Strafbarkeit von Rechtsbeugung und Bürgergerichte

Hier werden Petitionen und Unterschriftensammlungen aller Art veröffentlicht, u. a. die der von uns unterstützten Parteien und Organisationen, die aktuell eine Unterstützerunterschrift für eine anstehende Wahl benötigen.

Strafbarkeit von Rechtsbeugung und Bürgergerichte

Beitragvon AlexRE » Mi 9. Okt 2013, 22:50

Diese Petition habe ich erst einmal nicht unterschrieben:

(...)

Das Ziel der Petition ist, die Strafbarkeit der Richter wegen Rechtsbeugung wiederherzustellen und in den Rechtsmittelinstanzen reine Bürgergerichte (Geschworenengerichte) als unabhängige und wirksame Kontrolle der Berufsrichter einzuführen.

(...)


http://www.change.org/de/Petitionen/bundesjustizministerin-sabine-leutheusser-schnarrenberger-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Das habe ich auf Facebook dazu geschrieben:

Die Nachteile des eigenen Reformvorschlages sind allerdings etwas knapp dargestellt:

> Nachteile:

Die Organisation der Bürgergerichte, die Auswahl, Amtseinführung und Tätigkeit der Laienrichter ist mit Aufwand und Kosten für den Staat und die Laienrichter verbunden. <

Die eigentlichen Nachteile von Geschworenengerichten kann man in den USA beobachten, wo von Psychologen gecoachte Anwälte die Geschworenenbank je nach Bedarf in einen Lynchmob oder in einen Haufen Heulsusen verwandeln. Dagegen sind abgeklärte Berufsrichter weitestgehend immun.

Ich glaube auch, dass Richter derzeit zu viel Macht haben und nicht hinreichend an ihre grundgesetzlichen Pflichten gebunden sind (nur auf dem Verfassungspapier). Mögliche Reformen muss man aber mit allen denkbaren Risiken für die Gewaltenteilung und damit für die Demokratie (wollen wir der gegenwärtigen politischen Klasse Möglichkeiten verschaffen, Richter zu verfolgen?) sorgfältiger durchdenken als die Verfasserin der Petition das getan hat.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Strafbarkeit von Rechtsbeugung und Bürgergerichte

Beitragvon maxikatze » Do 10. Okt 2013, 06:11




Der Link funktioniert leider nicht.


Das Ziel der Petition ist, die Strafbarkeit der Richter wegen Rechtsbeugung wiederherzustellen und in den Rechtsmittelinstanzen reine Bürgergerichte (Geschworenengerichte) als unabhängige und wirksame Kontrolle der Berufsrichter einzuführen.


Mir wäre das mit der Strafbarkeit der Richter ganz recht. - Nur mit reinen Bürgergerichten mag ich mich nicht anfreunden.
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Re: Strafbarkeit von Rechtsbeugung und Bürgergerichte

Beitragvon AlexRE » Do 10. Okt 2013, 15:13

maxikatze hat geschrieben:Der Link funktioniert leider nicht.


Genau derselbe Link funktioniert aber vom privaten Forum aus:

http://35828.forendienst.de/show_messag ... tpost=true

Ich habe keine Ahnung, wieso das so ist.

Notfalls kann man auch über eine google - Suche zu dieser change.org - Petition gelangen, der oberste Treffer:

https://www.google.de/search?q=change.+ ... htsbeugung
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Re: Strafbarkeit von Rechtsbeugung und Bürgergerichte

Beitragvon AlexRE » Fr 18. Okt 2013, 14:30

Gerade auf dem privaten Forum geschrieben:

Frank3 hat geschrieben:ABER DOCH wohl Richter bestrafen wenn 80 % Volk sagen : " SO NICHT " , oder ? Was Verstehst du unter Demokratie ?
HABEN NUR DEMOKREATUR .
Hab NOCH NIE GESEHEN eine Ameise die Demokrat ist .
Lieb und Nett kann nur sein wer Lüge als Wahrheit lebt ABER wer WAHRE WAHRHEITEN WEISS UND IST LIEB UND NETT , IST SOWAS VON BÖSE .
Frank Frädrich

Bundestag hat , GEGEN GESETZ , ÜBERWACHEN LASSEN und NUN ? Irgendjemanden nun wegen VERANTWODUNG . . . NÖ . NIEMANDEN . . . ALLE GEHEN WEG WEITER und war doch NICHTS . . .

