dpa - "Gericht: Schüler muss vorerst keine Maske in Schule tragen""Ein Kieler Schüler, der gegen das Tragen einer Maske im Unterricht Widerspruch eingelegt hat, muss die Mund-Nasen-Bedeckung vorerst nicht aufziehen. Der Widerspruch habe aufschiebende Wirkung, weswegen die Verpflichtung ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt werden könne, stellte das Verwaltungsgericht in Schleswig am Mittwoch fest. Für andere Schülerinnen und Schüler hat die Entscheidung den Angaben zufolge keine unmittelbaren Auswirkungen. (Az.: 9 B 23/20)
In Schleswig-Holstein gibt es die Empfehlung, Masken auch im Unterricht zu tragen. Das Gericht hatte die im Hygienekonzept der Schule enthaltene Verpflichtung, eine entsprechende Bedeckung zu benutzen, als Verwaltungsakt eingestuft. Die Verpflichtung greife in relevanter Weise in das Grundrecht der Schüler auf allgemeine Handlungsfreiheit ein.
Gegen diesen Verwaltungsakt habe der Schüler Widerspruch eingelegt, dem kraft des Gesetzes aufschiebende Wirkung zukomme, hieß es. Zu der Frage, ob die Anordnung der Maskenpflicht und der damit verbundene Grundrechtseingriff selbst rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig sei, äußerte sich das Gericht nicht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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Solche Urteile tragen unglaublich zur Zufriedenheit im Unterrichtsablauf bei ...
Darüber hinaus scheint der Gesundheitsschutz so manchem Richter an einem bestimmten Körperteil vorbei zu gehen ...
Das Chaos nimmt seinen Lauf und bestraft werden letztlich alle.