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Streichung des § 166 StGB

BeitragVerfasst: Di 20. Jan 2015, 18:48
von AlexRE
Nach einigem Überlegen habe ich heute diese Petition gezeichnet:

Petition 56759

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen wird.

(...)


https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.nc.$$$.a.u.html

Letztendlich halte ich die auf der Internetseite der Giordano - Bruno - Stiftung veröffentlichen Gründe für überzeugend:

(...)

„In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt“, führte Schmidt-Salomon aus. „Namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz wurden mithilfe dieses Zensurparagraphen gemaßregelt. Tatsächlich aber wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern vielmehr durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.“

(...)


http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/charlie-hebdo-paragraph166-abschaffen

Re: Streichung des § 166 StGB

BeitragVerfasst: Di 20. Jan 2015, 21:10
von Sonnenschein+8+
hab Unterzeichnet

Re: Streichung des § 166 StGB

BeitragVerfasst: Di 20. Jan 2015, 22:23
von Staber
Irgendwie ist die ganze Petition unverständlich...

Es soll ein Paragraph abgeschafft werden
der das Beschimpfen Anderer
unter Strafe stellt.

Hierdurch soll dann "kritische Kunst" erlaubt sein??? Was haben diese beiden Dinge miteinander zu tun?
Aus meiner Sicht ist Kritik etwas komplett anderes als eine Beschimpfung!

Re: Streichung des § 166 StGB

BeitragVerfasst: Di 20. Jan 2015, 23:09
von AlexRE
In Wirklichkeit wird nicht das Beschimpfen, sondern die Störung des öffentlichen Friedens unter Strafe gestellt:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft,


http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html

Das heißt aber, dass intolerante Religionen von Gesetzes wegen besser gestellt werden als tolerante und dass der Staat den eigentlichen Aggressoren zur Seite tritt. Das lehne ich aber prinzipiell ab und deshalb habe ich unterschrieben.

Re: Streichung des § 166 StGB

BeitragVerfasst: Mi 21. Jan 2015, 13:53
von Staber
@Alex
Das lehne ich aber prinzipiell ab


Danke Alex!
Ich auch!
Bin jetzt so aufgeklärt, so das ich mich registriert habe und diese Petition gezeichnet habe.