AlexRE hat geschrieben:Livia hat geschrieben:Niemand kann uns verbieten, kriminelle Ausländer auszuschaffen, dieses Recht halten wir uns vor.
Dieses Recht will ich keineswegs in Abrede stellen. Wer meine Beiträge auf Internetforen schon länger kennt, wird mich auch ganz sicher nicht verdächtigen, dass ich zur Weicheierei im Umgang mit Verbrechern neige. Ein reiner Abschiebeautomatismus ohne jegliche richterliche Überprüfbarkeit des Einzelfalles auf grobe Unverhältnismäßigkeit ist aber mit international gültigen Rechtsprinzipien, denen sich die Schweiz u. a. durch Ratifizierung der EMRK verpflichtet hat, auf keinen Fall zu vereinbaren.
Ohne Nachbesserung muss die Schweiz entweder die EMRK kündigen und aus dem Europarat austreten oder sie wird in etlichen Fällen vom Straßburger EGHMR zu Gelbußen verknackt werden.
Dabei ist die Hauptsorge der Schweizer Bürger, dass viele Kriminelle ohne den Abschiebeautomatismus vor Verwaltungsgerichten auf Zeit spielen würden, m. M. n. gar nicht berechtigt. Es würde schon genügen, wenn in die Strafprozessordnung aufgenommen würde, dass der Strafrichter selbst Feststellungen zu Härtefällen im Hinblick auf drohende Abschiebungen zu treffen hat. So könnten Verzögerungen trotz des notwendigen Mindestmaßes an Rechtsmitteln der Betroffenen vermieden werden.
@ Alex
Das war nicht persönlich gemeint, tut mir leid dass das falsch verstanden wurde. Diese Abstimmung fand am 28. November 2010 statt und wurde vom Volk angenommen.
http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/s ... 98100.htmlDieser Wald von Gesetzen bräuchte eine juristische Ausbildung und die habe ich nicht. Es stimmt mich aber recht sauer, wenn Abstimmungen einfach nicht umgesetzt werden. Mir ist bewusst, dass auch Kriminelle Menschen sind, das vergessen sie jedoch sehr oft, wenn sie ihre Taten begehen.
Problem der Auslegung
Der Gegenvorschlag, der von den Mitteparteien FDP, CVP, BDP und einer Minderheit der SP unterstützt worden war, fand im Volk jedoch keine Gnade. Er wurde in sämtlichen Ständen mehr oder weniger deutlich abgelehnt. Insgesamt gab es einen Nein-Stimmenanteil von 54,2 Prozent. Damit wurde auch die Stichfrage obsolet, die bei der Annahme beider Vorlagen zum Tragen gekommen wäre. Interessanterweise hat bei der Stichfrage der Gegenvorschlag mehr Stimmen erreicht als die Initiative.
Mit der Annahme der Volksinitiative beginnt das Feilschen im eidgenössischen Parlament um die Auslegung des Begehrens. Die Ausschaffungsinitiative könnte im Konflikt stehen zur Menschenrechtskonvention sowie zum Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Ausserdem gibt es Lücken im Deliktskatalog.
In einer ersten Stellungnahme gaben sich Vertreter der SVP hart. Man ist zu keinen Zugeständnissen bereit, hiess es auf der Gewinnerseite. Die SVP-Vertreter Ulrich Schlüer und Adrian Amstutz sagten gegenüber Radio DRS, dass die Latte tief angesetzt werden müsse. Amstutz ist überzeugt, dass strenge Gesetze auch eine präventive Wirkung haben. Zudem soll das Gesetz auch bei vergleichsweise geringen Delikten dem Volkswillen entsprechend umgesetzt werden.
http://www.vimentis.ch/d/publikation/19 ... ative.htmlAuswirkungen
Gemäss dem Bundesamt für Migration werden derzeit jährlich 400 Ausländer ausgewiesen. Mit der Annahme der Initiative stiege diese Zahl gemäss Initiativkomitee voraussichtlich auf 1500 an. Das Bundesamt für Migration geht hingegen von 1400 aus. Beim Gegenvorschlag gäbe es einen Anstieg auf 800 Ausschaffungen pro Jahr.
Das ist eine weitere Lüge. Die Auszuschaffenden werden am Zielort oft nicht akzeptiert und eine Landeerlaubnis wird verweigert. So müssen die Schweizer wieder zurückfliegen und die Täter freilassen. Was nur schon der Flug kostet, wird mit horrenden Zahlen vermerkt.