maxikatze hat geschrieben:Warum wird gegen den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt und nicht wegen Mordversuch?
In so einem Fall müsste zunächst wegen versuchten Totschlags ermittelt werden, bis sich Anhaltspunkte für Mordmerkmale ergeben. Dass das hier unterbleibt, zeugt m. M. n. von der allgemeinen Tendenz zur Verhamlosung der üblen Sicherheitslage in Deutschland, nimmt aber nichts von der schlussendlichen Entscheidung des Gerichts vorweg.