Höhere Strafen für Kinderpornographie

Hier werden Petitionen und Unterschriftensammlungen aller Art veröffentlicht, u. a. die der von uns unterstützten Parteien und Organisationen, die aktuell eine Unterstützerunterschrift für eine anstehende Wahl benötigen.

Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon AlexRE » Do 11. Jun 2020, 23:56

Diese an den Bundestag gerichtete Petition habe ich gerade unterzeichnet:

Höhere Strafen für Kindesmissbrauch und Verbreitung von kinderpornografischem Material


https://www.openpetition.de/petition/on ... m-material

Die Argumentation der Bundesjustizministerin hinsichtlich der vergleichsweise harmlosen Erscheinungsformen illegaler Kinderpornographie usw. zieht nicht.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... brecht-spd

Den harmlosen Erscheinungsformen entspricht man durch minderschwere Fälle im Gesetz oder Strafausschließungsgründe. Den verbrecherischen Grundsachverhalt zu verharmlosen, besteht
absolut kein vernünftiger Grund.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 12. Jun 2020, 07:11

unterzeichnet
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon maxikatze » Fr 12. Jun 2020, 08:23

Mitgezeichnet
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon Staber » Fr 12. Jun 2020, 14:20

Unterzeichnet
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon Uel » Sa 13. Jun 2020, 14:41

1.) :o ""Wir fordern, rechtzeitige Erkennung, ... """ ... und ich FORDERE das rechtzeitige Erkennen aller Straftaten, dann hätten wir endlich die HEILE WELT. Wie logisch bescheuert sind diese Petitionsverfasser, das Wolkenkuckucksheim zu fordern ...


Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

2.) :o Wir fordern die Einführung des Absatzes 1a ins Grundgesetz zum Artikel 6.

"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."


(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Je neuer die eingefügten Gesetzes-Elemente, so scheint es mir, desto länger und verschwurbelt werden die Texte. Das Grundgesetz war mal ein Jahrhundertwert an Klarheit, bevor mittelmäßige Sprach- und Logikpfuscher darin rumrührten. Ich frage mich, ob das, was neu und wortreich gefordert wird, nicht eine Weisheit aus dem Reich der Binse ist und es ist mir neu, dass die Kinder die Rechte nicht schon längst besaßen. Man frage mal einen Juristen, ab wann ein Kind eine Million € erben kann. Wenn Strolche Kindesrechte mißachten, heißt das doch lange nicht, dass es noch keine Kindesrechte gibt. Ich behaupte mal: da Kinder ab Geburt Menschen sind, besitzen sie sämtliche Rechte schon, nur die Rechte, die sie wegen ihres Alters nicht ausüben können müssen ihre Eltern oder Vormünder für sie eine gewisse zeitlang stellvertretend ausüben.
""Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."" Dann verhöre man mal schön alle Babys zu ihren ansprüchen, wenn man keine Stellvertreter definiert.

3.) :o ""Wir fordern ein uneingeschränktes Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern."" Diese Forderung suggeriert: ich darf derzeit bis die lieben Querulanten ihre Forderung durchsetzen, ungestraft Kinder seelisch und körperlich mißhandeln. In welchem Land leben die Moralin-Bewegten?

4.) :o ""Wir fordern, KEINE Verjährungsfrist und deutliche Anhebung dessen. 10 Jahre sind zu wenig! Es ist Mord an einer Kindheit und Kinderseele. Mord verjährt nie!""

Da hat ein Logik-Drangsaleur sein Meisterstück versucht: wenn da ein "oder" gestanden hätte ..., aber man setzt lieber einen drauf mit dem "und": also mehr als keine Verjährungsfrist, ... ja dann versucht das mal, Logiker der Welt ...
Dann versteift sich der Petiteur auf die Behauptung, Kindesmissbrauch sei Mord. Hat der noch alle Tassen im Schrank. Will er das einem kindesmissbrauchten aber heute glücklichen Menschen mal erklären, dass es keinen Unterschied gemacht hätte, wenn er damals getötet worden wär. Ich hoffe die Aussage ist nur Nachlässigkeit im Denken und fußt nicht auf Bosheit.

