Seite 52 von 64

Re: Und wieder versagt ...

BeitragVerfasst: Mi 27. Mär 2019, 17:44
von Excubitor
Excubitor hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Tagesspiegel - "Verdacht gegen arabische Großfamilie: Haftbefehl gegen Arafat Abou-Chaker aufgehoben"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Es ist immer wieder schön zu sehen, wie akribisch genau und präzise doch deutsche Politiker, Justizvertreter und Sicherheitsorgane arbeiten. Da fühlt man sich doch gleich viel sicherer ... Und die OK, hier in Form der Clan-Kriminellen, lacht sich kaputt. Prost Mahlzeit! Verhaftet die Leute doch einfach dann, wenn Ihr sie auch drin behalten könnt!


Ehrlich gesagt - ich hatte das in diesem speziellen Fall von Anfang an auch so gesehen:

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: Verabredung zu einem Verbrechen, Anstiftung zur Entziehung Minderjähriger, schwere Körperverletzung, räuberische Erpressung und erpresserischer Menschenraub. Schon in den vergangenen Tagen hatten Juristen immer wieder vermutet, dass sich der Haftbefehl nicht halten lassen würde. Vorwürfe, ein Verdächtiger habe ein Verbrechen "bloß" geplant, seien meist schwierig.


Wenn man der organisierten Kriminalität auf solchen wackeligen Pfaden begegnen will, wird man entweder - wie hier geschehen - scheitern oder Dinge präjudizieren, die die Rechtsstaatlichkeit zu Lasten aller Bürger gefährden. Es gibt schon ohne wackelige Pfade genug wackelige Richter, die auf grob fahrlässige Weise Unschuldige ins Gefängnis bringen, siehe die Fälle Wörz, Arnold, Dellwag usw. usf. ...

Man müsste schon mit (rechtspolitisch) offenem Visier einen ganz speziellen rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung dieser Verbrecher entwickeln und dafür ausnahmsweise auch einmal einen weiten Wurf wagen. Für so etwas haben wir aber keine geeigneten Politiker. Die herrschende Diktatur des Mittelmaßes schließt weite Würfe aus.


Leider ist es so, dass man bei der Bekämpfung der OK als rechtsstaatliche Institution gewöhnlicher Art immer im Nachteil ist. Mit den herkömmlichen Mitteln des Rechtsstaats lässt sich, ganz besonders hervorgehoben seien da die Fälle der Zwangsprostitution und des Menschenhandels, der Organisierten Kriminalität nicht beikommen. Es ist also dringendst und unabdingbar erforderlich einen für Ausnahmefälle praktikablen, über den Normalfall hinausgehenden, rechtlichen Rahmen zu schaffen, oder diesen oft ohnehin schon nicht mehr rechtsstaatlichen Laden aufzulösen, bzw. dabei zuzusehen, wie der sich zwangsläufig in Wohlgefallen auflöst. Bei letzterem handelt es sich dann schon wieder um eine grobe Pflichtwidrigkeit der Verantwortlichen, bei deren Vorkommen gemeinhein gerne mal weggesehen wird ...


Die Dringlichkeit von Rechtsänderungen wird immer offenkundiger. Einer aktuellen Dokumentation zufolge sind wir mittlerweile soweit, dass beispielsweise ein Mitglied des Miri-Clans in Berlin mit ''nem fetten AMG-Mercedes, der natürlich auf ein anderes Clan-Mitglied zugelassen ist, volldreist bei der ARGE vorfährt, um Hartz Iv Leistungen einzustreichen. Das Einzige was gestrichen werden muss sind dessen Hartz IV Leistungen. Es spricht nichts dagegen, solange sich ganze Familien-Clans der Kriminalität verschreiben für diese auch gemeinsame Haftungsgrundlagen zu schaffen. Will man diesen kriminellen jemals Herr werden, so muss man unabdingbar die Sippenhaftung als absolute rechtliche Ausnahme für solche kriminellen Sippen wieder einführen. Mit den herkömmlichen Mitteln werden die mehr unterstützt als gehemmt und die nach wie vor zu seltenen Razzien sind lediglich Augenwischerei und ein untauglicher Versuch deren weitere Ausbreitung zu verhindern. Nur ein Konsequentes Zusammenarbeiten von unterschiedlichsten Behörden wie Polizei, Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt, Umweltamt und weitere wäre es möglich deren Geschäftsbereiche so massiv zu stören, dass es sich nicht mehr rentiert. Häufige Razzien sind dabei ein probates mittel von vielen, weil dann keine Kunden mehr kommen und das massive Verluste zur Folge hat, aber allein definitiv nicht genug.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2018

