Ein Beitrag gegen den Machtmissbrauch der Oberschicht.

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Ein Beitrag gegen den Machtmissbrauch der Oberschicht.

Beitragvon politisch Verfolgter » So 14. Okt 2012, 17:30

Machtmissbrauch als Standesrecht der Oberschicht, bestehend aus Behörden, Justiz, Banken und Industrie sowie einige Vorschläge gegen den Machtmissbrauch.

Meine Wahrnehmung des Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG der BRD!

Kriminalität der Herrschenden scheint in unserem 'Rechtsstaat' „von oben“ als normal empfunden zu werden, denn der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag vertritt die Position, dass Geldflüsse und andere Vorteilsnahmen zwischen Lobbyisten und Politikern grundsätzlich nicht bestraft werden dürften, vgl. http://www.avaaz.org/de/abgeordnetenbes ... g/?cZwmmbb . Offenbar haben bereits wir eine Mafia-Gesellschaft.

Schandtaten der Justiz, der Banken, der Chemieindustrie, Pharmaindustrie, Lebensmittelindustrie usw. werden in der Regel von der Obrigkeit gedeckt, wie in den Medien, besonders im Internet, zu erfahren ist.

Staatsorgane und Gesellschaft befinden sich somit auf getrennten Wegen.

Nachstehend eine Zusammenfassung meiner vielfachen Erfahrungen zum Standesrecht in der Rechtspflege:

Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher (Privatleute, Firmen, Behörden, Banken usw.) Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einreichen, machen Richter fast immer (und wegen vorauseilendem Gehorsam gelegentlich auch Rechtsanwälte) Falschangaben, die der fleißige Rechtssuchende durch genaues Durchlesen und durch intensive Internetrecherchen (Rechtsprechungen der höchsten Gerichte) finden kann. Um die höchstrichterliche Rechtsprechung scheren sich Richter in der Regel entgegen Art. 3 GG nicht. Rechtssuchende werden vor Gericht weiter angeschmiert und abserviert. Vor Zivilgerichten in Bayern habe ich nur zu ca. 10% Recht bekommen.

Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und von den privaten Interessen des Richters abweichenden Rechtsprechung meist unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Oft werden falsche Angaben gemacht, z.B. wurde bei mir eine Frist falsch berechnet, vom Sozialgericht erhielt ich eine falsche Rechtsmittelbelehrung. Richter verhalten sich gruppenkonform (Richterkumpanei). Es wird das Standesrecht praktiziert. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht zugelassen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) steht somit nur auf dem Papier. Richter können entgegen Art. 2 GG Rechte verletzen. Grundrechte werden entgegen Art. 19 GG eingeschränkt, brauchbare Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt sind durch das gruppenkonforme Verhalten nicht vorhanden. Die Rechtsprechung fühlt sich entgegen Art. 20 Abs. 3 meist nicht an Gesetz und Recht gebunden. Die Staatsgewalt (Rechtspflege) geht entgegen Art. 20 Abs. 2 GG nicht vom Volk aus, eine Richterwahl durch das Volk findet nicht statt. Es ist zwar Wille der Rechtsbrecher, aber nicht der Wille der Masse des Volkes, über die Staatsgewalt keine Rechte zu bekommen. Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist wegen gruppenkonformen Verhalten entgegen Art. 34 GG nicht durchsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet entgegen Art. 93 Abs. 1 überwiegend nicht, es wimmelt lediglich begründungslos ab (Erfolgsquote bei 0,2 – 0,3%). Richter unterwerfen sich entgegen Art. 97 meist nicht dem auf Papier stehendem Gesetz, sondern Verhaltensgesetzen. Grundrechte werden kaum gewährt.

Die zwecklosen Rechtsverfolgungen dauern Jahre oder Jahrzehnte.
Beamte und Richter scheuen meist keine Mühen, um Rechte zu verweigern. Man wird erst von Verbrechern und dann noch von den Organen der Rechtspflege „über den Tisch gezogen“.
Herrschende machen offenbar aus Interesse am Eigennutz immer leere, schmeichelhafte Versprechungen (früher DDR-Verfassung, jetzt BRD-Grundgesetz und weiteres Gefasel von Bürgerrechten). Man ist unter Verfügungsgewalt der Herrschenden, die sich gruppenkonform Verhalten, immer das Recht auf ihrer Seite haben, Bürger als ihr Eigentum betrachten und das für völlig normal halten. In der DDR galt die offene Regel „die Partei hat immer recht“ und in der BRD gilt die verdeckte Regel „die Obrigkeit hat immer recht“. Das Problem ist nicht eine Partei, sondern es ist der durch obrigkeitsstaatliche Strukturen wuchernde Egoismus der Herrschenden.

