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Re: Zum letzten Fall Rayshard Brooks in Atlanta

Beitragvon Excubitor » Di 16. Jun 2020, 18:19

Staber hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Mittlerweile habe ich die vollständigen Aufnahmen des Hergangs in Atlanta sehen können, wonach sich folgendes Bild ergibt:

Anscheinend stand Rayshard Brooks mit seinem Fahrzeug auf einem Supermarkt-Parkpklatz um, wie es heißt, einen Rausch auszuschlafen. Dort holten die Beamten ihn aus dem Fahrzeug und ließen sich Führerschein und Personalausweis aushändigen, während Brooks ihnen vom Geburtstag seiner Tochter erzählte, zu dem er wollte, was auf dem Video klar zu hören war. Nach Feststellung der Personalien hätten die Beamten ihn schlicht und einfach in ein Taxi setzen und gehen lassen können, da er bis dahin ja absolut nichts strafrechtlich relevantes getan hatte. Doch was machen die Beamten: Ohne erkennbaren Grund wird Brooks verhaftet und man versuchte ihm Handschellen anzulegen. Hoch wahrscheinlich weil er durch die mutmaßlich illegalen Versuch der Verhaftung den Besuch seiner Tochter gefährdet sah, der ihm offensichtlich sehr wichtig war, kam es bei Brooks zu einer Kurzschlussreaktion, bei der er sich los riss, einem Beamten den Taser entriss und flüchtete. Während er nur ein paar Meter gelaufen war, drehte er sich kurz um und feuerte den Taser in Richtung eines der ihn mit gezogenen Waffen verfolgenden Beamten ab, war danach also absolut unbewaffnet. Dessen absolut gewiss feuerte der Todesschütze ihm, der sich zwischenzeitlich wieder umgedreht hatte und weiter flüchtete, zweimal in den Rücken.

Nach dieser Sachlage kann kaum ein zweifel an der Strafbarkeit des Polizisten bestehen, der die tödlichen Schüsse abgab. Selbst nach US-Recht, das nicht nur in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sondern vielfach deutlich harscher ist als unseres hätte er einen flüchtenden Unbewaffneten nicht in den Rücken und schon gar nicht erschießen dürfen, da dieser zu der Zeit, für Ihn klar erkennbar, absolut keine Bedrohung mehr darstellte.


Der Polizist dürfte nach der von hier feststellbaren Sachlage also mindestens der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig sein. Wie schon erwähnt, macht es sich, sollte es dort zu einer Anklage kommen, vor einer Jury überhaupt nicht gut jemanden in den Rücken zu schießen, noch dazu gleich zweimal. Wird er angeklagt, darf er sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon als verurteilt betrachten. Alles andere wäre schon sehr außergewöhnlich.



Geehrer Excubitor!

. Nach Feststellung der Personalien hätten die Beamten ihn schlicht und einfach in ein Taxi setzen und gehen lassen können, da er bis dahin ja absolut nichts strafrechtlich relevantes getan hatte.


Das ist letzten Endes wohl nicht die Aufgabe der Polizei, vermute ich mal. Besser wäre es wohl gewesen einfach cool zu bleiben und zu erklären was passiert:
"Wir nehmen Sie jetzt mit zur Wache - dort machen wir einen Alkoholtest, danach rufen wir Ihre Familie und Sie gehen nach Hause" oder irgend so was. Dann weiß man was kommt und hat keinen Grund Angst zu haben, dann sind Handschellen vielleicht nicht mal nötig. Der Typ hat wie auch immer einen Polizisten angegriffen, seinen Taser entwendet und auf einen Polizisten geschossen. Da wird man den Polizisten kaum dafür belangen können, wenn er zurück schießt.

Ich hoffe nur stark, dass der Richter sich von keinerlei politischen Stimmungen beeinflussen lässt.


Hallo werter Staber,

der Vorschlag ist zwar gut, aber da die Beamten sich bereits im Besitz der Personalien befanden, bestand nur leider kein Grund ihn mit zur Wache zu nehmen. Brooks war bei Antreffen anscheinend am pennen, hatte nicht mal die Absicht zu fahren ...
Zur rechtlichen Bewertung: Das Losreißen war nach den erkennbaren Abläufen eine Verteidigungshandlung gegen eine unrechtmäßige Verhaftung, das Entwenden des Tasers eine überschießende Handlung, allerdings von strafrechtlicher Relevanz, möglicherweise eine Übersprunghandlung. Ein Verteidiger in den USA würde wahrscheinlich soweit gehen, selbst das Abfeuern des Tasers als Verteidigungshandlung zu klassifizieren. Brooks nutzte den Taser erst, ohne großartig damit zu drohen, als er erkannte, dass die Beamten mit gezogenen Waffen auf ihn zielten. Das kann man sogar so sehen. Denn die Beamten haben den Mann mit Schusswaffen bedroht, und zwar aufgrund des vorhergehenden Ablaufs, ihrer vorhergehenden Handlung, ebenfalls unrechtmäßig, wobei man das aufgrund des entwendeten Tasers auch andersherum auslegen könnte.
Man könnte die Verwendung des Tasers sogar als Notwehrhandlung ansehen. Der Polizist hat nicht zurückgeschossen, sondern war zu der Zeit rechtlich betrachtet der Angreifer. Um das wirklich korrekt beurteilen zu können, müsste man den Ablauf minutiös, Sekunde für Sekunde auseinander nehmen.
Wie auch immer die Beurteilung ausgehen würde, was auf gar keinen Fall geht, ist einen Unbewaffneten in den Rücken zu schießen. Dazu ist niemand und zu keiner Zeit berechtigt. Ein harter Staatsanwalt legt das in den USA mindestens als "Murder Second Degree" aus, also "Mord zweiten Grades", bei uns etwa Totschlag. Bei uns ginge das nicht, da der Mann noch bis ins Krankenhaus gelebt hat; da ginge nur Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch nach deutschem Recht hätte der Beamte kein Recht gehabt einen unbewaffnet Flüchtenden in den Rücken zu schießen. Auf die kurze Entfernung war es geradezu ein Muss auf die Beine zu zielen. Genau genommen hätte man gar nicht auf den Mann schießen dürfen, als der nicht mehr bewaffnet war. Es lag keinerlei Bedrohungssituation für die Beamten mehr vor. Somit war der Einsatz der Schusswaffe in dem Augenblick absolut unverhältnismäßig. Und, wie schon mehrfach betont, sieht es für den Vorsatz des Beamten ganz dumm aus, da er, insoweit ohne Grund, Brooks in den Rücken geschossen hat, und das sogar gleich zweimal. Da ist, wo auch immer, eine Bestrafung unausweichlich, wenn es nur irgendwie rechtsstaatlich zugehen soll. Es ist mir unbegreiflich, wie man darauf kommen kann, den Polizisten nicht belangen zu können ...

