Mit Sippenhaft gegen rechts?

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Re: Mit Sippenhaft gegen rechts?

Beitragvon Ali » Sa 25. Aug 2012, 23:17

AlexRE hat geschrieben:
Zu den aus der Bibel zitierten Anleitungen zu Kindesmisshandlung, Sklavenhaltung, Völkermord usw. sollte man auch noch anmerken, dass der europäische Kulturkreis diese geistig - moralische Finsternis im Zuge der Aufklärung aus eigener Kraft in vielen internen Konflikten überwunden hat. Europäisch - amerikanische Christen und Atheisten haben andere Christen und Atheisten in vielen blutigen Kriegen, Bürgerkriegen und Revolutionen bekämpft, bis der heutige Standard erreicht war. Der heutige Stand...öhm... :?

Den internen Kampf der Moslems gegen die Islamisten vermisse ich dagegen.


Quatsch, darüber hatten wir schon andeutungsweise gesprochen, du willst nur streiten. :mrgreen: :lol:
Dann eben mit den Waffen einer Frau. :P

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Welch eine Schönheit!!!
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Re: Mit Sippenhaft gegen rechts?

Beitragvon AlexRE » Sa 25. Aug 2012, 23:57

Ali hat geschrieben:Dann eben mit den Waffen einer Frau. :P

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Welch eine Schönheit!!!


Wo Islamisten regieren, werden solche Frauen per Burkha entwaffnet. Wenn sie sich ohne Sack über dem Kopf in der Öffentlichkeit sehen lassen, landen sie im Knast.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Mit Sippenhaft gegen rechts?

Beitragvon maxikatze » So 26. Aug 2012, 12:54

Der Orient mag ja seine Schönheiten oder seine vielgepriesene Gastfreundlichkeit haben. Nur das ist nicht alles. Selber dort leben möchte ich aus vielen Gründen nicht. Die politischen Verhältnisse sind nämlich alles andere - aber nicht demokratisch. Selbst der arabische Frühling änderte daran nichts.

Auch bis zur Gleichberechtigung ist es noch ein weiter Weg. Fehlende Schulbildung erschwert den Prozess. Der Glaube an Allah reicht alleine nicht aus und wird nie Fortschritt bringen. Ich behaupte sogar, dass am (Aber)Glauben deshalb festgehalten wird, weil Frauen, die ohne Bildung aufwachsen, nicht aufmüpfig werden und keine Rechte einfordern.

Wie steht es um das Wohlbefinden der Kinder in der islamischen Welt? Kann überhaupt von Wohlbefinden die Rede sein?Viele Minderjährige werden verheiratet und das nennt sich dann Tradition.
In Äthiopien werden 57% der Mädchen bis zum 15. Lebensjahr zwangsverheiratet - weil es Tradition ist.
Schulbesuch für Mädchen? Fehlanzeige, denn die Braut unterschreibt mit ihrem Fingerabdruck den Ehevertrag. Sie weiss auch nicht, was drin steht, sie hat sowieso kein Recht, Nein zu sagen. Und der Vater der Minderjährigen bekommt umgerechnet 20 € für seine Tochter vom Vater des Bräutigam - oder Geld vom 30 Jahre älteren zukünftigen Ehemann - weil es Tradition ist.

Spielen und lernen, einfach Kind sein dürfen ist für viele Kinder in Asien und Afrika undenkbar. Sie müssen Geld verdienen.Oft arbeiten sie tagsüber wie Erwachsene, weil diese es sich nicht leisten können, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Und wenn sie spielen, dann auf dem Müllplatz anstatt auf dem Spielplatz.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Mit Sippenhaft gegen rechts?

Beitragvon AlexRE » So 26. Aug 2012, 15:35

maxikatze hat geschrieben:Schulbesuch für Mädchen? Fehlanzeige, denn die Braut unterschreibt mit ihrem Fingerabdruck den Ehevertrag. Sie weiss auch nicht, was drin steht, sie hat sowieso kein Recht, Nein zu sagen. Und der Vater der Minderjährigen bekommt umgerechnet 20 € für seine Tochter vom Vater des Bräutigam - oder Geld vom 30 Jahre älteren zukünftigen Ehemann - weil es Tradition ist.



Wobei der Versuch, sich scheiden zu lassen, ohne das Brautgeld zurückzahlen zu können, mit einem Todesurteil enden kann:

(...)

