Das "kritische Hinterfragen" der Verfassungsrichter in der Verhandlung im Mai lässt erwarten, dass sie bestimmte Modifikationen des Rundfunkbeitrags verlangen werden, den wesentlichen Gesichtspunkt "Kopfsteuer" aber wohl ausblenden wollen. Wie gesagt - damit würden sie sich selbst und der Integrität des deutschen Rechtsstaats einen Schaden zufügen, der in keinem Verhältnis zu der wirtschaftlichen Bedeutung des Streitgegenstands steht.
Umstrittene Gebühr
Bundesverfassungsgericht fällt heute finales Urteil zum Rundfunkbeitrag
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Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren steht in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Verfassungsrichter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet.
Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hat der Senat vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen. So muss einer von ihnen den Beitrag als Single allein aufbringen. Außerdem hat der Mann eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlt - obwohl er ja niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann.
Unter den Klägern ist auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Auch für Dienstwagen wird kassiert.
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