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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

BeitragVerfasst: So 24. Jan 2016, 11:50
von maxikatze
Gefasst!

Der 58-Jährige sei am Samstagmittag festgenommen worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln mit. Der Mann hatte sich zuvor ein Fahrrad gekauft.

weiterlesen: http://web.de/magazine/panorama/entfloh ... n-31302110

Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

BeitragVerfasst: So 24. Jan 2016, 12:11
von Sonnenschein+8+
maxikatze hat geschrieben:Gefasst!

Der 58-Jährige sei am Samstagmittag festgenommen worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln mit. Der Mann hatte sich zuvor ein Fahrrad gekauft.

weiterlesen: http://web.de/magazine/panorama/entfloh ... n-31302110


Gott sei gedankt!

Erste Urteile zum "Rotherham-Missbrauch"

BeitragVerfasst: Fr 26. Feb 2016, 18:27
von Excubitor
SZ.de - "Jahrzehntelange Haftstrafen für Kindesmissbrauch"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=AAaxdRI

Kommentar
Und so sehen gute Urteile aus, Ein solches wäre in Deutschland gar nicht möglich, da, wie schon dws öfteren erwähnt, wegen der viel zu geringen Höchststrafanndrohung gar keine einigermaßen gerechten Urteile für andere schwere Straftaten ausgesprochen werden können...

Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

BeitragVerfasst: Fr 26. Feb 2016, 22:42
von AlexRE
Excubitor hat geschrieben:SZ.de - "Jahrzehntelange Haftstrafen für Kindesmissbrauch"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=AAaxdRI

Kommentar
Und so sehen gute Urteile aus, Ein solches wäre in Deutschland gar nicht möglich, da, wie schon dws öfteren erwähnt, wegen der viel zu geringen Höchststrafanndrohung gar keine einigermaßen gerechten Urteile für andere schwere Straftaten ausgesprochen werden können...


Dafür hätten sie in Deutschland die höchstmögliche Zeitstrafe von 15 Jahren erhalten:

Die Geschworenen hatten die Brüder zwei Tage zuvor zum Beispiel der Vergewaltigung und Misshandlung mehrerer Mädchen, teils über Jahre hinweg, für schuldig befunden. Die Frauen wurden unter anderem wegen Freiheitsberaubung verurteilt.


Ich bin mir nicht so sicher, dass es eine gute Idee ist, einen 20 - jährigen Verbrecher zu 35 Jahren Knast zu verurteilen und ihn mit 55 wieder auf die Menschheit loszulassen. Wahrscheinlich weiß der dann mit seinem Restleben nicht viel mehr anzufangen als weitere Verbrechen zu begehen. Da würde ich eher für eine niedrigere Zeitstrafe wie in Deutschland plädieren, dafür aber Schwerverbrecher, die man nach menschlichem Ermessen nicht als künftig ungefährlich einstufen kann, in eine effektiv lebenslängliche Sicherungsverwahrung ohne Strafcharakter nehmen. Jedenfalls ist es für mich indiskutabel, den Schutz von Mördern vor angeblichen Verletzungen ihrer Menschenwürde durch lebenslänglichen Freiheitsentzug als Spitzenleistung des humanen Rechtsstaats bzw. der Zivilisation schlechthin zu feiern und gleichzeitig die Opfer freigelassener Mörder als Kollateralschaden der Menschenrechtsherrlichkeit abzuhaken. Das ist einfach nur widerwärtige Heuchelei.

Lösungsvorschlag

BeitragVerfasst: Fr 26. Feb 2016, 22:56
von Excubitor
AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:SZ.de - "Jahrzehntelange Haftstrafen für Kindesmissbrauch"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... li=AAaxdRI

Kommentar
Und so sehen gute Urteile aus, Ein solches wäre in Deutschland gar nicht möglich, da, wie schon dws öfteren erwähnt, wegen der viel zu geringen Höchststrafanndrohung gar keine einigermaßen gerechten Urteile für andere schwere Straftaten ausgesprochen werden können...


Dafür hätten sie in Deutschland die höchstmögliche Zeitstrafe von 15 Jahren erhalten:

Die Geschworenen hatten die Brüder zwei Tage zuvor zum Beispiel der Vergewaltigung und Misshandlung mehrerer Mädchen, teils über Jahre hinweg, für schuldig befunden. Die Frauen wurden unter anderem wegen Freiheitsberaubung verurteilt.


Ich bin mir nicht so sicher, dass es eine gute Idee ist, einen 20 - jährigen Verbrecher zu 35 Jahren Knast zu verurteilen und ihn mit 55 wieder auf die Menschheit loszulassen. Wahrscheinlich weiß der dann mit seinem Restleben nicht viel mehr anzufangen als weitere Verbrechen zu begehen. Da würde ich eher für eine niedrigere Zeitstrafe wie in Deutschland plädieren, dafür aber Schwerverbrecher, die man nach menschlichem Ermessen nicht als künftig ungefährlich einstufen kann, in eine effektiv lebenslängliche Sicherungsverwahrung ohne Strafcharakter nehmen. Jedenfalls ist es für mich indiskutabel, den Schutz von Mördern vor angeblichen Verletzungen ihrer Menschenwürde durch lebenslänglichen Freiheitsentzug als Spitzenleistung des humanen Rechtsstaats bzw. der Zivilisation schlechthin zu feiern und gleichzeitig die Opfer freigelassener Mörder als Kollateralschaden der Menschenrechtsherrlichkeit abzuhaken. Das ist einfach nur widerwärtige Heuchelei.


