maxikatze hat geschrieben:Recht hat für mein Verständnis durchaus etwas mit Rechtsempfinden zu tun.
Das ist auch so. Wenn das geschriebene Recht noch nicht einmal nach Gerechtigkeit strebt, sondern ausschließlich als Instrumentarium der Staatsmächtigen dient, ist es gar nicht verbindlich. An Gesetze, die Machtmissbrauch pur bedeuten, muss sich kein Richter halten. Die heute von der deutschen Justiz und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannte "Radbruch`sche Formel" hat u. a. den DDR - Bonzen das Genick gebrochen, weil sie sich deshalb wegen der Mauertoten nicht auf ihre eigenen Gesetze (die noch nicht einmal Gerechtigkeit angestrebt hatten) herausreden konnten:
(...)
wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
– Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht. SJZ 1946, 105 (107).
(...)
http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruch%E2%80%99sche_Formel