Im übrigen darf Kindesmissbrauch auch niemals so bestraft werden wie Mord, damit es für den Täter nicht Sinn macht, aus Gründen der Spurenvernichtung die Kinder gleich zu töten, weil er mit oder ohne Mord gleich hart bestraft würde. Das Strafmaß muss für Täter erkennbar relevant unter dem für Mord liegen. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn für Kindesmord ein echtes Lebenslänglich eingeführt und den Richern als zwingend vorgeschrieben würde.

Ich denke das Hauptproblem sind "nicht definierte Mindeststrafen", die der Richter "Super-Mild" immer mit einem "noch weniger" unterlaufen kann. Sollte wirklich ein Mangel an Gesetzestexten bestehen, dann sollte man die Milderungsmöglichkeiten eingrenzen und Zahl der Bewährungs-Wiederholungen unter die Lupe nehmen und festsetzen.

Da ich ein Hasser von schlechten und unlogischen Gesetzestexten bin, kann ich die Petition auch bei bestem Willen nicht unterschreiben.
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon Staber » Sa 13. Jun 2020, 15:04

Uel hat geschrieben:1.) :o ""Wir fordern, rechtzeitige Erkennung, ... """ ... und ich FORDERE das rechtzeitige Erkennen aller Straftaten, dann hätten wir endlich die HEILE WELT. Wie logisch bescheuert sind diese Petitionsverfasser, das Wolkenkuckucksheim zu fordern ...


Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

2.) :o Wir fordern die Einführung des Absatzes 1a ins Grundgesetz zum Artikel 6.

"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."


(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Je neuer die eingefügten Gesetzes-Elemente, so scheint es mir, desto länger und verschwurbelt werden die Texte. Das Grundgesetz war mal ein Jahrhundertwert an Klarheit, bevor mittelmäßige Sprach- und Logikpfuscher darin rumrührten. Ich frage mich, ob das, was neu und wortreich gefordert wird, nicht eine Weisheit aus dem Reich der Binse ist und es ist mir neu, dass die Kinder die Rechte nicht schon längst besaßen. Man frage mal einen Juristen, ab wann ein Kind eine Million € erben kann. Wenn Strolche Kindesrechte mißachten, heißt das doch lange nicht, dass es noch keine Kindesrechte gibt. Ich behaupte mal: da Kinder ab Geburt Menschen sind, besitzen sie sämtliche Rechte schon, nur die Rechte, die sie wegen ihres Alters nicht ausüben können müssen ihre Eltern oder Vormünder für sie eine gewisse zeitlang stellvertretend ausüben.
""Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."" Dann verhöre man mal schön alle Babys zu ihren ansprüchen, wenn man keine Stellvertreter definiert.

3.) :o ""Wir fordern ein uneingeschränktes Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern."" Diese Forderung suggeriert: ich darf derzeit bis die lieben Querulanten ihre Forderung durchsetzen, ungestraft Kinder seelisch und körperlich mißhandeln. In welchem Land leben die Moralin-Bewegten?

4.) :o ""Wir fordern, KEINE Verjährungsfrist und deutliche Anhebung dessen. 10 Jahre sind zu wenig! Es ist Mord an einer Kindheit und Kinderseele. Mord verjährt nie!""

Da hat ein Logik-Drangsaleur sein Meisterstück versucht: wenn da ein "oder" gestanden hätte ..., aber man setzt lieber einen drauf mit dem "und": also mehr als keine Verjährungsfrist, ... ja dann versucht das mal, Logiker der Welt ...
Dann versteift sich der Petiteur auf die Behauptung, Kindesmissbrauch sei Mord. Hat der noch alle Tassen im Schrank. Will er das einem kindesmissbrauchten aber heute glücklichen Menschen mal erklären, dass es keinen Unterschied gemacht hätte, wenn er damals getötet worden wär. Ich hoffe die Aussage ist nur Nachlässigkeit im Denken und fußt nicht auf Bosheit.

