...wahrscheinlich nur ein Bußgeld für den VerantwortungslosenFOCUS ONLINE Gesundheit - "Corona-Pandemie - Leiter kam infiziert zur Arbeit, Hälfte der Mitarbeiter ungeimpft: Jetzt 11 Tote nach Altenheim-Ausbruch""Montag, 01.11.2021, 16:33
Nach dem Corona-Ausbruch in einem Seniorenheim in Schorfheide am Werbellinsee hat sich die Zahl der Toten auf elf erhöht.
Das teilte der Landkreis Barnim am Montag mit. Zunächst hatte die "B.Z." berichtet. Zudem seien 44 Bewohner und 15 Mitarbeitende der Einrichtung im Ortsteil Altenhof an Covid-19 erkrankt, berichtete Landkreissprecher Robert Bachmann der dpa.
Die betroffenen Heimbewohner seien alle über 80 Jahre alt gewesen und hätten Vorerkrankungen gehabt. Seinen Angaben zufolge liege
laut Amtsärztin Heike Zander die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung bei lediglich etwa 50 Prozent. Gegen den Leiter der Senioren-Einrichtung sei ein Bußgeldverfahren verhängt worden, weil er
nach einem positiven Testergebnis das Heim nochmals betreten hatte. Die Ursache für den Ausbruch sei aber noch unklar."
Siehe dazu die Quelle:
https://www.focus.de/gesundheit/news/co ... GESUNDHEITKommentar
Wenn man ihm eine Weiterverbreitung nachweist, ist das eine Straftat nach § 75 Abs.3 IfSG.
Und genau das ist auch die Schwachstelle dieser Vorschrift des Infektionsschutzgesetzes.
Das muss ganz klar geändert und als Gefährdungsdelikt ausgestaltet werden, sodass schon
die Gefährdung der Gesundheit anderer für eine Strafbarkeit reicht. So wird man derartig
verantwortungsloses Handeln in der Bevölkerung nie minimieren können.