AlexRE hat geschrieben:maxikatze hat geschrieben:Auch wenn Kohl nicht immer alles richtig gemacht hat - ich denke dabei an die Schwarzgeldkonten - war er es, der mit seinem 10-Punkte-Programm einen großen Beitrag zur Überwindung der Teilung Europas geleistet hat. Was nachfolgende Politiker Jahre später daraus machten, ist bekannt. Ich bezweifle, ob die jetzige Europa-Politik seine Zustimmung fand.
Zunächst einmal hat Kohl auf denkbar undemokratische sowie verfassungsrechtlich fragwürdige Art und Weise (siehe den obigen Beitrag von Excubitor) "sein" europäische Projekt an den Souveränitätsrechten des deutschen Volkes vorbei durchgesetzt und damit mit einem schweren Makel behaftet. Dass seine Nachfolger Fehler machen würden, war für ihn vorhersehbar. Wenn diese Fehler die weitere europäische Einigung gefährden können, dann auch wegen der demokratischen Defizite des bisherigen Einigungsprozesses. Ein mögliches Scheitern würde mithin auch auf das Konto von Kohl gehen.
Ja, es wurden bei der Wiedervereinigung große Fehler gemacht. Einer davon war, Rückgabe vor Entschädigung. Ein beispielloser Vorgang, den es in der Geschichte nie zuvor gegeben hat.
Aber wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, war es Merkel, die den Artikel 146, der ja ursprünglich als Übergang gelten sollte, vehement den neuen Artikel des GG verteidigte:
„Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz definitive und abschließende gesamtdeutsche Verfassung geworden, denn durch Beitritt und Einigungsvertrag ist über das Grundgesetz entschieden worden, die deutsche Einheit bedingt keine neue Verfassung.“
Bis 3. Okt. 1990 galt:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Seit 1992:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.