Das ist einer von vielen ärgerlichen Irrwegen der deutschen Rechtsprechung:
"Bewährung sei dem Mann jedoch zu gewähren, weil er durch die "Hetzkampagne" der Öffentlichkeit "schon eine gewisse Sanktion erfahren hat"."
Je lumpenhafter die Gesinnung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass so jemand Bewährung bekommt, weil er ja böse Briefe bekommen und eine ganz schlechte Presse hat.
Das geht so weit, dass z. B. Vergewaltigern ein "minderschwerer Fall" und damit auch Bewährung zugestanden wird, wenn die Lokalpresse sich über sein besonders menschenverachtendes Verhalten gegenüber dem Opfer aufgeregt und ihm irgendjemand ein Fenster eingeschmissen hat.
Ich würde mich nicht wundern, wenn schlaue Anwälte in manchen Fällen selbst veranlasst hätten, dass ihr Mandant böse Briefe kriegt und anonyme Schreiber im Internet (zufälligerweise mit Rechtskenntnissen) über ihn ablästern. Schon hat er die Bewährung sicher ....
Wirklich lächerlich!
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