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Re: Zum letzten Fall Rayshard Brooks in Atlanta

Beitragvon AlexRE » Di 16. Jun 2020, 19:54

Excubitor hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Mittlerweile habe ich die vollständigen Aufnahmen des Hergangs in Atlanta sehen können, wonach sich folgendes Bild ergibt:

Anscheinend stand Rayshard Brooks mit seinem Fahrzeug auf einem Supermarkt-Parkpklatz um, wie es heißt, einen Rausch auszuschlafen. Dort holten die Beamten ihn aus dem Fahrzeug und ließen sich Führerschein und Personalausweis aushändigen, während Brooks ihnen vom Geburtstag seiner Tochter erzählte, zu dem er wollte, was auf dem Video klar zu hören war. Nach Feststellung der Personalien hätten die Beamten ihn schlicht und einfach in ein Taxi setzen und gehen lassen können, da er bis dahin ja absolut nichts strafrechtlich relevantes getan hatte. Doch was machen die Beamten: Ohne erkennbaren Grund wird Brooks verhaftet und man versuchte ihm Handschellen anzulegen. Hoch wahrscheinlich weil er durch die mutmaßlich illegalen Versuch der Verhaftung den Besuch seiner Tochter gefährdet sah, der ihm offensichtlich sehr wichtig war, kam es bei Brooks zu einer Kurzschlussreaktion, bei der er sich los riss, einem Beamten den Taser entriss und flüchtete. Während er nur ein paar Meter gelaufen war, drehte er sich kurz um und feuerte den Taser in Richtung eines der ihn mit gezogenen Waffen verfolgenden Beamten ab, war danach also absolut unbewaffnet. Dessen absolut gewiss feuerte der Todesschütze ihm, der sich zwischenzeitlich wieder umgedreht hatte und weiter flüchtete, zweimal in den Rücken.

Nach dieser Sachlage kann kaum ein zweifel an der Strafbarkeit des Polizisten bestehen, der die tödlichen Schüsse abgab. Selbst nach US-Recht, das nicht nur in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sondern vielfach deutlich harscher ist als unseres hätte er einen flüchtenden Unbewaffneten nicht in den Rücken und schon gar nicht erschießen dürfen, da dieser zu der Zeit, für Ihn klar erkennbar, absolut keine Bedrohung mehr darstellte.


Der Polizist dürfte nach der von hier feststellbaren Sachlage also mindestens der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig sein. Wie schon erwähnt, macht es sich, sollte es dort zu einer Anklage kommen, vor einer Jury überhaupt nicht gut jemanden in den Rücken zu schießen, noch dazu gleich zweimal. Wird er angeklagt, darf er sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon als verurteilt betrachten. Alles andere wäre schon sehr außergewöhnlich.



Geehrer Excubitor!

. Nach Feststellung der Personalien hätten die Beamten ihn schlicht und einfach in ein Taxi setzen und gehen lassen können, da er bis dahin ja absolut nichts strafrechtlich relevantes getan hatte.


Das ist letzten Endes wohl nicht die Aufgabe der Polizei, vermute ich mal. Besser wäre es wohl gewesen einfach cool zu bleiben und zu erklären was passiert:
"Wir nehmen Sie jetzt mit zur Wache - dort machen wir einen Alkoholtest, danach rufen wir Ihre Familie und Sie gehen nach Hause" oder irgend so was. Dann weiß man was kommt und hat keinen Grund Angst zu haben, dann sind Handschellen vielleicht nicht mal nötig. Der Typ hat wie auch immer einen Polizisten angegriffen, seinen Taser entwendet und auf einen Polizisten geschossen. Da wird man den Polizisten kaum dafür belangen können, wenn er zurück schießt.

Ich hoffe nur stark, dass der Richter sich von keinerlei politischen Stimmungen beeinflussen lässt.


