AlexRE hat geschrieben:....
Ja klar, nachdem die verbotenen Terrorbanden Rechtsmittel eingelegt haben. Wie soll man denn sonst vorgehen? Erstmal braucht man einen anfechtbaren Verwaltungsakt, dann können Gerichte entscheiden.
Bundesverwaltungs-Gericht hat das „Compact“-Verbot vorläufig aufgehoben. Eine Ohrfeige für Faeser?! Wenn es dabei bleibt, sollte sie ihren Schreibtisch räumen.
Wem auch in Sachen Messerkriminalität nichts anderes als ein Messerverbot in der Öffentlichkeit einfällt, und keine anderen probaten Mittel einfallen, ist für ein politisches Amt sowieso nicht geeignet.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... sitesearch
Bezüglich der Meinungs- und Redefreiheit haben jüngst einige Politiker vor den Gerichten bis in die höheren Instanzen eine Klatsche bekommen.