BeitragVerfasst: Mi 3. Apr 2019, 16:52
von Excubitor
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformati ... _node.html
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformati ... _node.html (PKS 2018)

Damit ich nicht alles wiederholen muss, was ich schon des öfteren eruiert und evaluiert habe hier eine kleine Zusammenfassung von anderer Stelle:
MDR- "Fünf Fragen und Antworten - Was die Kriminalstatistik aussagt – und was nicht"
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/lande ... n-102.html

Kommentar
Der wichtigste Punkt ist und bleibt, dass die Statistik nur die erfassten Delikte (nicht einmal die alle) und nicht die tatsächlich begangenen auflistet. Fakt ist, wie kürzlich ebenfalls veröffentlicht wurde, dass die deutsche Bevölkerung insgesamt relativ ängstlich zu sein scheint, teils berechtigt, teils aber auch nicht. Wer Angst hat zeigt meist niemanden an und sagt gewöhnlich nicht gegen Irgendjemanden aus. Schon dieser Fakt allein reicht aus um erhebliche Bedenken gegen die von der Politik wieder einmal allzu positiv rosarot "gezeichnete" Statistik zu erheben.

Re: "Quo Vadis" Nationale (Öffenliche, Innere) Sicherheit

BeitragVerfasst: Mi 3. Apr 2019, 18:54
von AlexRE
Die größte Schwäche dieser Statistik ist, dass nur die Zahl der jeweiligen Art von Straftaten erfasst wird, nicht aber Veränderungen in der Qualität. Gefährliche Körperverletzungen z. B. sind heutzutage mit Sicherheit durchschnittlich gravierender als in früheren Zeiten.

Qualität der Delikte in der PKS

BeitragVerfasst: Mi 3. Apr 2019, 19:09
von Excubitor
AlexRE hat geschrieben:Die größte Schwäche dieser Statistik ist, dass nur die Zahl der jeweiligen Art von Straftaten erfasst wird, nicht aber Veränderungen in der Qualität. Gefährliche Klrperverletzungen z. B. sind heutzutage mit Sicherheit durchschnittlich gravierender als in früheren Zeiten.


Gute Anmerkung. Das sollte man ebenfalls berücksichtigen, wenn man den Wert dieser Statistik bemisst.

Re: "Quo Vadis" Nationale (Öffenliche, Innere) Sicherheit

BeitragVerfasst: Fr 17. Mai 2019, 18:03
von maxikatze
Ein Freund von Anis Amri wurde in Frankreich gefasst, bevor er einen Anschlag verüben konnte. Jetzt wurde er in Deutschland angeklagt.
Der Sprengstoff in seiner Wohnung in Berlin hätte gereicht, um das Gesundbrunnen-Center in die Luft zu jagen.


https://www.bz-berlin.de/tatort/mensche ... e6DeGLGvMM

Überraschung für die angeberischen Knalltüten

BeitragVerfasst: Fr 17. Mai 2019, 19:06
von Excubitor
GMX Aktuelle News Panorama - "Raum Wesel A3: SEK-Einsatz und Durchsuchungen nach "Hochzeits-Blockade""
https://www.gmx.net/magazine/panorama/r ... 3-33745340

Kommentar
Das ist die richtige Gangart gegen dieses respektlose Gesindel. Und bitte nicht vergessen die wegzusperren und die Fahrzeuge und finanziellen Mittel zu beschlagnahmen.

Gewalt an S-Bahnhöfen

BeitragVerfasst: Sa 18. Mai 2019, 17:36
von Excubitor
Berliner Kurier - "Gewalt an S-Bahnhöfen: Männergruppen prügeln brutal auf Fahrgäste ein"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Nicht mehr lange und wir benötigen an jedem Bahnhof Sicherheitskräfte. Eine der zahlreichen Segnungen politischen und justiziellen Versagens und eines nahezu völlig untauglichen Jugendstrafrechts, das insbesondere bei Personen mit Migrationshintergrund mehr Täter züchtet als zu verhindern, dass Menschen zu welchen werden.

