Dieses wichtige Thema gehört hierher, da es im Bereich "Aktuelles" viel zu schnell untergeht...
http://www.stern.de/panorama/koelner-la ... 48318.html
Kommentar
Oft habe ich die deutsche Rechtsprechung, zu Recht wie ich meine, kritisiert, doch diesmal gebührt kleinen Teilen davon Anerkennung.
Ein großes Lob den Richtern der Kammer des Kölner Landgerichts die den Mut hatten eine solche Entscheidung zu treffen und eine trotz zu erwartender Widerstände religiöser Verbände nach hier vertretener Ansicht absolut korrekte Anwendung der geltenden Werteordnung vorzunehmen. Schon viel zu oft sind deutsche Richter oder Politiker insbesondere vor Muslimen eingeknickt und haben die eigene Rechtsordnung zugunsten derer, die sich grds. an hiesige Vorschriften und Wertungen zu halten haben, aufgeweicht.
Glücklicherweise ist dieses hervorragende Urteil rechtskräftig. Wo kämen wir hin, wenn jetzt auch schon Grundwerte der Verfassung von religiösen Verbänden aus den Angeln gehoben werden könnten. Die Grundrechte des Einzelnen auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit dürfen auf gar keinen Fall geringer eingeordnet werden als das Recht auf Freiheit der Religionsausübung. Wer meint das zur Ausübung seiner Religion archaische Verhaltensweisen gehören, die dem Grundverständnis einer realen, modernen Werteordnung widersprechen, muss diese eben woanders ausüben, kann aber auf gar keinen Fall darauf pochen einen der absoluten, notwendigen Grundwerte einer zivilisierten Gesellschaft auszuhebeln.
Zwar wurde das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht explizit angesprochen, ist inzidenter jedoch nicht von der getroffenen Entscheidung zu trennen sondern in der Frage der Selbstbestimmung enthalten.
Bei einer Fortsetzung der bisherigen Entwicklungen wären wir auf dem besten Wege zu einer "inversen Integration oder in letzter Konsequenz sogar inversen Assimilation". Die vorhandene Rechtsordnung wird immer weiter aufgeweicht, die Rechte zugunsten der "Gäste" immer weiter ausgedehnt, bis sich die angestammte Bevölkerung inklusive der sachlich unproblematisch integrierten Teile anderer Nationalitäten letztlich den Vorgaben der von außen Kommenden völlig angepasst hätte. Ein verständiges Zusammenleben mit Menschen anderer Nationalitäten, Kulturen und Anschauungen ist unausweichlich und notwendig, doch darf das niemals so weit führen, dass diejenigen, welche vergessen zu haben scheinen, dass sie in fremden Ländern, wie wir genauso woanders, zunächst einmal nur geduldet sind, der angestammten Bevölkerung ihren Willen und ihre Werte aufzwingen, sei es durch Wertevorstellungen oder religiöse Anschauungen, insbesondere dann, wenn diese grundsätzlichen Werten wie denen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zuwider laufen.
Es ist eine Schande für deutsche Politiker, dieses Urteil anzugreifen, da dieses Verhalten doch dokumentiert, wie wenig diese anscheinend grundsätzliche Werte verstanden zu haben scheinen.
Gleiches muss übrigens auch für die religiöse Beschneidung von Mädchen, bekannt aus afrikanischen Kulturkreisen gelten.