maxikatze hat geschrieben:Professor Dr. Reinhard Merkel, Hamburg
Die „kollaterale“Tötung von Zivilisten im Krieg
Rechtsethische Grundlagen und Grenzen einer prekären Erlaubnis
des humanitären Völkerrechts
https://www.researchgate.net/publicatio ... lkerrechts... Eine solche Pflicht
zur Hinnahme des Geopfertwerdens durch andere, die man
nicht bedroht, zugunsten von Zielen, mit denen man nichts
zu schaffen hat, ist aber jedenfalls in individuellen Rechts-
und Moralverhältnissen schlechterdings nicht zu begrün-
den.Hartgesottene Konsequentialisten mögen das bestrei-
ten. Doch abgesehen davon, dass ihre Position schon als
ethische nicht überzeugt (und nirgends wird die moralische
Überforderung der Pflichtsubjekte so deutlich wie in kon-
sequentialistischen Kalkülen einer transpersonalen Verrech-
nung von Menschenleben), ist sie zur Begründung recht-
licher Prinzipien a limine ungeeignet. Die Legitimität jeder
rechtlichen Ordnung gründet zuletzt im Schutz subjektiver
Grundrechte der Individuen....
... Wie selbstverständlich setzt man voraus, dass solche Tötungen, sofern sie
verhältnismäßig sind, ohne weiteres legitim seien.
Gut, der Herr hält das seit 1977 geltende Kriegsvölkerrecht für moralisch nicht begründbar. Wenn ich mal die Gelegenheit dazu haben sollte, werde ich ihn fragen, wie er es moralisch begründen will, menschliche Schutzschilde zu absoluten Waffen für absolute Verbrecher zu machen mit der Folge, dass Hitler ganz sicher den 2. WK gewonnen und einen großen Teil der Menscheheit ausgerottet und versklavt hätte, wenn seine Kriegsgegner Herrn Merkels Moral gefolgt wären.
Wie auch immer, das alles hat nichts damit zu tun, dass "Kollateralschaden" ein schwerstgewichtiger juristischer Begriff aus dem aktuell geltenden Völkerrecht ist und keine Orwellsche Verharmlosung, wie es immer wieder öffentlich hingedreht wird. Das wollte ich hier in erster Linie klarstellen.