Excubitor hat geschrieben:maxikatze hat geschrieben:...grundsätzliche Werteordnung ...
Was ist denn eine grundsätzliche Werteordnung? Dass alle gleich behandelt werden sollen?
Die grundsätzliche Werteordnung besteht zum Beispiel darin, dass der Schutz von Leib, Leben und
körperlicher Unversehrtheit, so die Allgemeinheit bedroht ist, finanziellen Interessen und mehr oder
weniger unbedeutenden Interessen persönlicher Freiheitsgestaltung wie konkret "Partymachen" oder
Urlaubsreisen, die unter die ebenfalls grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte fallen, grundsätzlich
vorrangig ist.
Es gibt eine grundsätzliche Rangfolge der Grundrechte nach ihrer Wertigkeit gestaffelt, die nur in
Ausnahmefällen durchbrochen werden darf und auch wird, wie man in der Pandemie häufiger erleben
durfte. Wobei das dann allerdings nicht wirklich ein Durchbrechen der Rangfolge ist, wenn Gerichte die
anderen Grundrechte als schützenswert ansehen, wo der Gesundheitsschutz gewährleistet werden kann.
Dann ist Letzterer nicht nachrangig, sondern eben erfüllt, so dass die anderen Freiheitsrechte geschützt
werden und ihre Wirkung entfalten können, indem es diesbezüglich gerichtlich "verordnete" Erlaubnisse
gegenüber staatlichen Einschränkungen gibt.
Grundrechte sind immer nur Rechte gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Personen oder privaten
Institutionen.
Müssen wir uns keine Gedanken um die Selbstverantwortung für die persönliche Gesundheit machen? Sondern sich alle darauf verlassen, dass der Staat die Entscheidung notfalls gegen die Volkswirtschaft trifft? Nein, für unsere Gesundheit sind wir selber verantwortlich - kein Arzt und auch kein Krankenhaus. Mediziner können lediglich mit ihrem Wissen mit Krankheiten umgehen und wenn möglich, heilen.
Darf überhaupt ein Grundrecht über ein anderes gestellt werden?
Ganz sicher hat in Notfällen oder Katastrophen das Leben einen höheren Stellenwert. Aber ist das in jedem Fall so?
Müssen ältere Menschen um jeden Preis geschützt werden, wenn durch entstandene seelische Belastungen Menschen in den Selbstmord oder massenhaft in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden?
Dürfen in einer Demokratie Maßnahmen getroffen werden, die eine Volkswirtschaft dermaßen schädigen? Wird damit nicht deren Menschenwürde beschädigt, die es betrifft? Darf ihnen die Lebensgrundlage entzogen werden?
Hatte Wolfgang Schäuble recht, als er in einem Interview im Tagesspiegel sagte:
„Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig.“ ?
Ich fürchte, das Problem bleibt ungelöst.