icke hat geschrieben:http://www.123recht.net/Diskriminierung-im-Namen-des-Islam-gerichtlich-gestoppt-__a156893.html
Ich glaube eher nicht, dass die BGH - Richter da etwas verkannt haben:
(...)
Die BGH-Richter haben bisher verkannt, dass das Recht auf islamische Morgengabe für moslemische Ehefrauen, die in deren Ländern geheiratet haben und kein Recht auf Scheidung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Verdienstrecht, freies Kliedungswahlrecht, Recht auf Bildung und Recht auf Freizügigkeit usw. haben, als Waffengleichheit ausgedacht war. Einer solchen Waffengleicheit bedarf es in Deutschland allerdings nicht, wenn die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Benachteiligungen der Ehefrau nicht vorliegen.
(...)
Ehefrauen haben nämlich auch in Deutschland immer noch das Recht, auf eine eigene Berufskarriere zu verzichten und sich nur um die Familie zu kümmern. Deswegen ist es auch keineswegs sittenwidrig, wenn sie sich für den Fall des Scheiterns der Ehe über einen Ehevertrag wirtschaftlich absichern. Die Morgengabe nach islamischem Recht passt also durchaus in die deutsche Rechtsordnung und es ist sehr unwahrscheinlich, dass der
"Versuchsballon" des AG Baden-Baden über das OLG Karlsruhe und den BGH hinaus schweben kann.