Excubitor hat geschrieben:FOCUS ONLINE Politik - "Gerichtsentscheid in ThüringenSpektakuläres Corona-Urteil: Richter nennt Lockdown "katastrophale Fehlentscheidung"
Freitag, 22.01.2021, 20:46
Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Auflagen verstoßen hatte. FOCUS Online liegt das hochbrisante Urteil vor. Es stuft das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein - und stellt damit die gesamte deutsche Lockdown-Politik infrage.
Manche Sätze dieses Gerichtsurteils muss man zweimal lesen. Nicht, weil sie juristisch so kompliziert wären, sondern weil sie politisch hochbrisant sind. Sie wirken direkt hinein in die aktuelle Debatte um Rechtmäßigkeit und Sinn staatlicher Schutzmaßnahmen im Kampf gegen Corona.
Dabei widersprechen die richterlichen Feststellungen zu großen Teilen der vorherrschenden Meinung von Wissenschaft und Politik - und dürften deshalb für viele Menschen überraschend kommen. Einige werden den Aussagen zustimmen und sich in ihrer Kritik am Kurs der Regierung bestätigt sehen. Andere werden die Argumentation des Gerichts nur schwer nachvollziehen können -- und hoffen, dass das Urteil gekippt wird.
Sehen sie die Details zum Urteil unter der Quelle:
https://www.focus.de/politik/thueringer ... 99284.html
Kommentar
Nun. das Urteil erklärt, warum ein Mann nur Amtsrichter ist, der eigentlich gar kein Richter sein dürfte, was allerdings
im Bereich der Amtsgerichte keine absolute Ausnahme darstellt. Da habe ich während meiner Ausbildung unter
Amtsrichtern mindestens ebenso heftige Ausreißer kennen gelernt, weshalb man sich die Frage stellen müsste, ob die Juristenausbildung in Deutschland
die international ohnehin nicht zu den besseren gehört, nicht einer dringenden Reform bedarf.
Wer ein Urteil fällt, das die realistische Tatsacheneinschätzung der ausgewiesenen Fachleute konsequent missachtet,
sollte sich jedenfalls glücklich schätzen, nicht in der Owi-Abteilung eines Strafgerichts arbeiten zu müssen.
Das kommt davon, wenn man wichtige Regeln nicht durch Parlamentsgesetze, sondern durch Rechstverordnungen, die von der Exekutive geschaffen werden, festlegen lässt. Ein Parlamentsgesetz hätte dieser abgedrehte Amtsrichter nicht einfach als verfassungswidrig beiseite schieben können, sondern dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen. Sonst hätte er nämlich eine Rechtsbeugung begangen und sich selbst aus dem Ring genommen.
Rechtsverordnungen der Regierung darf er aber für verfassungswidrig erklären und seine politischen Halluzinationen in die Öffentlichkeit brüllen. Die "systemkritischen" (verfassungsfeindlichen) Coronaleugner wird`s freuen.