Das ganze Problem wäre relativ einfach dadurch zu beseitigen, dass man die grds. Höchststrafandrohung auf 25 Jahre hochsetzt, was einigermaßen allen bisherigen Unzulänglichkeiten vertretbare Lösungsmöglichkeiten eröffnen würde. Einzig und allein der politischen Täterschutz-Kultur in unserem Land ist es zu verdanken, dass sich das politisch wohl derzeit nicht durchsetzen ließ.

Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

BeitragVerfasst: Fr 26. Feb 2016, 23:09
von AlexRE
Das Hauptproblem ist das Lebensrecht und damit auch die Menschenwürde (die durch Einschränkungen des Lebensrechts verletzt wird) der Opfer freigelassener Schwerverbrecher. Dem kommt man durch eine Erhöhung der maximal zulässigen Zeitstrafe auf 25 Jahre kaum bei ...

Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

BeitragVerfasst: Sa 27. Feb 2016, 09:26
von Sonnenschein+8+
ALexRE hat geschrieben:
Ich bin mir nicht so sicher, dass es eine gute Idee ist, einen 20 - jährigen Verbrecher zu 35 Jahren Knast zu verurteilen und ihn mit 55 wieder auf die Menschheit loszulassen. Wahrscheinlich weiß der dann mit seinem Restleben nicht viel mehr anzufangen als weitere Verbrechen zu begehen. Da würde ich eher für eine niedrigere Zeitstrafe wie in Deutschland plädieren, dafür aber Schwerverbrecher, die man nach menschlichem Ermessen nicht als künftig ungefährlich einstufen kann, in eine effektiv lebenslängliche Sicherungsverwahrung ohne Strafcharakter nehmen. .


sehr gut Geschrieben

Bild

Ich stimme dir zu. Die meisten die haben schon Probleme wenn sie nach 5 Jahren Knast Aufenthalt raus kommen. Das sind Kleinkriminelle und wenn sie draußen sind machen sie wieder eine Straftat oder mehrere weil sie draußen nicht mehr klar kommen. Und Vergewaltiger Mörder usw. Die MÜSSEN Hinter Schloss und riegel bleiben IHR Leben lang. Wie kommen die Leute nur auf solche Ideen solche Leute nach 20 Jahren frei zu lassen? Verstehe ich nicht.

Und noch ein guter Entschluss zur Causa Rotherham

BeitragVerfasst: Sa 27. Feb 2016, 16:35
von Excubitor
DIE WELT - "Straftätern droht Verlust der Staatsbürgerschaft"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/po ... li=AAaxdRI

Anm.: Ein Verfahren, das hier für Kriminelle mit Migrationshintergrund auch längst überfällig ist... Hier werden Staatsbürgerschaften an nahezu jeden förmlich "verschenkt". Dann muss auf der Gegenseite auch dafür gesorgt werden, dass man diese bei schwerwiegenden Verbrechen ohne großes Aufheben wieder verlierebn kann. Aber, wir erinnern uns nur allzu gut : Täterschutz geht ebenfalls über alles in Deutschland, dem Asozial-Staat.

Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

BeitragVerfasst: So 28. Feb 2016, 18:39
von maxikatze
Familiendrama in Indien: Ein Mann tötet 14 Mitglieder seiner Familie, darunter seine Ehefrau und Eltern.


weiterlesen http://web.de/magazine/panorama/toetet- ... n-31381540

Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

BeitragVerfasst: So 28. Feb 2016, 18:50
von Excubitor
AlexRE hat geschrieben:Das Hauptproblem ist das Lebensrecht und damit auch die Menschenwürde (die durch Einschränkungen des Lebensrechts verletzt wird) der Opfer freigelassener Schwerverbrecher. Dem kommt man durch eine Erhöhung der maximal zulässigen Zeitstrafe auf 25 Jahre kaum bei ...


Ist meinerseits auch gar nicht beabsichtigt. Die geforderte Erhöhung auf 25 Jahre dient ausschließlich den mehrfach genannten Zielsetzungen einer etwas besseren, ausgleichenderen Gerechtigkieit gegenüber den Opfern und der dadurch eröffneten Möglichkeit schwere Straftatan untereinander in der Strafzumessung sachgerechter gewichten zu können. Opfer von Tötungsdelikten hatten auch ein lebensrecht, das hier völlig missachtet wird. Was soll das bitte für eine Gerechtigkeit sein, jemanden, der eine junge Frau mit einer durchscnittlichen Lebenserwartung von davor noch mehr als 50 Jahren, vergewaltigt und in Verdeckungsabsichtm getötet, also ermordet hat, nur für 15 Jahre seiner Freiheit zu entziehen...