... gekürzt ...aber wenn das Bundesinnenministerium selbst das Verfahren einleitet, wählen sie natürlich den Rechtsweg nach § 3 Vereinsgesetz.
Hat die Legislative ein Verfahren einleiten lassen oder hat sie par ordre de mufti die Judikative umgangen? Ich stolpere über Letzters.
Artikel 9 GG besagt:
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. Egal gegen wen sich diese Aktion richtet - sie schreit zum Himmel. Ich habe die Bonner Republik immer für den besseren Staat gehalten, als die DDR, weil er ein Rechtsstaat war. In der DDR war "Staatsfeindliche Hetze" eine Straftat. Ist es wieder soweit?
Falls der Staat sich mehr Macht herausnimmt, als ihm zusteht, dann Gute Nacht Deutschland. Das tut er eigentlich ja schon mit der Migration, die uns total überfordert.
Das GG schützt auch die Bürger vor einem übergriffigen Staat. Sollte er zumindest.
Übrigens - Wer hat der Presse die Info gegeben, dass morgens früh die Beamten an Elsässers Haustür klingeln werden, damit die Reporter live dabei sein können? Rechtlich war das schon sehr fragwürdig.
Bin gespannt was Rechtsanwalt Steinhöfel vor Gericht erreicht. Der lässt sich nicht so leicht abspeisen.