Hallo werter Staber,

der Vorschlag ist zwar gut, aber da die Beamten sich bereits im Besitz der Personalien befanden, bestand nur leider kein Grund ihn mit zur Wache zu nehmen. Brooks war bei Antreffen anscheinend am pennen, hatte nicht mal die Absicht zu fahren ...
Zur rechtlichen Bewertung: Das Losreißen war nach den erkennbaren Abläufen eine Verteidigungshandlung gegen eine unrechtmäßige Verhaftung, das Entwenden des Tasers eine überschießende Handlung, allerdings von strafrechtlicher Relevanz, möglicherweise eine Übersprunghandlung. Ein Verteidiger in den USA würde wahrscheinlich soweit gehen, selbst das Abfeuern des Tasers als Verteidigungshandlung zu klassifizieren. Brooks nutzte den Taser erst, ohne großartig damit zu drohen, als er erkannte, dass die Beamten mit gezogenen Waffen auf ihn zielten. Das kann man sogar so sehen. Denn die Beamten haben den Mann mit Schusswaffen bedroht, und zwar aufgrund des vorhergehenden Ablaufs, ihrer vorhergehenden Handlung, ebenfalls unrechtmäßig, wobei man das aufgrund des entwendeten Tasers auch andersherum auslegen könnte.
Man könnte die Verwendung des Tasers sogar als Notwehrhandlung ansehen. Der Polizist hat nicht zurückgeschossen, sondern war zu der Zeit rechtlich betrachtet der Angreifer. Um das wirklich korrekt beurteilen zu können, müsste man den Ablauf minutiös, Sekunde für Sekunde auseinander nehmen.
Wie auch immer die Beurteilung ausgehen würde, was auf gar keinen Fall geht, ist einen Unbewaffneten in den Rücken zu schießen. Dazu ist niemand und zu keiner Zeit berechtigt. Ein harter Staatsanwalt legt das in den USA mindestens als "Murder Second Degree" aus, also "Mord zweiten Grades", bei uns etwa Totschlag. Bei uns ginge das nicht, da der Mann noch bis ins Krankenhaus gelebt hat; da ginge nur Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch nach deutschem Recht hätte der Beamte kein Recht gehabt einen unbewaffnet Flüchtenden in den Rücken zu schießen. Auf die kurze Entfernung war es geradezu ein Muss auf die Beine zu zielen. Genau genommen hätte man gar nicht auf den Mann schießen dürfen, als der nicht mehr bewaffnet war. Es lag keinerlei Bedrohungssituation für die Beamten mehr vor. Somit war der Einsatz der Schusswaffe in dem Augenblick absolut unverhältnismäßig. Und, wie schon mehrfach betont, sieht es für den Vorsatz des Beamten ganz dumm aus, da er, insoweit ohne Grund, Brooks in den Rücken geschossen hat, und das sogar gleich zweimal. Da ist, wo auch immer, eine Bestrafung unausweichlich, wenn es nur irgendwie rechtsstaatlich zugehen soll. Es ist mir unbegreiflich, wie man darauf kommen kann, den Polizisten nicht belangen zu können ...

Schöne Grüße nach Bremen


Ganz so eindeutig ist die Rechtslage m. M. n. nicht. Ist es überhaupt gesichert, dass die Polizisten den Fliehenden auch noch in den Rücken geschossen haben oder wollten sie sich nur dagegen schützen, durch den Taser verletzt zu werden? In dem Falle wäre das nämlich sowohl nach amerikanischem als auch nach deutschem Recht Notwehr. Niemand muss auf das Leben eines Aggressors Rücksicht nehmen, wenn er nur durch die Tötung verhindern kann, dass er selbst verletzt wird. Das ist ausschließlich eine Frage der Erforderlichkeit. Das gilt ebenso für den Vorhalt, dass man ja auch ins Bein oder so schießen könne. Erstens wird so eine fein ziselierte Zufügung von Schussverletzungen von Fachleuten als generell ungeeignetes bzw. unzulängliches Verteidigungsmittel in solchen Situationen angesehen, selbst bei Messerstechern und Axtschwingern, zweitens hatte der Angreifer in diesem auch noch eine Distanzwaffe. Wieso sollte ihn eine Kugel im Bein davon abhalten, das Ding abzufeuern?

Und was die rechtswidrige Verhaftung betrifft: Wieso soll das eindeutig rechtswidrig sein? Was macht denn die deutsche Polizei, wenn sie einen Besoffenen aus einem Auto zieht? Pusten und dann laufen lassen? Den muss man selbstverständlich aus Gründen der Beweissicherung bzw. Blutabnahme vorläufig festnehmen.
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Re: Zum letzten Fall Rayshard Brooks in Atlanta

Beitragvon Excubitor » Di 16. Jun 2020, 20:31

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Mittlerweile habe ich die vollständigen Aufnahmen des Hergangs in Atlanta sehen können, wonach sich folgendes Bild ergibt:

Anscheinend stand Rayshard Brooks mit seinem Fahrzeug auf einem Supermarkt-Parkpklatz um, wie es heißt, einen Rausch auszuschlafen. Dort holten die Beamten ihn aus dem Fahrzeug und ließen sich Führerschein und Personalausweis aushändigen, während Brooks ihnen vom Geburtstag seiner Tochter erzählte, zu dem er wollte, was auf dem Video klar zu hören war. Nach Feststellung der Personalien hätten die Beamten ihn schlicht und einfach in ein Taxi setzen und gehen lassen können, da er bis dahin ja absolut nichts strafrechtlich relevantes getan hatte. Doch was machen die Beamten: Ohne erkennbaren Grund wird Brooks verhaftet und man versuchte ihm Handschellen anzulegen. Hoch wahrscheinlich weil er durch die mutmaßlich illegalen Versuch der Verhaftung den Besuch seiner Tochter gefährdet sah, der ihm offensichtlich sehr wichtig war, kam es bei Brooks zu einer Kurzschlussreaktion, bei der er sich los riss, einem Beamten den Taser entriss und flüchtete. Während er nur ein paar Meter gelaufen war, drehte er sich kurz um und feuerte den Taser in Richtung eines der ihn mit gezogenen Waffen verfolgenden Beamten ab, war danach also absolut unbewaffnet. Dessen absolut gewiss feuerte der Todesschütze ihm, der sich zwischenzeitlich wieder umgedreht hatte und weiter flüchtete, zweimal in den Rücken.