Im übrigen darf Kindesmissbrauch auch niemals so bestraft werden wie Mord, damit es für den Täter nicht Sinn macht, aus Gründen der Spurenvernichtung die Kinder gleich zu töten, weil er mit oder ohne Mord gleich hart bestraft würde. Das Strafmaß muss für Täter erkennbar relevant unter dem für Mord liegen. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn für Kindesmord ein echtes Lebenslänglich eingeführt und den Richern als zwingend vorgeschrieben würde.

Ich denke das Hauptproblem sind "nicht definierte Mindeststrafen", die der Richter "Super-Mild" immer mit einem "noch weniger" unterlaufen kann. Sollte wirklich ein Mangel an Gesetzestexten bestehen, dann sollte man die Milderungsmöglichkeiten eingrenzen und Zahl der Bewährungs-Wiederholungen unter die Lupe nehmen und festsetzen.

Da ich ein Hasser von schlechten und unlogischen Gesetzestexten bin, kann ich die Petition auch bei bestem Willen nicht unterschreiben.



Moin verehrter Uel!

a la bonheur! Ein hervorragendes Statement ,was hier verfasst wurde deinerseits. Nur verstehe ich das nicht ganz.Zusammenfassend soll das heißen (so verstehe ich das ) das die Strafen für diese " Volkssch**linge nicht angepasst , mit meinen Worten gesagt,nicht deutlich erhöht werden müssen . Da geht es doch drum....oder ? Ich gehe soweit und sage, solche Täter müssen medizinisch operativ behandelt werden, damit denen die Lust vergeht,solche Taten nach dem Arrest wieder aufzunehmen.

Ich konnte gar nicht anders als die Petition zu unterschreiben.

Gruß aus Bremen Staber
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon AlexRE » Sa 13. Jun 2020, 16:44

4.) :o ""Wir fordern, KEINE Verjährungsfrist und deutliche Anhebung dessen. 10 Jahre sind zu wenig! Es ist Mord an einer Kindheit und Kinderseele. Mord verjährt nie!""


Das ist blöd formuliert. Vermutlich meint der Verfasser, dass die Verjährungsfrist abgeschafft und die Strafandrohung erhöht werden soll. Hinsichtlich der Verjährungsfrist halte ich das auch für problematisch, weil die Opfer von Missbrauch im Familienkreis so verführt werden, die Strafanzeige immer weiter hinauszuschieben, bis nichts mehr beweisbar ist. Der vermeintliche zusätzliche Opferschutz könnte also den Tätern zugute kommen.

Ich habe die Petition trotz ihrer Defekte unterschrieben. Wenn überhaupt mal jemand sich bequemt, etwas in der richtigen Richtung zu bewegen, sollte man das auch unterstützen, wenn es nicht perfekt bzw. leicht verunglückt ist. Eine Petition ist ja noch keine Gesetzesvorlage, ihr Hauptzweck besteht darin, die politische Klasse darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein bestimmtes Thema sehr relevant für sehr viele Wähler ist.
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon Staber » Sa 13. Jun 2020, 19:09

AlexRE hat geschrieben:
4.) :o ""Wir fordern, KEINE Verjährungsfrist und deutliche Anhebung dessen. 10 Jahre sind zu wenig! Es ist Mord an einer Kindheit und Kinderseele. Mord verjährt nie!""


Das ist blöd formuliert. Vermutlich meint der Verfasser, dass die Verjährungsfrist abgeschafft und die Strafandrohung erhöht werden soll. Hinsichtlich der Verjährungsfrist halte ich das auch für problematisch, weil die Opfer von Missbrauch im Familienkreis so verführt werden, die Strafanzeige immer weiter hinauszuschieben, bis nichts mehr beweisbar ist. Der vermeintliche zusätzliche Opferschutz könnte also den Tätern zugute kommen.