Nachstehend einige Zitate von anderen Erfahrenen zum Standesrecht im 'Rechtsstaat':

"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft" [......] "Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht." (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm – es sind Seiten eines ehemaligen Richters).
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B. http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/ , http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ , http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936, http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105 .

Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leere Hülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht (Buchtipp: „Ein Richter kann sich alles erlauben“, http://www.edition-fischer.com/buchtipp ... rmann.html ).

Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!" (vgl. http://pressemitteilung.ws/node/135456 ).

Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-W.. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-arch ... 6&start=48 ).
Besonders rechtlos scheint man in Bayern zu sein.
Um ein rechtliches Gehör vor dem Bayer. Verfassungsgerichtshof zu erhalten, soll ich für das suggerierte kostenlose Verfahren 1000 Euro zahlen. Wenn ich Millionär wäre und mir 1000 Euro nichts ausmachen würden, könnte ich offenbar Gehör bekommen und etwas von den Gedanken des hohen Gerichts erfahren. Obrigkeitsstaatlich wird man von Richtern abgekanzelt und gewarnt, aufzumucken: „.....Die Auferlegung des Kostenvorschusses soll dem Beschwerdeführer die mangelnden Erfolgsaussichten des von ihm betriebenen verfassungsrechtlichen Verfahrens vor Augen führen, ihn warnen und vor nutzlosen Aufwendungen und Kosten schützen (VerfGH 47, 144/147 = BayVBl 1994, 560/561. Menschenwürde steht nur auf dem Papier. Prozesskostenhilfe wurde ohne vorherigen Antrag gleich begründungslos abgelehnt. Erforderliche, menschenwürdige Begründungen stehen auch nur auf dem Papier (bzw. im Internet).

Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepa ... php?id=134 ).
Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B. http://www.suendenregister.de/?p=61 ).
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.

Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. http://www.edition-fischer.com/buchtipp ... rmann.html (Buch eines geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Sc ... 3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=LpuIc103 ... re=related gefunden werden.

Zum Übergang vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat kann man z.B. einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers unter http://www.richterkontrolle.de/files/Re ... rstaat.pdf lesen.
Unter http://www.derrechtsstaat.de/?p=1747 kann man einen Bericht mit dem Thema „Erschreckende Studie über Korruption und Willkür in der Deutschen Justiz“ lesen.
Der Rechtsstaat ist letztendlich nur Fiktion. Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis (http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682).

Erst wenn wir Ordnung schaffen, kann rechtlich und vor dem Gewissen aller Betroffenen die Verantwortung des Richters, der Regierung und Verwaltung, der vertragschliessenden Partei transparent werden. ... Recht anwenden heißt es bestätigen, präzisieren, ergänzen, nötigenfalls anpassen, nicht ihm fragliche Entscheidungen als die allein möglichen, richtigen, vertretbaren Ergebnisse unterschieben. .... Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden. So entpuppt sich letztlich, "unter allen Strichen", die relative Dominanz unzulänglicher, in hohem Maß auf theoretisch längst nicht mehr haltbaren Fundamenten lastender Auslegungstheorien in hohem Mass auch als ein Phänomen der "verschleiernden Rechtssprache". (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/20 ... _EBook.pdf). Vorstehender Veröffentlichung kann man entnehmen und auch vor Gericht erfährt man regelmäßig, dass es die juristische Fiktion, Umgehung und Simulation gibt.

Beispiele zum korrupten Finanzwesen und der Billigung durch staatliche Organe:

Auch bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken ).

Durch Werbung, Medien, Banken und die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung wird man z.B. i.d.R. im Glauben gehalten, dass Optionsscheine brauchbar sind. Man muss erst intensiv nach der Wahrheit forschen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung lässt nicht erkennen, dass die „Rendite“ bei ca. –20% liegt und sich somit internationale Banken an unwissenden Bürgern ungerechtfertigt bereichern. Rechtlich gesehen dürfte dieses Treiben als Betrug zu werten sein. Der Bürger hat das mit obrigkeitsstaatlichem Segen hinzunehmen. Nach dem „Handbuch Investmentfonds“ der Stiftung Warentest von 1997 erzielten Optionsscheinfonds im Durchschnitt in 4 Jahren -25% p.a.. Nach „Euro am Sonntag“ vom 20.06.99 sind unter ""OS-Fonds: Als Langfristanlage ein Flop"" folgende 5-Jahres-Ergebnisse von reinen OS-Fonds angegeben: -76,7%, -65,6%, -80% und -87,6%. Nach der Finanzenonline-Ranglistendatenbank vom 26.01.01 erzielten zwei reine Optionsscheinfonds in 5 Jahren -90,13% und -80,61%. .... ihre Performance ist zumindest langfristig desaströs. Über 94 Prozent Verlust produzierte etwa der auf den japanischen Markt konzentrierte K+W Universal Fonds OS in zehn Jahren. ....langfristig können auch Experten mit Optionsscheinen keine Gewinne machen.  (vgl. http://www.berliner-zeitung.de/archiv/k ... 73024.html ). Mein Kommentar: Die Abzocke ist geplant und nicht vom Glück abhängig.

