericht verarschen?"
Kommt in Mode, dass jeder Prozess platzt, wenn ein Laienrichter offene Worte spricht? Eine wütende Frage darf einfach nicht dazu führen, dass sich der Prozess damit erledigt hat.

Schöffe Siegfried K. (58) erst im Saal die Nerven verlor und dann öffentlich gegen die Verteidiger gemotzt haben soll. Am Ende kamen auch noch drei der inhaftierten Schläger frei.


http://www.berliner-kurier.de/polizei-p ... 01326.html

Selbst wenn der Prozess neu aufgerollt wird, warum kommen die Täter nicht wieder in U-Haft?
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon AlexRE » Mi 5. Jun 2013, 16:34

Ich frage mich auch, wieso ein Verhalten der Presse, das zum Platzen von Prozessen führt, nicht verboten ist:

In seiner Begründung für die Neubesetzung der Kammer wies Richter Schweckendieck darauf hin, dass die Ursache für die Aussetzung der Verhandlung zwar in den problematischen Äußerungen des Schöffen liege, jedoch müssten sich auch die Journalisten, die den abgelehnten Schöffen zielgerichtet aufgesucht hätten, fragen lassen, ob dies für den Fortgang des Verfahrens förderlich gewesen sei. "Dieses Verfahren wird in Saal 500 oder 700 geführt, nicht in den Medien", hatte Richter Schweckendieck bereits zu Beginn des Prozesses an die Öffentlichkeit appelliert.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/f ... 03499.html
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon GasGerd » Mi 5. Jun 2013, 17:06

Tja, Fragen über Fragen ...

Ich frage mich auch, wieso Opfer- und Justizverhöhnung nicht strafbar ist:

JONNY-PROZESS GEPLATZT

So pöbeln die Freunde der Alex-Schläger

Bild

....


http://www.bild.de/regional/berlin/berlin/so-poebeln-die-freunde-der-alex-schlaeger-30695820.bild.html

Siehe auch:

Jedenfalls ist das Ganze offenbar nicht nur ein subjektiver Eindruck auf Seiten Frau Lengsfelds:

"Und Alex (25), eine brünette Freundin, klagt: „Die Freunde der Schläger zeigen keine Scham, kein Mitgefühl.“

....

Alex: „Einer von denen sagte: ‚So viel Aufwand, nur wegen einem Toten.‘“ Ein anderer drohte: „Man müsste die alle abstechen.“"

http://www.bild.de/regional/berlin/berlin/so-poebeln-die-freunde-der-alex-schlaeger-30695820.bild.html


http://meinungen.web.de/forum-webde/post/18717054
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 5. Jun 2013, 19:48

das sind A...löcher die gehören selber abgestochen... achja die Frau Zschäpe zeigt Reue alles Verbrecher/in. der eine Pöbelt auf der "Straße" und verhöhnt das Opfer und die andere im Knast ich fass es nicht!! nur noch Kriminelle A..löcher

Mir tun die Hinterbliebenen sehr leid. So wie die Schwester von Jonny K. so auch die hinter bliebenen von NSU opfer

ich schäme mich dass sowas in unserem Land lebt.
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon maxikatze » Do 6. Jun 2013, 17:05

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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon GasGerd » Do 6. Jun 2013, 19:22

maxikatze hat geschrieben:http://meinungen.web.de/forum-webde/post/18717054?sp=462#post18725566

Den Daumen hoch haste von mir. ;)


Danke :)

Ich kann kaum glauben, dass der gmx / web.de - thread noch nicht gesperrt oder gelöscht ist ...

Seite 60:

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@JonnyZickZack

das Problem ist, dass vermutlich deshalb nicht wegen Mord oder Todschlag verurteilt wird, weil die Justiz den Nachweis braucht, dass der Schlag des Angeklagten zum Tod geführt haben muss.

Treten jetzt mehrere auf einen ein, kann jeder wechselseitig dem nächsten den finalen Todesschlag in die Schuhe schieben.

Jetzt kann es passieren, dass der Mörder nur wegen gefährlicher oder schwerer Körperverletzung bestraft wird, weil der eine Schlag niemandem zugeordnet werden kann.

Es fehlt im Gesetz an dem Straftatbestand der bandemäßigen Ermordung, wonach einfach alle Schläger wegen Mord bestraft werden können.
-----

Guckst Du:

"§ 25 Täterschaft

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)."

http://dejure.org/gesetze/StGB/25.html

Im Gesetz selbst fehlt gar nix, es fehlt eine demokratische Kontrollinstanz zur Wahrung der in der Autorität der Gesetze manifestierten Volkssouveränität. Wenn eine in weiten Teilen pflichtvergessene Justiz unter Rückgriff auf korrupte Gutachter den Sinn der von demokratisch legitimierten Repräsentanten des Volkes formulierten Gesetze einfach so wegfabulieren kann, wird sie im Endeffekt zu einer das Demokratieprinzip konterkarierenden und damit von der grundgesetzlichen Ordnung abgekoppelten Art von Staatsmacht.

Beispiel:

Bei der Reform des StGB Ende der 90er Jahre wurde die Strafandrohung für die gefährliche Körperverletzung von 3 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis auf 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis verdoppelt. Ein paar Jahre später wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr durch eine Änderung der StPO massiv erleichtert.

