Hier ein weiterer aktueller Beleg dafür, dass die gegenwärtige Rechtspraxis des Islam auch nicht den geringsten Berührungspunkt einer übereinstimmung mit im Gegensatz dazu fortschrittlichen demokratischen Rechssystemen hat:"[...]
800 Peitschenhiebe und vier Jahre Haft: So lautete das Urteil der saudi-arabischen Richter gegen den palästinensischen Künstler Ashraf Fajadh wegen eines Gedichtbandes, den er veröffentlichte, und wegen rechtswidriger Beziehungen zu Frauen.
Im Berufungsverfahren kam es dann noch schlimmer. Die Richter liessen Zeugen der Verteidigung nicht zu, wollten auch Fajadhs Reue nicht akzeptieren und verurteilten ihn am 17. November wegen des Abfalls vom Glauben zum Tode.
Je nachdem, wie der Richter die Scharia interpretiert
Das Urteil verdeutlicht, wie unterschiedlich die Urteile saudi-arabischer Gerichte ausfallen können, immer abhängig davon, wie die Richter das islamische Recht, die Scharia, interpretieren. Im Fall des palästinensischen Angeklagten urteilten ausserdem noch zwei der drei Richter des ursprünglichen Verfahrens auch über die Berufung. Die Nachrichtenagentur AP bekam Einblick in die Urteilsbegründung, die nur andeutet, warum die Richter im zweiten Verfahren schliesslich doch noch die Todesstrafe verhängten. [...]
Mehr dazu unter der Quelle:
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/po ... li=AAaxdRI