Nach dieser Sachlage kann kaum ein zweifel an der Strafbarkeit des Polizisten bestehen, der die tödlichen Schüsse abgab. Selbst nach US-Recht, das nicht nur in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sondern vielfach deutlich harscher ist als unseres hätte er einen flüchtenden Unbewaffneten nicht in den Rücken und schon gar nicht erschießen dürfen, da dieser zu der Zeit, für Ihn klar erkennbar, absolut keine Bedrohung mehr darstellte.


Der Polizist dürfte nach der von hier feststellbaren Sachlage also mindestens der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig sein. Wie schon erwähnt, macht es sich, sollte es dort zu einer Anklage kommen, vor einer Jury überhaupt nicht gut jemanden in den Rücken zu schießen, noch dazu gleich zweimal. Wird er angeklagt, darf er sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon als verurteilt betrachten. Alles andere wäre schon sehr außergewöhnlich.



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. Nach Feststellung der Personalien hätten die Beamten ihn schlicht und einfach in ein Taxi setzen und gehen lassen können, da er bis dahin ja absolut nichts strafrechtlich relevantes getan hatte.


Das ist letzten Endes wohl nicht die Aufgabe der Polizei, vermute ich mal. Besser wäre es wohl gewesen einfach cool zu bleiben und zu erklären was passiert:
"Wir nehmen Sie jetzt mit zur Wache - dort machen wir einen Alkoholtest, danach rufen wir Ihre Familie und Sie gehen nach Hause" oder irgend so was. Dann weiß man was kommt und hat keinen Grund Angst zu haben, dann sind Handschellen vielleicht nicht mal nötig. Der Typ hat wie auch immer einen Polizisten angegriffen, seinen Taser entwendet und auf einen Polizisten geschossen. Da wird man den Polizisten kaum dafür belangen können, wenn er zurück schießt.

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Hallo werter Staber,

der Vorschlag ist zwar gut, aber da die Beamten sich bereits im Besitz der Personalien befanden, bestand nur leider kein Grund ihn mit zur Wache zu nehmen. Brooks war bei Antreffen anscheinend am pennen, hatte nicht mal die Absicht zu fahren ...
Zur rechtlichen Bewertung: Das Losreißen war nach den erkennbaren Abläufen eine Verteidigungshandlung gegen eine unrechtmäßige Verhaftung, das Entwenden des Tasers eine überschießende Handlung, allerdings von strafrechtlicher Relevanz, möglicherweise eine Übersprunghandlung. Ein Verteidiger in den USA würde wahrscheinlich soweit gehen, selbst das Abfeuern des Tasers als Verteidigungshandlung zu klassifizieren. Brooks nutzte den Taser erst, ohne großartig damit zu drohen, als er erkannte, dass die Beamten mit gezogenen Waffen auf ihn zielten. Das kann man sogar so sehen. Denn die Beamten haben den Mann mit Schusswaffen bedroht, und zwar aufgrund des vorhergehenden Ablaufs, ihrer vorhergehenden Handlung, ebenfalls unrechtmäßig, wobei man das aufgrund des entwendeten Tasers auch andersherum auslegen könnte.
Man könnte die Verwendung des Tasers sogar als Notwehrhandlung ansehen. Der Polizist hat nicht zurückgeschossen, sondern war zu der Zeit rechtlich betrachtet der Angreifer. Um das wirklich korrekt beurteilen zu können, müsste man den Ablauf minutiös, Sekunde für Sekunde auseinander nehmen.
Wie auch immer die Beurteilung ausgehen würde, was auf gar keinen Fall geht, ist einen Unbewaffneten in den Rücken zu schießen. Dazu ist niemand und zu keiner Zeit berechtigt. Ein harter Staatsanwalt legt das in den USA mindestens als "Murder Second Degree" aus, also "Mord zweiten Grades", bei uns etwa Totschlag. Bei uns ginge das nicht, da der Mann noch bis ins Krankenhaus gelebt hat; da ginge nur Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch nach deutschem Recht hätte der Beamte kein Recht gehabt einen unbewaffnet Flüchtenden in den Rücken zu schießen. Auf die kurze Entfernung war es geradezu ein Muss auf die Beine zu zielen. Genau genommen hätte man gar nicht auf den Mann schießen dürfen, als der nicht mehr bewaffnet war. Es lag keinerlei Bedrohungssituation für die Beamten mehr vor. Somit war der Einsatz der Schusswaffe in dem Augenblick absolut unverhältnismäßig. Und, wie schon mehrfach betont, sieht es für den Vorsatz des Beamten ganz dumm aus, da er, insoweit ohne Grund, Brooks in den Rücken geschossen hat, und das sogar gleich zweimal. Da ist, wo auch immer, eine Bestrafung unausweichlich, wenn es nur irgendwie rechtsstaatlich zugehen soll. Es ist mir unbegreiflich, wie man darauf kommen kann, den Polizisten nicht belangen zu können ...