Was sagt das über den Willen des Gesetzgebers (d. h., des gewählten Parlaments, der einzigen legitimen Vertreter des Volkssouveräns) in Bezug auf die berüchtigten "Intensivtäter" unter den Gewaltkriminellen aus?

Richtig - die sollen NICHT frei herumlaufen und bis zu ihrer endgültigen langjährigen Inhaftierung nach soundsoviel Bewährungsstrafen einen Menschen nach dem anderen lebensgefährlich verletzen.

In der Justizpraxis tun die meisten Richter aber so, als hätte es diese Gesetzesänderungen nie gegeben.

Wir brauchen also keine neuen §§, sondern ein spezielles Gericht nur für justizinterne Angelegenheiten, das aus nicht in dem allgemeinen Justizsoziotop "aufgewachsenen" Richtern besteht. Die haben nämlich bis jetzt noch immer ihre Kollegen geschützt und notfalls den Rechtsbeugungs - § wie einen Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt.

Die Modalitäten der Besetzung eines solchen Gerichts wären natürlich eine sehr schwierige und verfassungsrechtlich hochsensible Angelegenheit, aber auf lange Sicht wird nichts anderes übrigbleiben. Eine Rechtswirklichkeit weitab der kant`schen Minimalanforderungen an jede Rechts- und Staatsvernunft würde sich irgendwann zu einer Existenzbedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung an sich auswachsen.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/18717054?sp=462#jump
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon AlexRE » So 16. Jun 2013, 14:18

Der kürzlich pensionierte Vorsitzende Richter am 1. Strafsenat des BGH Armin Nack äußert sich kritisch zum Gutachter - Unwesen (Psychiater und Psychologen) in Strafprozessen und lobt dabei sogar die Elaborate des Hochstaplers Gert Uwe Postel:

Link


So kann man natürlich fast jeden gemeingefährlichen Verbrecher durch Krankschreiben zunächst vor dem Knast bewahren, um ihn dann später durch Gesundschreiben wieder auf die Menschheit loszulassen. :evil:

Allerdings war der 1. Senat zu Herrn Nacks Zeit auch für das Durchwinken der irrwitzigen Urteile des Herrn Götzl zum Notwehrrecht verantwortlich:

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html

Siehe auch die beiden Zitierungen des Strafrechts - Professors Erb auf unserem Forum:

viewtopic.php?f=7&t=91&start=80#p13719

viewtopic.php?f=7&t=91&p=50375#p49157
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 4. Jun 2014, 16:19

Und sowas lässt man mal in Freigang. Und andere die"nur" einen kleinen Diebstahl gemacht haben nicht. Ich bin fassungslos was hier abgeht. :evil:

http://www.rtl.de/cms/news/punkt-12/sicherungsverwahrter-missbraucht-auf-freigang-maedchen-13-polizei-warnt-vor-fluechtigem-taeter-3c14e-9851-91-1930053.html

Sicherungsverwahrter missbraucht auf Freigang Mädchen (13) - Polizei warnt vor flüchtigem Täter

Warum durfte er die Einrichtung überhaupt verlassen?


Der verurteilte Straftäter ist eigentlich in Sicherungsverwahrung – doch dann war Reinhard R. tagelang auf Freigang und soll in Lingen (Niedersachen) ein 13-jähriges Mädchen missbraucht haben. Jetzt fahndet die Polizei nach dem Mann, der auf der Flucht ist. Wie konnte es dazu kommen?
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon AlexRE » Mi 4. Jun 2014, 16:27



Der Freigang soll der Therapie der Sicherungsverwahrten dienen:

(...)

Die gesetzlichen Regelung und die therapeutischen Ansätze hätten bei der Sicherungsverwahrung das Ziel, wieder die Freiheit zu erlangen.

(...)


Freigang als therapeutisches Mittel ist wohl kaum mit dem Zweck der Sicherungsverwahrung vereinbar. Wenn der Sicherungsverwahrte noch therapiert werden muss, ist er logischerweise noch gefährlich.

Theoretisch müsste man alle in diesem Fall unmittelbar verantwortlichen Personen - den Therapeuten und die Gefängnisleitung - wegen fahrlässiger Körperverletzung anklagen. Praktisch wird das aber nichts werden, weil diese Leute letztendlich nur tun, was die allerhöchstrichterlichen Herrschaften von ihnen verlangen:

(...)

9] Zur Begründung wurde seitens des Antragstellers vorgebracht, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 die Konzeption der Sicherungsverwahrung Vollzugslockerungen vorsehen müsse und der Freiheitsorientierung möglichst weit Rechnung zu tragen sei.

(...)


http://openjur.de/u/497521.html
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon Staber » Mi 4. Jun 2014, 16:46

Kopiert aus dem " Focus "

Pädophile sind...

von Thomas Kachel

weder Resozialisierbar oder in irgendeiner Form therapierbar! - wer einmal diese moralische Grenze überschritten hat sich als Mensch für immer disqualifiziert - und gehört bis zum Tod aus dem sozialen Leben entfernt - genau dafür gibt es die Sicherungsverwahrung - alle Entscheider und/oder Beteiligten die dieses Tier wieder auf die Menschheit losgelassen haben - müssen wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem schweren Fall angeklagt werden!


Ganz meiner Meinung!
"Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."
Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

Gesund bleiben !
Gruß Staber
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