Gegen die zunehmende Gewalt können Politik und Justiz nun einmal wenig tun, weil die Menschenrechte von Verbrechern zur wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaft erhoben wurden und niemand wagt, das in Frage zu stellen.
Das erinnert mich wieder an den Fall Jakob von Metzler. Der damalige Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit ging der Frage nach, wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?
Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner wurde wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat und gegen den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit wegen Nötigung im Amt, zu Geldstrafen verurteilt.
Ein Urteil im Namen des Volkes?
Weil Daschner laut darüber nachdachte und zu prüfen erwog, ob man ein Wahrheitsserum (Natriumpentothal) beschaffen könne. Es sollte unter polizeiärztlicher Aufsicht zur Anwendung kommen.
(Nach Verabreichung des Serums wird man ohne sehr gesprächig. Diese Verhörmethode ist in Deutschland verboten)
Ich zitiere aus dem Buch "Um Leben und Tod":
>>Wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos waren, blieb als Ultima Ratio nur noch die Androhung körperlicher Schmerzen.
Wolfgang Daschner war bewusst, dass er sich in einer juristischen Grauzone befand,aber es gab keine andere Lösung.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Wenn aber beides nicht möglich ist, nämlich die Würde des Täters zu achten und gleichzeitig die Würde des Opfers zu schützen, muss eine Entscheidung getroffen werden.
Im vorliegenden Fall ist das Recht des entführten Kindes auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit existenziell bedroht, während das Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit allenfalls partiell beeinträchtigt würde.....<<