
maxikatze hat geschrieben:>>Die Politiker sollten ernsthaft darüber nachdenken, ob es nicht möglich ist, dass per Gesetz die deutsche Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen auch wieder aberkannt werden kann. Das wäre ein Zeichen, das besagt: Mit uns nicht!<<
Derzeit verbietet das Grundgesetz ausdrücklich den Entzug der Staatsbürgerschaft, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Wir sind allerdings offiziell im Krieg gegen Islamisten, zumindest in Afghanistan. Dass jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft öffentlich Kriegsfeinde unterstützt, dürfte eigentlich strafrechtliche Fragen von erheblichem Gewicht aufwerfen. Das interessiert nur mal wieder keinen Verantwortlichen.
>>ich dachte bei meinen Überlegungen an die Kriminellen, die die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Da muss es möglich sein, diese wieder zu entziehen, um die Leute konsequent abschieben zu können.<<
Das ist auch möglich, jedenfalls nach dem GG. Art. 16 verbietet den Entzug der Staatsbürgerschaft nur, wenn jemand dadurch staatenlos wird.