Ich habe die Petition trotz ihrer Defekte unterschrieben. Wenn überhaupt mal jemand sich bequemt, etwas in der richtigen Richtung zu bewegen, sollte man das auch unterstützen, wenn es nicht perfekt bzw. leicht verunglückt ist. Eine Petition ist ja noch keine Gesetzesvorlage, ihr Hauptzweck besteht darin, die politische Klasse darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein bestimmtes Thema sehr relevant für sehr viele Wähler ist.



Moin Alex!
Das ist blöd formuliert.

Kann ja passieren! ;)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Forderungen nach schärferen Strafen in Fällen von Kinderpornografie eine Absage erteilt. Der pauschale Ruf nach einer Strafrechtsverschärfung, wie er von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer komme, führe nicht weiter, sagte Lambrecht der
Neuen Osnabrücker Zeitung.


Frau Lambrecht ,Sie sollten sich schämen, das ist kein Vergehen, sondern gehört als Straftat auch als solche bestraft und nicht nur mit Bewährung bestraft werden. Es wäre kein Problem das Strafrecht bezüglich des Alters anzupassen.
Einfach Mal weiter denken kann Frau Lambrecht wohl nicht!
Ja, Frau Lambrecht, Sie sollten sich außerdem schämen.
Die Täter in Münster waren dann vielleicht nach Ihrer Vorstellung "rücksichtsvoll" sie gaben den Kindern zuvor Beruhigungmittel, damit sie nicht so sehr Schmerz empfinden sollten! Pornobilder sind Zeugnisse sadistischer Sexualität, nicht nur erotisch.Basta! Ich könnte K*tzen!
Wir haben in den Schulen und generell die Prügelstrafe( die ich noch miterleben durfte) verboten! In der Erkenntnis der tiefgehenden Schädigung der Kinder. Und das wurde als Misshandlung verstanden ohne Folgen für das Lehrpersonal. Jedes Kind ist ab seinem 1. Atemzug ein gleichberechtigter Mensch, der aber ob seiner Hilflosigkeit die größte Hilfe benötigt.
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon AlexRE » So 14. Jun 2020, 12:45

Und das wurde als Misshandlung verstanden ohne Folgen für das Lehrpersonal. Jedes Kind ist ab seinem 1. Atemzug ein gleichberechtigter Mensch, der aber ob seiner Hilflosigkeit die größte Hilfe benötigt.


Wenn Kinder von Staats wegen in Schulen misshandelt werden, versteht man das ganz offiziell natürlich nicht als Misshandlung. Vielmehr wird Gewalt gegen Kinder dann in entwürdigende und nicht entwürdigende Maßnahmen unterteilt und damit teilweise wegdefiniert. Bis in die 60er Jahre haben sich sogar noch (Verfassungs-) Rechtswissenschaftler gestritten, ob der Artikel 1 GG von den Verfassungsvätern und -müttern überhaupt so gemeint sei, dass er auch für Kinder gelte. Selbsternannte juristische Genies (die es m. M. n. weder gibt noch geben darf) können ausnahmslos alles begründen, wenn bei den Mächtigen in einer Gesellschaft Bedarf besteht, "2 + 2 = 5" bestätigt zu bekommen.