Re: Gewalt an S-Bahnhöfen

BeitragVerfasst: Sa 18. Mai 2019, 20:45
von AlexRE
Excubitor hat geschrieben:mehr Täter züchtet als zu verhindern


Sehr richtig, weder die Resozialisierungsziele des allgemeinen Strafrechts noch die Erziehungsfunktion des Jugendstrafrechts sind von ihrer Intention her als automatische Milde des Richters zu verstehen. Erzieherische Einwirkung kann in bestimmten Fallkonstellationen sogar mehr Konsequenz erfordern als das bloße Sühnen von Rechtsverletzungen. Die Schöpfer des modernen Jugendstrafrechts wie etwa Gustav Radbruch wussten das auch, während Richter, die eine bis ins Knochenmark dekadente Gesellschaft hervorgebracht hat, zumindest so tun, als wenn sie das nicht wüssten.

Re: "Quo Vadis" Nationale (Öffenliche, Innere) Sicherheit

BeitragVerfasst: So 19. Mai 2019, 01:55
von Uel

Das Problem ist, dass nach der Natur der Sache eines Strafprozesses der Täter im Mittelpunkt steht und nicht das Opfer. Der Straftäter ist die Hauptperson des Prozesses und das Opfer nur Objekt des Geschehens. Es wir m.E. ein großer logischer Fehler in den Zielsetzungen gemacht mit Verstehenwollen, erneute Chancen einräumen, Resozialisiern, Strafen und Abschrecken. Das Wesentliche wird damit außer Acht gelassen: den unbewaffneten Bürger zu schützen. Denn das ist der gesellschaftliche Deal, warum die Gesellschaft auf allgemeine Bewaffnung und Selbstjustiz verzichtet. Und wenn das dem Staat in der Gegenwart nicht gelang, was schon schlimm ist, dann aber bitte verstärkt in der Zukunft durch Sicherungsverwarung von Schlägern und Mördern. Da können brutale Schläger keine Bewährung bekommen, da können brutale Prügler, Totschläger und Mörder nur entlassen werden, wenn durch lange intensive Beobachtungen, wissenschaftliche Untersuchungen (siehe Link) und Tests man sichere Indizien hat, dass die Gefahr wesentlich geringer geworden ist. 100% Prognosen und Sicherheit kann es natürlich niemals geben.

https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/psychologie-warum-verurteilte-moerder-erneut-toeten-a-1264451.html



Re: "Quo Vadis" Nationale (Öffenliche, Innere) Sicherheit

BeitragVerfasst: So 19. Mai 2019, 18:05
von AlexRE
Uel hat geschrieben:Das Wesentliche wird damit außer Acht gelassen: den unbewaffneten Bürger zu schützen. Denn das ist der gesellschaftliche Deal, warum die Gesellschaft auf allgemeine Bewaffnung und Selbstjustiz verzichtet.



"Wesentlich" ist noch zurückhaltend ausgedrückt. Der Schutz der Bürger vor willkürlicher Gewalt ist die höchste aller Staatspflichten und gleichzeitig der Daseinszweck eines Staates und Grundvoraussetzung für seine Existenzberechtigung. Wer daraus ein nachrangiges, weil unbequemes Thema macht, nachdem er die friedlichen und rechtstreuen Bürger zunächst entwaffnet und dann willkürlicher Gewalt ausgesetzt hat, ist ein Staatsterrorist und Mörder. Einfache Bürger, die rechtlich verpflichtet sind, bestimmte andere Menschen zu schützen, können bei pflichtwidrigem Unterlassen sogar als Mörder verurteilt werden:

https://dejure.org/gesetze/StGB/13.html

Wie gesagt - einfache Bürger ...

Die blutigsten Unterlassungstäter der Rechtsgeschichte werden dagegen nicht belangt, weil sie selbst die alleinige Zuständigkeit dafür haben, Unterlassungs- und andere Täter zu verurteilen. Sich selbst hat noch keiner von denen verurteilt.