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Ganz so eindeutig ist die Rechtslage m. M. n. nicht. Ist es überhaupt gesichert, dass die Polizisten den Fliehenden auch noch in den Rücken geschossen haben oder wollten sie sich nur dagegen schützen, durch den Taser verletzt zu werden? In dem Falle wäre das nämlich sowohl nach amerikanischem als auch nach deutschem Recht Notwehr. Niemand muss auf das Leben eines Aggressors Rücksicht nehmen, wenn er nur durch die Tötung verhindern kann, dass er selbst verletzt wird. Das ist ausschließlich eine Frage der Erforderlichkeit. Das gilt ebenso für den Vorhalt, dass man ja auch ins Bein oder so schießen könne. Erstens wird so eine fein ziselierte Zufügung von Schussverletzungen von Fachleuten als generell ungeeignetes bzw. unzulängliches Verteidigungsmittel in solchen Situationen angesehen, selbst bei Messerstechern und Axtschwingern, zweitens hatte der Angreifer in diesem auch noch eine Distanzwaffe. Wieso sollte ihn eine Kugel im Bein davon abhalten, das Ding abzufeuern?

Und was die rechtswidrige Verhaftung betrifft: Wieso soll das eindeutig rechtswidrig sein? Was macht denn die deutsche Polizei, wenn sie einen Besoffenen aus einem Auto zieht? Pusten und dann laufen lassen? Den muss man selbstverständlich aus Gründen der Beweissicherung bzw. Blutabnahme vorläufig festnehmen.



Das ist nahezu gesichert. Wie gesagt konnte ich die vollständigen Filmaufnahmen sehen, in denen die tödlichen Schüsse erst als allerletzte Handlung nach dem Abfeuern des Tasers stattfanden.
Kurzfassung: Verfolgung des Flüchtenden mit gezogenen Waffen > Flüchtender hält kurz, dreht sich um, feuert den Taser ab, dreht sich wieder um und läuft weiter > dann erst, sehr kurz danach, fallen die zwei tödlichen Schüsse durch einen der zwei Beamten. Es handelt sich allerdings um Sekundenbruchteile. Wie gesagt, müsste man das eigentlich minutiös auseinander nehmen um zu einer klaren Beurteilung zu kommen.
Das braucht man aber deshalb nicht, weil nach den Gesetzen des US-Bundesstaats Georgia der Schusswaffen-Einsatz des Beamten so oder so verboten gewesen wäre. Wie ich schon geschrieben habe, darf der Schusswaffen-Einsatz in den meisten US-Staaten nur gegen tödliche Waffen ausgeübt werden, was zur dortigen Polizeiausbildung gehört. Genau das wurde hier von dem Beamten missachtet. Der Beamte hätte gar nicht schießen dürfen, da ein Taser in Georgia rechtlich nicht als tödliche Waffe gilt (auch im verlinkten Video erklärt). Damit dürfte die tödliche Handlung in jedem Fall rechtswidrig gewesen sein.

Video des Vorfalls, leider in der Bildqualität nicht ganz so gut wie die Aufnahme die ich gesehen habe, allerdings nicht aufzeichnen konnte:
https://www.youtube.com/watch?v=xqBKuVJJMTw

Eine Blutabnahme gibt es in Deutschland nur dann wenn einer das Pusten verweigert, oder der Test nicht eindeutig ist oder der Getestete das Ergebnis nicht akzeptiert, schon allein wegen des damit verbundenen körperlichen Eingriffs, der nicht ohne besonderen Grund erfolgen darf.
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Re: Zum letzten Fall Rayshard Brooks in Atlanta

Beitragvon AlexRE » Di 16. Jun 2020, 21:22

Excubitor hat geschrieben:Das braucht man aber deshalb nicht, weil nach den Gesetzen des US-Bundesstaats Georgia der Schusswaffen-Einsatz des Beamten so oder so verboten gewesen wäre. Wie ich schon geschrieben habe, darf der Schusswaffen-Einsatz in den meisten US-Staaten nur gegen tödliche Waffen ausgeübt werden, was zur dortigen Polizeiausbildung gehört. Genau das wurde hier von dem Beamten missachtet. Der Beamte hätte gar nicht schießen dürfen, da ein Taser in Georgia rechtlich nicht als tödliche Waffe gilt (auch im verlinkten Video erklärt). Damit dürfte die tödliche Handlung in jedem Fall rechtswidrig gewesen sein.



Wenn das so zuträfe, wäre das deutsche Notwehrrecht um Welten großzügiger gegenüber den Notwehr übenden Menschen, weil man nach unserem Notwehrrecht überhaupt keine physische Verletzung hinnehmen muss, um Rücksicht auf den Angreifer zu nehmen, solange keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Man muss nicht einmal wirtschaftliche Verluste in Kauf nehmen, von Bagatellbeträgen mal abgesehen. Es stellt sich immer nur die Frage, ob der Einsatz einer tödlichen Waffe geeignet und vor allem erforderlich war, um die Gefahr abzuwenden.

