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Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge hatte das Mädchen gegenüber Kontaktpersonen angegeben, einen Menschen vor ihrem 14. Geburtstag töten zu wollen – denn dann wird sie strafmündig.
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https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 88400.html
In diesem Fall kommt zu der Ignoranz des Gesetzgebers auch noch die hochmütige Haltung der Leitung der Psychatrie, die sich anmaßt, Warnungen der Polizei einfach in den Wind zu schlagen. Eigentlich müsste hier wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt werden. Aber das wird wohl nicht passieren. Die Justiz braucht schließlich dringend psychatrische Gefälligkeitsgutachten, um die von der Politik verursachte Bedrohungslage in Deutschland und Europa zu verharmlosen. Da wird sie es sich mit den Lieferanten ihrer Ausreden nicht verderben wollen.