Einige absolute Mindestanforderungen an die Umsetzung der seit 1949 geltenden Hauptpostulate des GG in gesellschaftliche Realität (neben der Menschenwürde von Kindern u. a. auch Fragen der Gleichberechtigung von Mann und Frau) sind erst in Angriff genommen worden, als sich Ende der 60er Jahre die Machtverhältnisse in Deutschland grundlegend geändert haben. Der Gedanke, dass es mit dem GG unvereinbar sein könnte, wenn ein pädagogischer Vollidiot von Lehrer Folterstrafen gegen Kinder verhängen darf, ohne jemals einen Blick in eine Strafprozessordnung geworfen zu haben, um Schuldige und Unschulige auseinanderhalten zu können, hat auf der politischen Tagesordnung erst eine Rolle gespielt, als die Gewalt auf der Straße Ende der 60er und der Wechsel der FDP von der CDU zur SPD als Koalitionspartner das ERZWUNGEN (!) hat. Das heißt, dass ein Verfassungsartikel, der nicht durch einen aktuellen machtvollen politischen Willen unterlegt ist, für sich allein genommen einen feuchten Dreck wert ist, so wie jede Art von Recht, die niemand zu verteidigen bereit ist.

Übrigens - nur am Rande:

https://www.zeit.de/gesellschaft/famili ... r-schlagen

Wo solche Feinde der Menschenwürde die allgemeinen gesellschaftlichen Anschauungen maßgeblich bestimmen (bei uns zum Glück nicht mehr) und unmittelbaren Einfluss auf die politische Macht nehmen, kann man jede Art von Verfassungsrecht knicken. Das ist dann alles nur noch eine hohle Fassade.
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Re: Höhere Strafen für Kinderpornographie

Beitragvon Uel » So 14. Jun 2020, 14:31

Damit man mich nicht falsch verstehe: Ich habe Nichts gegen höhere Strafen. Das habe ich generell nicht, wenn man so manche Tat in Vergleich zum Autofahren setzt, wo man bei geringster Unachtsamkeit aus 70er Zone kommend in 50er Zone einfahrend schon leicht den Führerschein*** abgeben kann. Der Gesetzgeber sollte, wie ich schon angedeutet habe, viel öfter Mindeststrafen festsetzen, unter die kein Täter verstehender Richter darunter gehen kann.

Die Verjährung sollte auch im Sinne des Rechtsfriedens festgesetzt werden (und zwar mal aus logischen Gründen eine Verjährung bis zur Anklageerhebung, - nicht bis zum Urteil, damit Verschleppungsstrategien und überlastete Gerichte die Gerechtigkeit nicht beschädigen können.). Denn gerade die Taten um Kindesmissbrauch verlangen schnelles Handeln sowie Beweissichern in Windeseile und ein Vertagen der Anzeige bewirkt nur, dass Täter ausreichend Zeit bekommen zum Verschleiern und Beseitigen von Beweisen und die Erinnerung spielt bei zunehmendem Abstand zur Tat gern Streiche zur Freude der Anwälte des Täters.

Was nutzen den Parteien Verfahren nach Jahrzehnten, bei denen Nichts Beweisbares mehr vorhanden ist und eine Einstellung herauskommt. Danach sind bei Einstellung alle beschädigt bis auf einen wirklichen Täter, der als einziger davon profitiert. Nicht die Zeugen, nicht das Opfer und auch nicht ein zu unrecht Angeklagter: alle müssen sich mit dem Übel nochmals beschäftigen, event. nach Jahrzehnten während die Sache bei potentiellen Zeugen schon begann zu vernarben. Bei Einstellung haftet dem Opfer ein Zweifel der Simulanz an und eimen vermutlich unschuldigem ehemaligen Angeklgte der Zweifel zur ewigen Täterschaft. Wie gesagt: aus verzögerten oder verschleppten und dann eingestellten Verfahren profitiert nur einer, - der wirkliche Täter.


PS.: *** Verschwörungstheorie - Führerschein Update : Wahrscheinlich ist man so heiß darauf, Massen von Führerscheinen abzunehmen um den entsetzlich teuren Rohrkrepierer, das autonome Fahren :lol: , über das Einsammeln der Führerscheine durch Polizei und Richter doch noch ans Laufen zu bringen. ;) :D ;)
Liebe Grüße
von Uel

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