Excubitor hat geschrieben:Ein Islamxperte hat heute im Radio in WDR II erläutert, dass hier häufig ein falsches, bzw. viel zu eingeschränktes Verständnis von der Scharia herrscht, bei der es sich grds. einmal um das islamische Zivil- und Erbrecht handele. Die beispielsweise in Saudi Arabien und im Iran praktizierten Varianten sehr strenger und wenig nachsichtiger Art müssen eben nicht in dieser Form praktiziert werden, sondern das Ganze soll dem Fachmann zufolge durchaus auch in moderaten Formen zu handhaben sein, weil es insgesamt sehr variabel sei.
Sein Wort in Allahs Ohr. Die offiziellen Verlautbarungen der islamischen Autoritäten stimmen mich allerdings wenig optimistisch, was die Zuverlässigkeit beschwichtigender Kommentare betrifft. Die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam" von 1990 ist jedenfalls eine vollkommene Relativierung der Idee der Menschenrechte:
Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist eine 1990 beschlossene Erklärung der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, welche die Schari'a als alleinige Grundlage von „Menschenrechten“ definiert. Die Erklärung wird von Islam-Apologeten als islamisches Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gesehen, von der sie erheblich abweicht.
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Vergleich mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte [Bearbeiten]
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte weicht von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in vieler Hinsicht ab, vor allem dadurch, dass sie eindeutig nur diejenigen Rechte anerkennt, welche im Einklang mit der Schari’a stehen. [5] Artikel 24 legt fest: „Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari'a nachgeordnet.“ [6] Artikel 19 besagt: „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“. [7] Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: „Die islamische Schari'a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung“. [8] Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ [9] und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle [10] zugeschrieben wird.
Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Schari’a ausgeübt werden müssten. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischem Recht nicht widersprechen. [11] Auch das Recht zur Ausübung öffentlicher Ämter könne nur in Übereinstimmung mit der Schari'a wahrgenommen werden. [12]
Die Kairoer Erklärung steht im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte, weil sie die Unumstößlichkeit der Religionsfreiheit nicht anerkennt. [13] Artikel 5 verbietet jede Einschränkung des Heiratsrechts was „Rasse“, „Hautfarbe“ oder „Nationalität“ betrifft, führt allerdings die Religion nicht auf, so dass Männer und Frauen auf Grundlage ihre Religionszugehörigkeit Heiratsbeschränkungen unterworfen werden können.
Die Erklärung unterstützt die Gleichstellung von Mann und Frau nicht, sie stellt vielmehr die Überlegenheit des Mannes fest. Der Artikel 6 garantiert Frauen gleiche Würde, aber nicht Gleichstellung in anderen Belangen. Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen.
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Quelle:
wikipedia.org