Ich kenne mich im amerikanischen Notwehrrecht zwar nicht so aus wie Du anscheinend, aber dass irgendjemand - und sei es ein Polizist - hinnehmen muss, durch einen Taser verletzt zu werden, wenn er das durch einen tödlichen Schuss abwenden kann und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, glaube ich erst, wenn ich ein entsprechendes Urteil des supreme court zu lesen bekommen. Eine Dienstanweisung eines Gouverneurs oder Bürgermeisters reicht mir dafür nicht, verfassungswidrigen Mist drückt auch das höchste amerikanische Gericht regelmäßig in die Tonne.
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Re: Zum letzten Fall Rayshard Brooks in Atlanta

Beitragvon Excubitor » Di 16. Jun 2020, 22:13

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Das braucht man aber deshalb nicht, weil nach den Gesetzen des US-Bundesstaats Georgia der Schusswaffen-Einsatz des Beamten so oder so verboten gewesen wäre. Wie ich schon geschrieben habe, darf der Schusswaffen-Einsatz in den meisten US-Staaten nur gegen tödliche Waffen ausgeübt werden, was zur dortigen Polizeiausbildung gehört. Genau das wurde hier von dem Beamten missachtet. Der Beamte hätte gar nicht schießen dürfen, da ein Taser in Georgia rechtlich nicht als tödliche Waffe gilt (auch im verlinkten Video erklärt). Damit dürfte die tödliche Handlung in jedem Fall rechtswidrig gewesen sein.



Wenn das so zuträfe, wäre das deutsche Notwehrrecht um Welten großzügiger gegenüber den Notwehr übenden Menschen, weil man nach unserem Notwehrrecht überhaupt keine physische Verletzung hinnehmen muss, um Rücksicht auf den Angreifer zu nehmen, solange keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Man muss nicht einmal wirtschaftliche Verluste in Kauf nehmen, von Bagatellbeträgen mal abgesehen. Es stellt sich immer nur die Frage, ob der Einsatz einer tödlichen Waffe geeignet und vor allem erforderlich war, um die Gefahr abzuwenden.

Ich kenne mich im amerikanischen Notwehrrecht zwar nicht so aus wie Du anscheinend, aber dass irgendjemand - und sei es ein Polizist - hinnehmen muss, durch einen Taser verletzt zu werden, wenn er das durch einen tödlichen Schuss abwenden kann und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, glaube ich erst, wenn ich ein entsprechendes Urteil des supreme court zu lesen bekommen. Eine Dienstanweisung eines Gouverneurs oder Bürgermeisters reicht mir dafür nicht, verfassungswidrigen Mist drückt auch das höchste amerikanische Gericht regelmäßig in die Tonne.


In dem Augenblick als er schoss, konnte er nicht mehr durch den Taser verletzt werden ... Und, wie mehrfach festgestellt, auch durch einen Polizeisprecher auf Video, trafen die zwei tödlichen Schüsse in den Rücken. Damit ist jede rechtliche Erwägung zugunsten des Schützen fast obsolet ... Wer sich einer direkten Gefahr gegenübersieht, trifft den Gegner nicht in den Rücken sondern von vorn ... Kein Mensch kann sich schneller drehen als eine Kugel fliegt. Folglich kann der Schütze erst geschossen haben, als der Getötete sich schon gedreht hatte ... Und jemanden von hinten zu erschießen ist nirgendwo Notwehr. Den Zusammenhang müsste die Verteidigung erst mal glaubhaft widerlegen oder zumindest begründete Zweifel der Jury daran wecken. Das wird schwierig, alles natürlich unter der Voraussetzung, dass es überhaupt eine Anklage gegen wird. Unter den gegebenen politischen Unruhen dürfte daran aber wohl eigentlich kein Zweifel bestehen. Ich glaube nicht, obwohl das eigentlich keine Rolle spielen darf (soweit die Theorie), das man dabei die gegenwärtige politisch-gesellschaftliche Situation ganz außen vor lassen kann. Wenn die keine Anklage erheben würden, bräche noch größerer Ärger los. Ich denke man wird dort über die Art der Anklage aus der Situation finden. Denn es ist nun mal ein riesen Unterschied, ob man nun wegen Mordes oder Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt wird. Und die Jury kann nun mal nur über das entscheiden, was angeklagt ist ...
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Polizist der Rayshard Brooks erschoss wegen Mordes angeklagt

Beitragvon Excubitor » Do 18. Jun 2020, 19:22

Tagesschau.de - "Todesschüsse in Atlanta - Ex-Polizist wegen Mordes angeklagt"
"Im Fall des in Atlanta bei einem Polizeieinsatz getöteten schwarzen Amerikaners Brooks muss sich ein inzwischen entlassener Beamter wegen Mordes verantworten. Ihm droht nun möglicherweise die Todesstrafe.

Nach dem Tod des schwarzen Amerikaners Rayshard Brooks nach einem Polizeieinsatz in der US-Metropole Atlanta hat die Staatsanwaltschaft einen der beiden Beamten wegen Mordes angeklagt. Der Polizist habe übermäßige Gewalt angewendet, obwohl Brooks sich in mehr als 40 Minuten der Unterhaltung mit den Polizisten nie als eine Bedrohung dargestellt habe, sagte Staatsanwalt Paul Howard.

Nach dem Tod des Mannes habe der nun angeklagte Polizist den am Boden liegenden Brooks zusätzlich getreten. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährungchance oder sogar die Todesstrafe. Der zweite beteiligte Polizist sei unter anderem wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, weil er sich auf die Schultern des Sterbenden gestellt habe, so die Anklage.

[...]

Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/brook ... e-101.html


Kommentar
Dem Staatsanwalt blieb bei Schüssen in den Rücken kaum eine andere Wahl.
Schon während ich das vollständige Bildmaterial zum Fall hatte ansehen können, hatte ich mich gefragt: Wieso tritt der Cop noch nach einem im Sterben liegenden. Das war teils hinter einem Autodach verborgen, aber anhand des Bewegungsablaufs des Körpers des Polizisten klar erkennbar. Da war ich ein klein wenig irritiert ...
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Weitere Seuchengefahr in China: Die Pest ist zurück

Beitragvon Excubitor » Di 7. Jul 2020, 18:24

Wunderweib - "PEST-Ausbruch in China: Jetzt ist auch noch diese Horror-Seuche zurück!"
"Nach dem Ausbruch des Coronavirus in China taucht jetzt auch noch die Beulenpest im Land wieder auf.
Erneute Hiobsbotschaft aus China: Anfang des Jahres nahm die Corona-Pandemie hier seinen Lauf, jetzt ist die Regierung wieder in Alarmbereitschaft. In der nordchinesischen Region Innere Mongolei warnen Behörden vor einer Ansteckung mit der Beulenpest, nachdem in der Stadt Bayannur bei einer Person eine Infektion nachgewiesen werden konnte, berichtet die staatliche Nachrichtenseite "China Daily".

Beulenpest: Warnung nach Infektionsfall in chinesischer Region
Neben der nachgewiesenen Infektion gebe es außerdem einen Verdachtsfall, heißt es in dem Bericht. Der infizierte Mann soll sich in einer Region aufgehalten haben, in der vorher bereits Fälle aufgetreten waren. Er wird im Krankenhaus behandelt und befindet sich der städtischen Gesundheitskommission zufolge in einem stabilen Zustand.

Bei dem Verdachtsfall handelt es sich laut der chinesischen Zeitung "Global Times" um ein 15-jähriges Mädchen, das zuvor direkten Kontakt mit einem von einem Hund getöteten Murmeltier gehabt haben soll. Die Beulenpest wird laut dem RKI vor allem durch Nager wie Ratten und Murmeltiere übertragen. Infizierte Nager können das Bakterium Yersinia pestis aber auch über Flöhe auf den Menschen übertragen.

[...]"

Ausführlich dazu siehe:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqgbZL


Kommentar
China mausert sich zum Seuchenherd Nr. 1 auf dieser Welt.
Der Vorfall ist ein dezenter Hinweis an alle, dass auch die Erkrankungen, die ausgerottet zu sein scheinen, jederzeit wieder auftreten können ...
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Re: Weitere Seuchengefahr in China: Die Pest ist zurück

Beitragvon Excubitor » Do 9. Jul 2020, 18:55

Excubitor hat geschrieben:Wunderweib - "PEST-Ausbruch in China: Jetzt ist auch noch diese Horror-Seuche zurück!"
"Nach dem Ausbruch des Coronavirus in China taucht jetzt auch noch die Beulenpest im Land wieder auf.
Erneute Hiobsbotschaft aus China: Anfang des Jahres nahm die Corona-Pandemie hier seinen Lauf, jetzt ist die Regierung wieder in Alarmbereitschaft. In der nordchinesischen Region Innere Mongolei warnen Behörden vor einer Ansteckung mit der Beulenpest, nachdem in der Stadt Bayannur bei einer Person eine Infektion nachgewiesen werden konnte, berichtet die staatliche Nachrichtenseite "China Daily".

Beulenpest: Warnung nach Infektionsfall in chinesischer Region
Neben der nachgewiesenen Infektion gebe es außerdem einen Verdachtsfall, heißt es in dem Bericht. Der infizierte Mann soll sich in einer Region aufgehalten haben, in der vorher bereits Fälle aufgetreten waren. Er wird im Krankenhaus behandelt und befindet sich der städtischen Gesundheitskommission zufolge in einem stabilen Zustand.

Bei dem Verdachtsfall handelt es sich laut der chinesischen Zeitung "Global Times" um ein 15-jähriges Mädchen, das zuvor direkten Kontakt mit einem von einem Hund getöteten Murmeltier gehabt haben soll. Die Beulenpest wird laut dem RKI vor allem durch Nager wie Ratten und Murmeltiere übertragen. Infizierte Nager können das Bakterium Yersinia pestis aber auch über Flöhe auf den Menschen übertragen.

[...]"

Ausführlich dazu siehe:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqgbZL


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China mausert sich zum Seuchenherd Nr. 1 auf dieser Welt.
Der Vorfall ist ein dezenter Hinweis an alle, dass auch die Erkrankungen, die ausgerottet zu sein scheinen, jederzeit wieder auftreten können ...


Die letzten Infos zu der Rückkehr der Beulenpest in China:

FOCUS ONLINE Gesundheit - "Bereits mehrere Fälle - Beulenpest in China ausgebrochen: Behörden treffen Sicherheitsvorkehrungen"
"Donnerstag, 09.07.2020, 19:04
Mitten in der Corona-Pandemie kommt eine Hiobsbotschaft aus China – in einer nordchinesischen Region ist die Beulenpest ausgebrochen. Auch hier überträgt der Erreger sich vom Tier auf den Menschen. Die Behörden sind nun in Alarmbereitschaft.

In der nordchinesischen Region Innere Mongolei wurde am Sonntag bei einem Hirten die Beulenpest nachgewiesen. Die örtlichen Gesundheitsbehörden haben daraufhin sofort die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Der Hirte sei in stabilem Zustand und werde in einem Krankenhaus in Bayannur behandelt, teilte die städtische Gesundheitskommission mit.

Kein Verzehr von Murmel- und Nagetieren
Ursprung der Erkrankung sind Murmeltiere und Nagetiere. Deshalb sprachen die dortigen Behörden bis Jahresende ein Verbot für das Jagen und den Verzehr von Tieren aus, die den Bazillus übertragen können.