Die Kinder, deren Eltern und das Standesrecht der Beamten und Richter:

Unsere Prinzen und Prinzessinnen, die Beamten und Richter erhalten von der Staatskasse nach dem Bayerischen Reisekostengesetz – BayRKG ohne Einschränkungen Kosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz erstattet, aber Schüler und deren Eltern erhalten nach dem Willen des höheren Standes der Beamten und Richter keine Schulwegkosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz erstattet. Aber unsere Kinder sollen mit einer schweren Schultasche unter 3 km, die ca. 30% des Körpergewichts schwer ist, zur Schule gehen bzw. umständliche Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln benutzen, die ein etwa eine Stunde früheres Aufstehen bzw. eine längere Wegzeit bis 2 Stunden erfordern. Da müsste z.B. eine zierliche Beamte mit 60 kg Gewicht einen 18 kg schweren Bierkasten fast 3 km tragen!
Es bestehen zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 Bayer. Verfassung und Art. 118 Abs. 3 BV- Vorrechte und Nachteile wegen des Standes).

Beispiele zur korrupten Lebensmittel- und Gesundheitspolitik:

Man kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51Ao ... 3D18767345
einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema "unser täglich Gift" sehen. Nach etwa 1 Stunde und 12 Minuten wird festgestellt, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden. Die Journalistin macht folgende Aussage: „An diesem Punkt meiner Recherchen wird mir bewusst, dass das Zulassungssystem für chemische Stoffe von der Industrie manipuliert wird, deren Hauptsorge nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Gewinnmaximierung ist.“
Es werden uns immer mehr Giftstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Stoffe mit Nanopartikeln und gentechnisch veränderte Stoffe zugeführt. Gelegentlich erfährt man darüber in Medien, dass diese Stoffe schwere Krankheiten wie Krebs verursachen. Das interessiert die führenden Politiker allerdings offensichtlich überhaupt nicht.

Rheuma wahre Ursachen sind Amalgam, Gold, Palladium- http://www.toxcenter.de/artikel/Rheuma- ... malgam.php .

Pharmakonzerne betreiben kriminelle Machenschaften zu Lasten unserer Gesundheit– vgl.
http://de.sott.net/article/8912-Fast-al ... den-Dollar .

Der Schutz der Umweltgift-Industrie ist von staatlicher Seite perfektioniert, indem für Vergiftungen durch Umweltgifte Ärzte keine Abrechnungsziffer und keine Ausbildung bekommen haben. Patienten müssen alles selbst tun, denn es wird ihnen nicht geholfen. Zuständig ist in Deutschland nur der Psychiater für Vergiftete! vgl. http://www.toxcenter.de/artikel/Selbsth ... noetig.php, auch der Bericht von 1993 (!) über Zahnersatz unter http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687724.html und andere Seiten.

Die Herrschenden in der Welt nutzen die Vorteile ihres Standes offenbar weitestgehend nur zum Machtmissbrauch, zur Propaganda für bestehende Verhältnisse, zum Schutz ihres eigenen Machterhalts und ihres eigenen Geldbeutels und haben völlig vergessen, dass ihre Untertanen sowie sie und ihre Nachkommen ja auch Menschen sind.

