Tagesspiegel -"Von Bußgeldern bis Zwangstest: Was Verweigerern beim Reisen droht""[...]
Am klarsten ist die Regel für Autofahrer. Innerhalb des eigenen Pkw können die deutschen Bürger zwar machen, was sie wollen. Doch schon beispielsweise beim Aussteigen auf Autobahnparkplätzen gilt das, was auch sonst an der frischen Luft gilt: Abstand halten. In Toilettengebäuden oder Raststätten kommt dann noch die Maskenpflicht hinzu – analog zu Supermärkten.
Gleiches gilt seit Ende April auch für Tankstellen. So schreibt es der ADAC vor.
Keine klare Zuständigkeit bei BahnfahrtenKomplizierter wird es im Fernverkehr mit Bus und Bahn. Denn dort befinden sich die Bürger nicht in privaten Verkehrsmitteln, sondern im öffentlichen Raum. Und in diesem gilt seit Mitte Mai die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Wer sich nicht daran hält, kann beim nächsten Halt des Busses oder der Bahn verwiesen werden – unter Umständen auch unter Mithilfe der Bundespolizei.
Bahnchef Richard Lutz setzt allerdings lieber auf Einsicht und Kommunikation: „Überzeugung und Appell an die Verantwortung stehen vor der Bestrafung.“ Falls das nicht wirke, hole die Bundespolizei uneinsichtige Fahrgäste am nächsten Bahnhof aus dem Zug, was aber nur selten vorkomme. Genau Zahlen gibt es nicht.
Die Bundespolizei greift allerdings laut eigener Aussage erst ein, wenn es im Streit um das Maskentragen zu einem „Konflikt kommt, der eine Gefahr für den Bahnverkehr darstellt“. Sie sieht sich „nicht für die Einhaltung von Gesundheitsvorschriften der Länder zuständig“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kürzlich.
Die Deutsche Bahn ihrerseits hatte erklärt, dass sie für die „Ahndung von Verstößen“ die zuständigen Behörden in der Pflicht sehe. Die Bahn selbst sei „als Unternehmen nicht befugt, Verstöße gegen staatliche Vorschriften zu sanktionieren“.
Da die Maskenpflicht auf eine Vereinbarung der Länder zurückgehe, liege die Verantwortung bei den Landesbehörden. Das bestätigt auch das Innenministerium. Die Bundespolizei sei „für die Sicherheit im Bahnverkehr zuständig, die Länderpolizeien für Verstöße gegen die Corona-Verordnungen der Länder im Übrigen“.
Bußgelder können also weder die Mitarbeiter der Deutschen Bahn noch die Bundespolizisten verhängen. Wie hoch das Bußgeld ist, richtet sich außerdem danach, wo sich der Fernverkehrszug befindet.
Fährt ein ICE von Köln nach Berlin, empfängt den des Zuges verwiesenen Maskenverweigerer je nach Lage die Landespolizei in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Berlin. In all diesen Ländern gibt es allerdings unterschiedliche Bußgeldkataloge für Verstöße gegen Corona-Regeln.
Für den bahnpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Matthias Gastel, ist das nicht akzeptabel. Er fordert eine „klare Zuständigkeit der Bundespolizei“, damit diese das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Fernverkehrszug kontrollieren und durchsetzen könne. „Bei notorischen Maskenverweigerern muss die Bundespolizei den Ausschluss von der weiteren Beförderung bereits im Zug feststellen und durchsetzen können“, sagt er.
Zudem brauche es auf Bundesebene eine Rechtsgrundlage zur Verhängung von Bußgeldern durch die Bundespolizei, dafür müsse Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sorgen.Verweigerern an Flughäfen droht ZwangstestEine Maskenpflicht gibt es auch im Flugzeug, völlig unabhängig vom Reiseziel, und an deutschen Flughäfen. Wer sich dieser widersetzt, kann von der Bundespolizei, die für die Sicherheit an deutschen Flughäfen zuständig ist, aus dem Gebäude entfernt werden. Wie für Maskenverweigerer im Flugzeug gilt, dass ihnen Bußgelder drohen.
Für den bald obligatorischen Corona-Test ist entscheidend, von welchem Ort Reisende zurückkehren. Derzeit müssen sich Reiserückkehrer, die in Risikogebieten mit hohen Infektionszahlen waren, direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich beim Gesundheitsamt melden. Welche Länder das sind, steht auf einer Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI). Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.
Noch in dieser Woche soll eine Testpflicht greifen. Dann soll gelten: Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder binnen 72 Stunden nach der Einreise. Bis ein negatives Ergebnis da ist, muss man in Deutschland in häusliche Quarantäne.
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Mehr dazu unter:https://www.msn.com/de-de/nachrichten/c ... li=BBqg6Q9Kommentar
Das Chaos um die Sanktionierung von Verweigereren im Bahnverkehr zeigt das Ausmaß des Versagens in der Frage der öffentlichen Sicherheit der Bürger bei Verstößen gegen Infektionsschutzrecht. Seit Mitte Mai gelten die Regeln, von denen man auch seit genau diesem Zeitpunkt weiß, dass man sie würde durchsetzen müssen. Seit rund einem Vierteljahr ist also nichts geschehen um hier eine einheitliche Regelung zu schaffen, außer größtenteils richtigen Hinweisen auf mangelnde Kompetenz in der Frage, viel Gerede wenig Handlung, mit der Folge, dass das Risiko für Reisende durch steigende Zahlen von Verweigerern immer höher wird.