Zudem wurde die Bevölkerung der autonomen Region aufgefordert, tote oder kranke Nagetiere zu melden. Infizierte Nager, insbesondere Ratten, können den Pest-Erreger Yersinia pestis auch über Flöhe auf den Menschen übertragen.

[...]

Beulenpest: Immer wieder tödlicher Verlauf trotz Behandlung
Einzelne Fälle von Beulenpest werden aus China immer wieder gemeldet. Im November vergangenen Jahres wurden in Nordchina vier Fälle von Beulen- und Lungenpest binnen eines Monats registriert. Die örtlichen Behörden setzten daraufhin weiträumig Gift gegen Ratten und Flöhe ein.

Obwohl die Pest behandelt werden kann, verläuft sie in China immer wieder tödlich: Nach Angaben der nationalen Gesundheitskommission starben zwischen 2014 und September 2019 fünf Menschen an der Krankheit.

Im letzten Jahren kam es immer wieder weltweit zu Ausbrüchen der Beulenpest – unter anderem in Indien, Peru, Madagaskar und im Kongo. Laut Angaben der WHO werden jährlich 1000 bis 2000 Fälle weltweit gemeldet."

Mehr dazu auf:
https://www.focus.de/gesundheit/news/be ... 82713.html


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Siehe Zitat ...
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Drastisch ansteigende Zahl an Morden in New York

Beitragvon Excubitor » Di 28. Jul 2020, 20:10

Tagesspiegel - "Zahl der Morde um 30 Prozent gestiegen: Gewaltwelle in New York – eine Folge der Corona-Pandemie?"
"[...]

Über die Ursachen der Gewaltwelle in der US-Ostküstenmetropole wird gerätselt. Es ist der dritte Ausbruch, der New York und andere Städte in den USA in diesem Jahr beschäftigt: Zuerst kam das Coronavirus, dann die landesweit geteilte Wut über Rassismus und Polizeigewalt - und nun steigt die Zahl der Schießereien und Morde deutlich. Dabei könnten alle Entwicklungen zusammenhängen.

Die Zahlen, die viele New Yorker in den letzten Wochen schockiert haben und an längst vergangene Zeiten erinnern, sind jedenfalls eindeutig: Im Juni 2020 erhöhte sich die Zahl der Vorfälle mit gefallenen Schüssen in der Acht-Millionen-Metropole im Vergleich zum Vorjahr von 89 auf 205 - ein Anstieg von 130 Prozent. Die Zahl der Morde kletterte mit 39 Toten um 30 Prozent.

[...]"

Mehr dazu unter der Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/c ... li=BBqg6Q9


Kommentar
Mag sein, dass die Corona-Pandemie mit ein Auslöser für das alles gewesen ist, aber sicher nicht der Grund. Es dürfte klar sein, dass sich dort jetzt seit langem festgesetzte und aufgestaute Probleme sowie schwelende Konflikte nunmehr entladen ...
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Kinder sind nicht immer nur Opfer ...

Beitragvon Excubitor » Do 30. Jul 2020, 21:54

FOCUS ONLINE Video Wissen - "Tierschützer stellen Strafanzeige - "Kinder prügeln mit Metallnapf auf Familienhund ein - warum Peta das Video jetzt zeigt"
"Es sind verstörende Aufnahmen, mit denen die Tierschutzorganisation Peta an die Öffentlichkeit geht. Die Bilder zeigen, wie ein Mädchen mit einem Metallnapf auf den Kopf eines Labradors einschlägt. Der Vorfall ereignete sich in der Gemeinde Harztor in Thüringen – und beschäftigt nun wohl auch die Poilzei.

Immer wieder duckt sich der Hund weg und wischt sich mit der Pfote über das Gesicht. Wehrlos muss er die Qualen über sich ergehen lassen. Weglaufen kann der Hund nicht, da er im Garten der Familie festgebunden ist.

Anzeige gegen Eltern erstattet
Das Video ist Anfang Juli entstanden. Augenzeugen hatten es aufgenommen und anschließend Tierschutzverein und Polizei informiert. „Peta“ hat zudem bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Eltern erstattet und fordert die Erwägung eines Tierhalteverbots.

[...]"

Mehr unter der Quelle:
https://www.focus.de/wissen/natur/tiere ... 67008.html


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Das Alter der Kinder ist leider anhand des Videos nicht genau feststellbar. Auch wenn das keine Entschuldigung sein soll, bin ich mir nicht sicher, ob das Mädchen genau ermessen kann was sie dem Hund da für Schmerzen zufügt. Und der Hund ist sogar zum beißen noch zu jung oder seine nachrangige Position Rudel-Verhältnis zu den Kindern wurde ihm schon beigebracht... Jedenfalls eine unselige Kombination.
Normal scheint das Verhalten der Kinder allerdings nicht, auch wenn der Tritt des kleinen Jungen gegen den Hund wohl eher eine Mitläuferhandlung darstellt. Die Ausdauer und Intensität des Fehlverhaltens des Mädchens allerdings sollte therapeutisch streng hinterfragt werden, was auch letztlich einen Schatten auf die Erziehungsfähigkeit oder überhaupt das Verhalten der Eltern werfen könnte ... Für gewöhnlich sind Kinder dieses Alters gegenüber Tieren eher mitfühlend und empathisch eingestellt. Das scheint schon ein Ausreißer-Vorfall zu sein.
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