Und ich bekomme zum ERSTMALS Gerichtsurteil NUR IN ENGLISCH ! WARUM ? ÜBER 10 Jahre alles in Deutsch .

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-060en.html
Mal sehen ! Gauck muss gerade Hose RUNTERLASSEN !!! Setz Korruptionskommission ein oder NICHT UND DANN BEGRÜNDUNG WICHTIG UND er NACKT.
Feuer in Australien Ursache was ich DENK , dann KANN KAPITALISMUS sich WELTWEIT GESCHLAGEN GEBEN , den DAS KANN Australische Regierung NICHT MEHR ALLEIN IN GRIFF BEKOMMEN , ES SIND KLOBALLURSACHE UND WIRKUNG GLOBAL alle Menschen durch Klima . . .. Da RETTEN unser tun , was nur 0,05 % AM KLIMA ÄNDERT GARNICHTS , denn Klima Retten GEGEN Menschen UND MENSCHEN . . . AUCH IN DUBAI RETTET EUCH NICHT . . .


ABER DOCH wohl Richter bestrafen wenn 80 % Volk sagen : " SO NICHT " , oder ? Was Verstehst du unter Demokratie ?


Wenn 5 von 8 Verfassungsrichtern eines Senats eine strittige juristische Frage dahingehend entscheiden, dass ein Gesetz und eine für dieses Gesetz notwendige Änderung des Grundgesetzes gegen der "Ewigkeitsklausel" unterliegendes Verfassungsrecht verstoßen, muss sogar der Wille von 100 % des Volkes und der vom Volk gewählten Parlamentarier zurückstehen:

(...)

Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus begegnen und naturrechtliche Grundsätze in Form der Menschenwürde (vgl. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) sowie der Strukturprinzipien in Artikel 20 (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat) mit einer zusätzlichen Sicherung versehen. Durch diese Ewigkeitsklausel ergibt sich selbst innerhalb des Grundgesetzes eine Normenhierarchie. Bis zu einer Ersetzung des Grundgesetzes durch eine andere Verfassung (Art. 146 GG)[1] kann die Ewigkeitsklausel nach heute herrschender Meinung nicht aufgehoben werden. Die Bezeichnung Ewigkeitsklausel selbst steht nicht im Grundgesetz, sondern gehört eher der juristischen Umgangssprache an.

(...)

Der Schutz der Ewigkeitsklausel erstreckt sich grundsätzlich auch über Art. 1 Grundgesetz in alle weiteren Grundrechte, sofern diese Konkretisierungen des Achtungsanspruchs der Menschenwürde sind. In quantitativer Hinsicht ist dies im Detail strittig

(...)


http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Das Prinzip der Volkssouveränität unterliegt allerdings auch der Ewigkeitsgarantie. Soweit der Artikel 79 Abs. 3 GG also dazu führt, dass ein Teil der Staatsgewalt in Deutschland ausschließlich von Richtern ausgeht, haben die Autoren des Grundgesetzes einen unauflöslichen Widerspruch in die Verfassung eingebaut - es sei denn, man liest den Art. 146 GG als echten und ggfs. einklagbaren Rechtsanspruch des deutschen Volkes, das würde diesen Widerspruch auflösen.

Folglich waren entweder die Väter und Mütter des Grundgesetzes Stümper und Stümperinnen oder die heutigen Juristen, die den Art. 146 GG anders lesen, sind fachlich unfähig.
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Re: Strafbarkeit von Rechtsbeugung und Bürgergerichte

Beitragvon AlexRE » So 20. Okt 2013, 19:22

Gerade auf Facebook zu Norbert Blüms Zeit - Artikel geschrieben:

http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz/komplettansicht

Blüms Kritik geht in die richtige Richtung, aber die Beispielsfälle sind unterirdisch schlecht gewählt. Weder die Anrechnung eines Mitverschuldens bei einem Radfahrer ohne Helm noch die Einstellung des Mannesmann - Verfahrens sind Justizskandale. Das kann man auch rauskriegen, wenn man sich intensiv mit der juristischen Materie befasst - was Justizkritikern im politischen Raum dringend anzuraten wäre, wenn sie nicht ihrem eigenen Anliegen schaden wollen.
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