1. Rechtsmittel aller Art sollten kostenlos sein, weil nicht nur staatliche Organe, sondern auch Bürger Arbeit mit Rechtsmitteln haben und Rechtsmittelgebühren nur eine Straffunktion des Machtapparats gegen Bürger haben.
2. Die Rechtsprechung sollte der EDV überlassen werden. Diese kennt nämlich keine Missgunst, keinen Machtmissbrauch, keine Bequemlichkeits- und Geldinteressen, kein gruppenkonformes Verhalten usw.. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV schnell die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
3. Dann gäbe es noch die Möglichkeit, Entscheidungsträger wie Richter zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern. Von Nichtregierungsorganisationen geleitete unehrenhafte Amtsenthebungsverfahren mit persönlicher Haftung für Rechtsbeugungen wären als Erziehungsmaßnahme sicher geeignet.
4. Richterwahl aus Anwaltskreisen durch das Volk.
5. Bundestagsabgeordneten, Beamten und Richtern persönlich „auf den Geist gehen“. Bundestagsabgeordnete anrufen, anschreiben oder über http://www.abgeordnetenwatch.de/ schreiben.
6. Infos z.B. unter http://www.natuerlicheperson.de/uebersicht lesen und Schlüsse ziehen.
7. Gründung einer Partei mit einem werbenden Namen wie z.B. „Partei für Behörden-, Justiz- und Korruptionsgeschädigte“ als Gegenpol zu den Lobbyinteressen.
8. Zulassung von Vereinen, die sich für Menschenrechte einsetzen als Opposition gegen die Parteilobby im Bundestag.
9. Beteiligung z.B. an Petitionen von AVAAZ- http://www.avaaz.org/de/ .
10. Einschaltung der Verhaltensforschung zum Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung, die Machtmissbrauchsinteressen weitestgehend verhindert.
politisch Verfolgter
 

Re: Ein Beitrag gegen den Machtmissbrauch der Oberschicht.

Beitragvon AlexRE » So 14. Okt 2012, 17:47

Willkommen noch einmal :)

Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-W.. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %.


Das liegt aber auch daran, dass enorm viele deutsche Bürger das Bundesverfassungsgericht als eine Art übergeordnete politische Beschwerdeinstanz und höchste gesellschaftliche Autoriät ansieht. Die meisten "Verfassungsbeschwerden" sind deshalb überhaupt keine echten Verfassungsbeschwerden im juristischen Sinne, sondern Anklagen gegen die politische Klasse. Ich halte das für ein sehr ungesundes demokratisches Selbstverständnis, schließlich haben wir freie und geheime Wahlen. Die Staatsgewalt geht tatsächlich effektiv vom Volke aus, die meisten Menschen werden ihrer kollektiven Eigenverantwortung als Volkssouverän nur nicht gerecht. Man muss Pflichtverletzungen von Parteibuchkarrieristen an der Wahlurne abstrafen und sich nicht wegen jedes politischen Ärgernisses beim BVerfG beschweren.

Übrigens:

Ich staune, dass Du in Deinem ersten Beitrag hier nichts von goldenen Anbieternetzwerken schreibst. ;)
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Ein Beitrag gegen den Machtmissbrauch der Oberschicht.

Beitragvon DJ_rainbow » So 14. Okt 2012, 18:07

Ja, die Oberschicht.... insbesondere die Beamten und die beamtenähnlichen Horrorfiguren bei der Hure der Mächtigen, fka unabhängige Justiz.

Und da muss man nicht erst die gehirnverknotende Rechts- und Verfassungsverdreherrabulistik der Bundesverfassungsgerichtsstümper in Sachen ESM heranziehen, die Idiotie beginnt schon in der ersten Instanz. Guckst du das Verfahren zur Gestapo-Karte der GKV.
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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Re: Ein Beitrag gegen den Machtmissbrauch der Oberschicht.

Beitragvon AlexRE » Di 16. Dez 2014, 22:34

Offenkundig rechnet die Justizabteilung der Oberschicht mit mehr Gewaltopfern (durch Einsparungen bei der Polizei). Das ohnehin schon mangelhafte Opferentschädigungsgesetz wird jetzt immer restriktiver ausgelegt:

Urteil des Bundessozialgerichts: Keine Entschädigung für Bankangestellte nach bewaffnetem Überfall

(...)

Die Opferentschädigung soll einen Ausgleich schaffen, wenn der Staat Gewaltopfer nicht vor der Tat schützen konnte - Voraussetzung ist laut Gesetz ein "vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff". Das Land meinte, bei einer Schreckschusspistole liege ein "tätlicher Angriff" nicht vor. Das BSG weitete das Urteil nun auf echte Waffen aus.

Gesundheitliche Folgen sind unmaßgeblich

Wegen ständig wiederauflebender Angstzustände war die Angestellte zweieinhalb Monate lang arbeitsunfähig und leidet bis heute unter den psychischen Folgen des Überfalls. Die Bankkauffrau arbeitet daher seitdem nur noch im Innendienst und nicht mehr am Schalter. Diese gesundheitlichen Folgen seien unmaßgeblich, wenn es darum gehe, ob es zu einer Entschädigung kommen kann, so das Gericht: "Maßgeblich ist die Tätlichkeit des Angriffs, die physische Wirkung, die vom Täter ausgeht, nicht die psychische Wirkung, die beim Opfer ankommt", erklärten die obersten Sozialrichter.

(...)


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bankueberfall-bedrohung-mit-waffe-fuehrt-nicht-zu-entschaedigung-a-1008892.html
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