Der Typ steht unter dem Verdacht, in Tunesien an einem Terroranschlag mit 20 Toten beteiligt gewesen zu sein ...
Juristisches Tauziehen
Abschiebehaft für Haikel S. wird verlängert
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S. war im vergangenen Februar bei einer Anti-Terror-Razzia festgenommen worden. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm vor, für den IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet zu haben.
Das Bundesverwaltungsgericht legte im vergangenen September fest, dass der Tunesier unter einer Bedingung abgeschoben werden kann: Die Regierung seines Heimatlands muss zusichern, dass der als Gefährder eingestufte Mann nicht ohne Weiteres für den Rest seines Lebens ins Gefängnis kommt. Der Beschuldigte steht auch in Tunesien unter Terrorverdacht.
Wie das Amtsgericht Frankfurt am Montagabend mitteilte, übermittelte die tunesische Regierung dem deutschen Außenministerium am 21. Dezember eine entsprechende Zusicherung in Form einer "Verbalnote".
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http://www.hessenschau.de/panorama/absc ... t-100.htmlJetzt fehlt nur noch ein Urteil des BVerwG, BVerfG oder EGMR, dass die Verbalnote nicht ausreiche und Tunesien erst die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe abschaffen müsse, dann ist der nächste Terroranschlag in Deutschland gesichert. In lebenslängliche Sicherheitsverwahrung kann man den Herrn aus Menschenrechtsgründen ja auch nicht nehmen.
Tunesien und viele andere Staaten werden aber einen feuchten Kehricht tun und sich bei der Terrorbekämpfung um das europäische Menschenrechtsverständnis kümmern.
So könnte es im Endergebnis darauf hinauslaufen, dass der Tod künftiger Terroropfer für den Schutz der Menschenwürde eines Terroristen als Kollateralschaden bei der Verfolgung hochrangiger Staatsziele in Kauf genommen wird.
Diese Inanspruchnahme des Lebensrechts noch unbekannter und nichtsahnender Menschen ist allerdings eine Verletzung deren Menschenwürde. Hier beißt sich die Zeitgeist - Katze also in den Schwanz, und das so heftig, dass die Bisswunde möglicherweise nie wieder verheilt.
Künftige politische Mehrheiten könnten den brandigen Katzenschwanz dann amputieren und mit dem verantwortungslosen Verzocken des politischen Mehrheitswillens, der das heutige Menschenrechtsverständnis in Europa trägt, ist dann niemand vor Verletzungen seiner Menschenrechte mehr absolut sicher.