After Laila fled her marriage home due to family disputes and later demanded for divorce, her ex husband expected her family to repay him the 9000 Sudanese pounds he spent on his wedding to Laila. The poor family could not pay the reparation amount demanded. Blinded by his anger, laila’s ex husband went to the police station accusing Laila of Zina (adultery), possibly in the hope to acquire compensation. Subsequently, on 10th of July the Criminal Court in Hay Alnasir-Khartoum sentenced Laila to death by stoning for adultery (Zina) under Article 146 of the Sudanese Penal Code 1991.

(...)


http://www.sudantribune.com/spip.php?article43703

Zu diesem aktuellen Fall gibt es eine Unterschriftensammlung bei Avaaz:

http://www.avaaz.org/en/petition/Stop_S ... ahim_Issa/

Ich habe natürlich unterzeichnet.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Mit Sippenhaft gegen rechts?

Beitragvon GasGerd » Mo 19. Nov 2012, 17:08

Gegen die Nazibraut und mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe wird jetzt ein mindestens ebenso großkalibriges und m. M. n. rechtsstaatswidriges Mittel wie Sippenhaft in Stellung gebracht, nämlich der Münchener Richter Götzl:

http://www.spiegel.de/panorama/beate-zs ... 67025.html

Das war der Vorsitzende der Strafkammer in dem berüchtigten Fall des Informatikstudenten, der sich mit einem Messer gegen einen Straßenschlägermob verteidigt hatte, wo er die eindeutig gegebene Notwehrsituation verleugnet und dabei auch noch im Gerichtssaal herumgekreischt hat: "DAS HABEN WIR HIER JA NOCH NIE ERLEBT, DASS SICH TÄTER ZUM OPFER ERKLÄREN!

Hier noch einmal mein Beitrag mit dem Auszug aus dem Aufsatz von Professor Erb, der das Urteil total verrissen hat:

GasGerd hat geschrieben:So, hier der versprochene Auszug aus Prof. Erbs Aufsatz. Leider mit einiger Verspätung, ich habe es nicht hinbekommen, aus einer PDF - Datei zu kopieren und musste die m. E. wesentlichen Aussagen abtippen:

Der entscheidende Gesichtspunkt, den der Verteidiger in seinem Plädoyer offenbar zutreffend angesprochen, das Gericht jedoch in seiner Urteilsbegründung völlig unterschlagen hat, ist aber die Erfahrung des Angreifers in körperlichen Auseinandersetzungen, über die dieser seinem Auftreten nach zu urteilen (so stellte es sich jedenfalls aus der Perspektive des Angeklagten dar, die man für die ex – ante – Beurteilung der Erforderlichkeit zugrunde legen muss). Wie eine gutachterliche Stellungnahme der Einsatztrainer der Polizeiakademie Hessen, die aufgrund deren besonderer Sachkunde in Fragen der Selbstverteidigung und in den Erfahrungswerten polizeilicher Praxis über den typischen Verlauf gewalttätiger Auseinandersetzungen vom Verfasser eingeholt wurde einhellig zum Ausdruck bringt (sich m. E. aber auch schon nach dem gesunden Menschenverstand förmlich aufdrängt), lässt dieser Umstand die Bedeutung von Größe, Gewicht und selbst Kraft von Kontrahenten für ihre Chancen, sich in der Auseinandersetzung erfolgreich zu behaupten, weitestgehend in den Hintergrund treten.

(…)

Wenn dabei so abwegige Spekulationen wie besagte Behauptung, ein übergewichtiges Gewaltopfer können gegen einen 5 cm kleineren, aber gut normalgewichtigen, hochaggressiven und mutmaßlich erfahrenen Schläger problemlos "sein überlegenes Körpergewicht" einsetzen, um diesen ohne Eingehung nennenswerter eigener Risiken "kraftvoll von sich zu stoßen und den Angriff auf diese Weise zu beenden," von einem Senat des BGH (und zuvor von einem Vertreter des GBA) als tragender Bestandteil angeblich, "rechtsfehlerfreier Tatsachenfeststellungen" akzeptiert werden, erscheint dies in höchstem Maße besorgniserregend. Für künftige Fälle bleibt die Hoffnung, dass der BGH Tendenzen bestimmter Untergerichte zur Aushöhlung des Notwehrrechts wieder in bewährter Form entgegentreten wird.


"Volker Erb
Zur Aushöhlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen
- Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1.2009 - 1 Ks 121 Js 10 459/08 ( "Fall Sven G." ) - NStZ 2011, 186-193"


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